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RoHS-Richtlinie

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RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“. Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die RoHS-Richtlinie mit dem Kürzel 2011/65/EU wird auch als RoHS 2 (oder RoHS II) bezeichnet, da sie 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) abgelöst hat.

Ziel der RoHS-Richtlinien ist, den Anteil potenziell gesundheits- und/oder umweltgefährlicher Stoffe in Elektroprodukten – und damit m Elektronikschrott – deutlich zu verringern. Dies betraf zunächst 6 Stoffgruppen u. a. Cadmium Blei (in Loten) sowie bestimmte flammenhemmende Substanzen (in Isoliermaterialien). Der Anwendungsbereich der RoHS-Vorgaben wurde schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt und umfasst inzwischen auch elektrische Medizinprodukten In-vitro Diagnostika sowie industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Seit dem 22.07.2019 betrifft RoHS zudem alle sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte, die keinen der bisher regulierten Produktkategorien angehören. Mit der Richtlinie 2015/863/EU wurde die Liste der durch Grenzwerte reglementierten Stoffe zudem um 4 phthalathaltige Substanzen (Weichmacher für Kunststoffe) erweitert.

Über die Stoffverbote hinaus regelt RoHS II auch die Pflichten zum Erstellen einer Technischen Dokumentation und einer EU-Konformitätserklärung. Die Vorgaben gemäß RoHS II wurden durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht überführt. Als Standard für die erforderliche Technische Dokumentation zum Nachweis, dass die Stoffbeschränkungen eingehalten werden gilt die Norm DIN EN IEC 63000.

Weitere Hintergründe, aktuelle Risiken und praktische Lösungsansätze werden hier erläutert: https://produkt-compliance.de/magazin/rohs-update-2023-gesetzliche-anforderungen-aktuellerisiken-und-praktische-herausforderungen-der-richtlinie2011-65-eu/

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