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Produkt Compliance mit "k"

Der Begriff Compliance beschreibt nach heutigem Verständnis nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und regulatorischer Standards, sondern auch die Erfüllung weiterer, zum Teil von den Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.

Product Compliance bezieht sich in der Regel auf physische Produkte und bedeutet, dass das jeweilige Produkt alle nationalen und internationalen Vorschriften erfüllt, die zum betrachteten Zeitpunkt für dieses Produkt gelten. 
Hierbei ist also entscheidend, dass die Unternehmen beobachten, ob sich diese Anforderungen im Zeitablauf verändern oder verändert haben.

Im deutschsprachigen Raum wird der englische Begriff Product Compliance oft mit Produktsicherheit, Konformität von Produkten oder kurz Produktkonformität übersetzt. Allerdings greift der Begriff Produktsicherheit zu kurz, da es auch gesetzliche Anforderungen gibt, die nichts mit der eigentlichen Sicherheit der Produkte zu tun haben. So zum Beispiel die Anforderungen an geringen Energieverbrauch (Öko-Design-Richtlinie) oder das Verbot, Hölzer aus bestimmten Regionen in den Produkten zu verwenden (EU Timber Regulation/Holzhandelsverordnung).

Der Begriff Produktkonformität wird in Europa sehr oft mit der sogenannten CE-Kennzeichnung verbunden und oftmals mit dieser gleichgesetzt. Innerhalb der EU existieren verschiedene Richtlinien und Verordnungen, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens der jeweiligen Richtlinie/Verordnung zwingend eine CE-Kennzeichnung vorsehen.

Hierzu gehören z.B. die Verordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA – EU 2016-425), die in 2014 aktualisierten Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit (2014/30/EU), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU), die in 2011 weiterentwickelte RoHS- Richtlinie (2011/65/EU – kurz RoHS2) oder die in 2009 veröffentlichte Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG).

Da viele Unternehmen zu Unrecht vermuten, dass sie mit dem CE-Zeichen und dem/n dahinterstehenden Konformitätsbewertungsverfahren alle Anforderungen berücksichtigt haben, scheint uns der Begriff Produktkonformität als Übersetzung für Product Compliance nicht geeignet.

Zum einen gibt es Produkte, die kein CE-Zeichen tragen müssen oder sogar dürfen, zum anderen gibt es Anforderungen, die weit über die CE-relevanten Anforderungen hinausgehen. Hierzu zählen besipielsweise die REACH-Verordnung, die POP-Verordnung, Anforderungen zur Entsorgung von Produkten, Anforderungen an Produkte mit Lebensmittel- oder Hautkontakt, die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie bzw. deutsches Produktsicherheitsgesetz. …).

Da auch der Begriff Verkehrsfähigkeit nicht immer geeignet ist und sehr oft über produktbezogene Aspekte hinausgeht, benutzen wir auf diesen Seiten den Begriff Produkt Compliance, da diese Kombination aus deutschem und englischem Begriff die Gesamtsituation am besten beschreibt.

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