
Im ersten Quartal November wurden 1.295 gefährliche Produkte im Safety Gate der EU gemeldet. Dieses Informationsportal, ehemals RAPEX-System genannt, dient dem Austausch zwischen Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten über gefährliche Produkte.
Sobald ein Land gefährliche Produkte erkennt und hierüber eine Meldung macht, reagieren die Behörden anderer Länder häufig mit ähnlichen Maßnahmen, wie z.B. Verkaufsverboten oder Produktrückrufen für die betroffenen Artikel.
Mit 450 Meldungen stammten ca. 35 % gefährliche Produkte aus dem Bereich Kosmetik, gefolgt von Elektronikprodukten (16,8 %), Spielzeugen (13,6 %) und chemischen Produkten (5,1 %). Für 374 Produkte, also fast jedes dritte Produkt, sprachen die europäischen Marktaufsichtsbehörden einen Produktrückruf aus, bei Babyartikeln waren es sogar 49%.
545 gefährliche Produkte stammten aus der Volksrepublik China (42,1%), 282 Produkte wurden online verkauft (21,8 %). Mehr als jedes 10. Produkt verstieß gegen die REACh-Verordnung (142 Produkte = 11%), 126 gegen die RoHS-Richtlinie (9,7%)
Aufgrund des hohen Anteils an gefährlichen Kosmetika kamen die meisten Meldungen wieder einmal aus Italien (366 Meldungen), gefolgt von Schweden (174 Meldungen) und Deutschland (131 Meldungen).
Laut einer Allianz-Studie können die Rückrufkosten für Elektrogeräte oder Spielzeuge zwischen 650.000 und 1.000.000 Euro liegen. Diese enormen finanziellen Belastungen werden häufig durch zusätzliche Ausgaben für Produktänderungen, Anpassungen der Verpackung oder Vertragsstrafen an Kunden weiter erhöht.
Selbst bei mittelgroßen Lieferungen können Verkaufs- oder Importverbote sowie Verzögerungen beim Import rasch zu Umsatzeinbußen von mehreren Hunderttausend Euro führen. Darüber hinaus droht eine langfristige Schädigung des Ansehens von Herstellern, Importeuren oder Händlern, was die Geschäftsentwicklung und die Marktstellung nachhaltig negativ beeinflussen kann.
Ein professionelles Compliance-Management fördert das Vertrauen von Kunden und Partnern und stärkt so die Marktstellung eines Unternehmens. Es ist ratsam, frühzeitig in Compliance-Strategien zu investieren, um sich langfristig vor rechtlichen Risiken, finanziellen Einbußen und Reputationsschäden zu schützen.
Eine umfassende Risikoanalyse der Produkte sowie eine detaillierte Dokumentation sind entscheidend. Sie dienen nicht nur als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern werden gemäß der neuen Produktsicherheitsverordnung ab dem 13. Dezember 2024 für nahezu alle Produkte verpflichtend vorgeschrieben.
Im Bereich der Spielzeuge wurden von den europäischen Marktaufsichtsbehörden insgesamt 176 Produkte bemängelt, fast jedes dritte Spielzeug muss von den Herstellern, Importeuren oder Distributoren von den Endverbrauchern zurückgerufen werden. 146 Produkte stammten aus der Volksrepublik China (83%), nahezu jedes vierte Produkt wurde online verkauft.
Die größten Risiken waren chemische Risiken (37,5 %), Ersticken (33,5 %) und Umweltrisiken (13,1 %). Hervorzuheben ist, dass die überwiegende Zahl an Produkten mehrere Risiken gleichzeitig aufwiesen, z.B. Chemikalien, Ersticken und Sehschäden. Besonders aktiv im Bereich der Spielzeuge waren die Marktaufsichtsbehörden in Frankreich, Schweden und Polen.
Bei einer Spielzeugtaschenlampe der Marke Happy Halloween ließ sich das Batteriefach leicht öffnen oder brach leicht. Hierdurch wurden die Knopfbatterien zugänglich. Ein Kind könnte sie in den Mund stecken, was Magen-Darm-Verletzungen verursachen oder zum Ersticken führen könnte.
Darüber hinaus war das blaue LED-Licht zu stark und nicht richtig beschriftet. Direktes Sehen kann zu Sehschäden führen. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung noch der europäischen Norm EN 62115. Das Produkt muss von den Endverbrauchern in Frankreich zurückgerufen werden.

