Im November wurden 388 gefährliche Produkte im Safety Gate der EU gemeldet. Dieses Informationsportal, ehemals RAPEX-System genannt, dient dem Austausch zwischen Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten über gefährliche Produkte.
Sobald ein Land gefährliche Produkte erkennt und hierüber eine Meldung macht, reagieren die Behörden anderer Länder häufig mit ähnlichen Maßnahmen, wie z.B. Verkaufsverboten oder Produktrückrufen für die betroffenen Artikel.
Mit 157 gefährlichen Produkten stammten mehr als 40 % aus dem Bereich Kosmetik, gefolgt von Spielzeugen, Babyartikeln, Elektronikprodukten und Schmuck. Die europäischen Marktaufsichtsbehörden sprachen für fast jedes dritte beanstandete Produkt einen Produktrückruf aus, bei Babyartikeln waren es sogar 44%.
123 gefährliche Produkte stammten aus der Volksrepublik China, 89 Produkte wurden online verkauft. Aufgrund des hohen Anteils an gefährlichen Kosmetika kamen die meisten Meldungen wieder einmal aus Italien (120 Meldungen). Viele Produkte wurden auch von Frankreich (45 Meldungen), Deutschland (41), Ungarn (40) und Schweden (38) gemeldet.
Rückrufkosten für Elektrogeräte oder Spielzeuge können laut einer Allianz-Studie zwischen 650.000 und 1.000.000 Euro betragen. Diese erheblichen finanziellen Belastungen werden oft durch zusätzliche Kosten für Produktänderungen, Anpassungen der Verpackungsgestaltung oder Vertragsstrafen an Kunden ergänzt.
Selbst bei mittelgroßen Lieferungen können Verkaufsverbote, Importverbote oder Importverzögerungen schnell Umsatzeinbußen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verursachen. Zusätzlich droht eine nachhaltige Schädigung des Ansehens von Herstellern, Importeuren oder Händlern, was langfristig negative Auswirkungen auf das Geschäft und die Marktposition haben kann.
Ein professionelles Compliance-Management schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern und stärkt die Marktposition eines Unternehmens. Wir empfehlen, frühzeitig in Compliance-Strategien zu investieren, um sich langfristig vor rechtlichen Konsequenzen, finanziellen Verlusten und Reputationsschäden zu schützen.
Eine Risikoanalyse der Produkte und eine umfassende Dokumentation sind dabei essenziell. Sie dienen nicht nur als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern sind auch durch die neue Produktsicherheitsverordnung ab dem 13. Dezember 2024 für nahezu alle Produkte zwingend vorgeschrieben.
Wie in vielen Vormonaten hatten Kosmetika wieder mit Abstand den höchsten Anteil an gefährlichen Produkten. Insgesamt 157 Produkte müssen von Herstellern, Importeuren oder Händlern aus dem Markt zurückgenommen, 32 sogar vom Endverbraucher zurückgerufen werden. 140 Kosmetikprodukte enthielten lt. der Zutatenliste 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und eine Hautsensibilisierung verursachen.
Drei weitere Produkte enthielten Hydroxyisohexyl-3-cyclohexencarboxaldehyd (HICC), das ebenfalls in kosmetischen Mitteln verboten ist. HICC kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen. Vier andere Produkte waren mikrobiologisch mit Pseudomonas aeruginosa kontaminiert. Wenn die Produkte auf beschädigter Haut verwendet werden oder wenn sie mit den Augen in Kontakt kommen, können Infektionen oder Reizungen verursacht werden.
