Im November wurden insgesamt wieder mehr als 300 gefährliche Produkte in das Safety Gate der europäischen Union eingestellt. Hiervon entfielen wie in den Vormonaten ein hoher Anteil auf Kosmetika (45,7 %), Elektroprodukte (16,4 %) und Spielzeuge (10,4 %). Betroffen waren im Monat November aber auch die Produktkategorien Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Babyartikel und Bedarf für Kinder mit insgesamt 7,9 %.
111 Produkte (35 %) der beanstandeten Produkte stammten aus China, 49 Produkte (15,5%) wurden online verkauft. Jedes vierte Produkt muss von den verantwortlichen Herstellern, Importeuren oder Distributoren von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Im auch als RAPEX-System bekannten Safety Gate informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsländer gegenseitig über gefährliche Produkte. Die anderen Mitgliedsstaaten können so länderspezifisch erforderlichen Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls zusätzliche Überprüfungen oder Ermittlungen veranlassen.
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management, stichprobenartigen Tests und vor allem einer vollständigen und zuverlässigen Dokumentation einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.
Die Meldungen gefährlicher Kosmetika übertrafen noch einmal die vorherigen Monate. Insgesamt wurden im November 145 gefährliche Produkte eingestellt.
Wie in den Vormonaten enthielten wieder über 95 % der Produkte lt. Zutatenliste die Chemikalie 2-(4-tert-butylbenzyl) Propionaldehyd (BMHCA), die in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und die Haut sensibilisieren.
Von den 52 gemeldeten Elektroprodukten, Kommunikations- und Multimedia-Geräten und Lichterketten) verstießen 40 gegen die RoHS-Richtlinie. Sehr aktiv waren in diesem Bereich die schwedischen Marktaufsichtsbehörden, die insgesamt 40 gefährliche Produkte meldeten.
Zu den Produkten, die nicht im Einklang mit der RoHS-Richtlinie waren, das Risiko eines elektrischen Schlages oder ein Erstickungsrisiko bargen, zählten Bluetooth-Empfänger, Controller, USB-Kabel, mobile Lautsprecher, Massagegeräte, elektrische Seifenspender, aber auch Batterien, Fernbedienungen oder ein Rucksack mit USB-Schnittstelle. 89% der beanstandeten Elektroprodukte stammten aus China.
Dass ein Rucksack mit einer USB-Schnittstelle der RoHS-Richtlinie genügen muss, war den Verantwortlichen der Marke Swiss Gear offenbar nicht bekannt. Die Lötmittel im Elektronikteil des Rucksacks hatten eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 25 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar.
Der Rucksack wurde von den schwedischen Behörden an der Grenze abgelehnt, da er nicht den Anforderungen der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie) entsprach.
Ebenfalls an der schwedischen Grenze abgelehnt wurden verschiedene Fernbedienungen der Marken Philips, Sony, LG, Panasonic, Samsung und Toshiba. Auch bei diesen, allesamt gefälschten, Produkten wiesen die Lötmittel im Produkt eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessene Werte zwischen 64 und 81 Gew.-%).
Ebenfalls gegen die RoHS-Richtlinie und ebenfalls von den schwedischen Behörden an der Grenze abgelehnt wurde eine Gesichtsmaske mit Lichtdrähten und Fernbedienung. Auch hier hatte das Lötmittel eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert von bis zu 49 Gew.-%) und wurde nicht für den Verkauf zugelassen.
Abb. 3: Nicht-konforme Gesichtsmaske mit Lichtdrähten und Fernbedienung
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10010800?lang=de, Datum: 5.12.2023, Sprache: Deutsch
Von den französischen Behörden beanstandet wurden acht verschiedene Knopfbatterien aufgrund unzureichender Verpackung der Produkte. Die Knopfbatterien verschiedener Marken wurden online vermarket, insbesondere über Amazon.
Die Batterieverpackung konnte leicht geöffnet werden, wodurch die Knopfbatterien zugänglich sind. Ein Kind könnte die Batterien in den Mund stecken, was Erstickungen und Schäden am Verdauungstrakt verursachen könnte, wenn sie verschluckt werden. Die Produkte entsprachen daher weder den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60086-4.
Die französischen Marktaufsichtsbehörden verfügten die Beendigung der Listungen auf dem Online-Marktplatz. Zudem wurden die Distributoren aufgefordert, die Verbraucher zu warnen und über die Risiken zu informieren.
Mit einem Produktrückruf wurde ein Ladegerät für Elektroroller von den finnischen Marktaufsichtsbehörden belegt. Die elektrische Isolierung und der Kriechabstand zwischen den primären und zugänglichen Sekundärkreisen reichten nicht aus. Ein Benutzer könnte einen elektrischen Schlag von zugänglichen stromführenden Teilen erhalten.
Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der europäischen Norm EN 60335. Der weitere Verkauf der Produkte wurde nicht nur gestoppt. Der Importeur des Ladegerätes muss die online verkauften Produkte zudem bei den Endverbrauchern zurückrufen.
Zu den Risiken, die insbesondere
Zu den Risiken, die insbesondere der Ladevorgang bei E-Scootern oder Hoverboards auslösen kann, lesen Sie gerne auch unseren Artikel „Brand in Hamburg durch explodierten E-Scooter-Akku kein Einzelfall“ hier: https://produkt-compliance.de/magazin/brand-in-hamburg-durch-explodierten-e-scooter-akku-kein-einzelfall/
Führen Sie in Ihrem Sortiment auch Elektroprodukte, Spielzeuge oder Kosmetika?
Wie sicher sind Sie, alle elektrischen und chemischen Gefahren Ihrer Produkte abgedeckt zu haben?
Haben Sie von Ihren Lieferanten aussagefähige Tests und Dokumente bzgl. der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?
Führen Sie in den Fabriken Ihrer Lieferanten Inspektionen oder Audits durch, um sicherzustellen, dass die Produkte den vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen?
Wie prüfen Sie, ob die gelieferten Produkte den geprüften Samples entsprechen ?
Sollten Sie hier Handlungsbedarf erkennen, so helfen wir Ihnen gerne, mögliche Risiken zu erkennen und unangenehme Extrakosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und unterstützen Sie im Verlauf der Konformitätsbewertung. Dies umfasst unter anderem die technische Dokumentation, die Risikoanalyse und die EU-Konformitätserklärung.
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