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Niederspannungsrichtlinie ist die deutsche Bezeichnung der europäischen Richtlinie 2014/35/EU auch Low Voltage Directive (LVD) genannt. Sie löste im Februar 2014 die Vorläufer-Richtlinie 2006/95/EG ab. Ihr Regelungsziel ist die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel. Der Geltungsbereich umfasst alle Elektrogeräte, die mit Wechselstrom zwischen 50 und 1000 V oder Gleichstrom von 75 bis 1500 V betrieben werden. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Produkte mit kleinen Nennspannungen (z. B. batteriebetrieben), für welche die „Richtlinie für die allgemeine Produktsicherheit“ (2001/95/EG) gilt sowie Funkanlagen, für die eine eigene Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) zuständig ist.

  • Zentrale Forderung der Niederspannungsrichtlinie ist, dass elektrische Betriebsmittel weder Menschen noch Nutztieren noch Sachwerte gefährden dürfen, sofern die Betriebsmittel
  • ordnungsgemäß installiert und gewartet werden und bestimmungsgemäß – wie vom Hersteller laut Betriebsanleitung vorgesehen – verwendet werden.

Die Niederspannungsrichtlinie klärt die Pflichten der Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Inverkehrbringer und konkretisiert diese (Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung Betriebsanleitung usw.). Zudem regelt sie die Aktivitäten der Marktüberwachungsbehörden

In deutsches Recht umgesetzt wurde die Niederspannungsrichtlinie mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie der „Verordnung über elektrische Betriebsmittel“ (1. ProdSV) in der Neufassung von März 2016. Das Einhalten aller Anforderungen zur Elektrosicherheit kann insbesondere bei aus Drittländern eingeführten elektrischen Produkten eine Herausforderung bedeuten.

Hier geht es zur Niederspannungsrichtlinie.

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