Bei drei Bademilch-Produkten aus dem Vereinigten Königreich bestand die Gefahr, dass sie aufgrund des charakteristischen Aussehens, der Form, der Farbe und der Größe mit Lebensmitteln verwechselt werden konnten. Bei Verschlucken könnte es zu einer Aspirationspneumonie kommen. Die Produkte entsprachen nicht der Kosmetikverordnung und den Anforderungen der Lebensmittelnachahmungsrichtlinie und wurden von den Behörden aus Estland mit einem Verkaufsverbot belegt
Abb. 1: Bademilch mit Verwechslungsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092255, Datum: 14.12.2024, Sprache: Deutsch
Mit 34 gemeldeten Produkten waren im Monat November relativ viele Babyartikel und Kinderprodukt betroffen. 25 Produkte bargen die Gefahr des Erstickens oder der Strangulation, 9 bargen andere Verletzungsrisiken. 15 Produkte müssen von den Endverbrauchern zurückgerufen werden. Die meisten der gefährliche Produkte stammten aus China (9 Produkte), Litauen (5 Produkte) und Polen (5 Produkte), gemeldet wurden sie vor allem von den finnischen (10 Meldungen), den bulgarischen (8 Meldungen), den slowakischen (7 Meldungen) und den estnischen Marktaufsichtsbehörden (5 Meldungen)
Zu den häufigsten Meldungen zählte die Kategorie der Schnuller und Schnullerhalter. Insgesamt wurden hier 12 Produkte aus 9 verschiedenen Ländern bemängelt. Bei fast allen Produkten konnten sich Kleinteile lösen oder das Produkt konnte brechen, was ebenfalls zu kleinen Teilen führen könnte. Kleine Kinder können sie in den Mund nehmen und ersticken. Außerdem war bei einigen Produkten die Kette zwischen Schnuller und Schnullerhalter zu lang, was zu Strangulation führen kann.
Die Produkte verstießen gegen die Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und gegen die europäischen Normen EN 12586, EN 1400 oder EN71-1. Sechs Produkte müssen von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Abb. 2: Gefährlicher Schnullerhalter
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092091, Datum: 4.12.2024, Sprache: Deutsch
Die slowakische Marktaufsichtsbehörde meldete 7 von 8 gefährlichen Kinderbetten, die zumeist das Risiko des Einklemmens, des Erstickens oder der Strangulation aufwiesen. Bei einem Bett aus Polen war die Festigkeit des Verriegelungssystems der beweglichen Seitenwand unzureichend. Darüber hinaus war der Abstand zwischen den Haltepunkten und der Oberseite des Kinderbettes nicht ausreichend. Das Kind konnte leicht aus dem Bett steigen, was zu Stürzen und Verletzungen führte.
Die Säulen an der Seite des Bettes konnten zudem leicht brechen, was zu größeren Lücken führt, in denen Gliedmaßen oder Kopf des Kindes eingeschlossen werden können, was zu Verletzungen oder Strangulation führt.
Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 716-1 und muss von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Abb. 3: Babybett mit verschiedenen Verletzungsrisiken
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092051, Datum: 4.12.2024, Sprache: Deutsch
Bei einem Bett aus Lettland ragten die Haltepunkte des Kinderbettes heraus. Schnüre (aus Kleidung oder einem Schnullerhalter) könnten sich um den Haltepunkt wickeln und zu Strangulation führen. Auch dieses Bett war nicht im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und der europäischen Norm EN 716-1. Das Bett muss von den Endverbrauchern zurückgerufen werden und die Kunden müssen gewarnt werden.
Abb. 4: Babybett mit Strangulationsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092025, Datum: 4.12.2024, Sprache: Deutsch
Bulgarien und Litauen meldeten insgesamt 4 Kinderhochstühle, die ebenfalls als gefährlich eingestuft wurden. Den Produkten, alle aus China, fehlten aktive Rückhaltesystem und/oder waren nicht ausreichend stabil. Kinder könnten fallen und Verletzungen erleiden.
Die Produkte verstießen gegen die Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und die europäische Norm EN 14988 und müssen vom Importeur, dem Distributor oder den Einzelhändlern vom Markt zurückgenommen werden.
Abb. 5: Instabiler Kinderhochstuhl
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092146?lang=de, Datum: 4.12.2024, Sprache: Deutsch
Die französischen Marktaufsichtsbehörden fanden bei 5 verschiedenen Halsketten für Kinder, dass sich bei einigen Produkten die Halskette nicht öffnete. Die Kette könnte sich daher um den Hals des Kindes winden, was zu einer Strangulation führen kann. Darüber hinaus konnten die Produkte leicht brechen, was zu kleinen Teilen (den Perlen) führt. Ein kleines Kind kann sie in den Mund nehmen und ersticken.
Die Produkte aus Litauen, die vor allem über Ebay und AliExpress verkauft wurden, entsprachen weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 71-1. Die Listung muss beendet und die Verbraucher gewarnt werden.
Abb. 6: Online verkaufte Halsketten
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10084613?lang=de, Datum: 4.12.2024, Sprache: Deutsch
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Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?
Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.