Abb. 1: Spielzeugtaschenlampe Halloween
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093376, Datum: 24.4.2025, Sprache: Deutsch
Bei einer Spielzeugpfeife bemängelten die französischen Marktaufsichtsbehörden, dass der Schalldruckpegel der Pfeifen ist zu hoch war (Messwert bis: 101,9 dB). Dies kann zu einem vorübergehenden / dauerhaften Hörverlust führen, wenn das Produkt verwendet wird.
Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1 und muss ebenfalls von den Endverbrauchern zurückgerufen werden

Abb. 2: Spielzugpfeife
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092239, Datum: 24.4.2025, Sprache: Deutsch
Allein im Bereich der Spielzeuge verstießen 23 Produkte gegen die RoHS-Richtlinie, alle Produkte stammten dabei aus China. Alle Produkte wiesen übermäßige Blei- und/oder Cadmiumkonzentrationen auf und 21 davon wurden von den schwedischen Marktüberwachungsbehörden bereits an der Grenze abgelehnt.
Bei einem elektrische Flugzeugspielzeug wiesen die Metallbestandteile des Produkts eine übermäßige Konzentration von Blei und Cadmium auf (gemessene Werte bis zu 84,6 Gew.-% bzw. 1,04 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Cadmium wird bioakkumuliert und stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Die Behörden aus Polen verhängten eine Warnung der Verbraucher vor den Risiken und die Rücknahme des Produkts vom Markt.

Abb. 3: Elektronisches Flugspielzeug mit zu hohem Blei- und Cadmium-Gehalt
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093219, Datum: 24.4.2025, Sprache: Deutsch
Unter den 66 gemeldeten chemischen Produkten waren insgesamt 38 elektronische Zigaretten, die zum überwiegenden Teil eine zu hohe Menge an nikotinhaltiger Flüssigkeit enthielten. Einige Produkte hatten zudem keinen kindersicheren Verschluss und verstießen alle gegen die Anforderungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse. Bis auf Produkt stammten sämtliche Produkte aus China.
Ein Produkt wurde auf Malta von den Behörden an der Grenze abgelehnt, da es nicht mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet war und in den Händen von Kindern ein Gesundheitsrisiko darstellt. Darüber hinaus enthielt das Produkt eine übermäßige Menge an nikotinhaltiger Flüssigkeit (angegebener Wert: 3 ml).
Dies könnte zum versehentlichen Konsum einer hohen Dosis Nikotin führen. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Anwenders gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder eingenommen wird.

Abb. 4: Gefährliche elektronische Zigarette
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093457, Datum: 24.4.2025, Sprache: Deutsch
Die zweitgrößte Produktgruppe unter den chemischen Produkten waren Tätowierfarben. Die Produkte stammten aus den USA, Spanien, China und Frankreich und wurden in fünf verschiedenen Mitgliedssaaten mit Rücknahmen und Verkaufsverboten belegt.
Ein Produkt aus Spanien mit dem Namen PLATINUM DINAMIC BROWN wies eine übermäßige Konzentration an Antimon, Arsen, Nickel, Kobalt und Blei auf (gemessene Werte bis zu 1,9 mg/kg, 7,4 mg/kg, 60 mg/kg, 11,4 mg/kg bzw. 2,5 mg/kg). Antimon kann die Haut reizen. Arsen kann Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen, Organe durch längere oder wiederholte Exposition schädigen.
Nickel kann Hautreizungen verursachen, eine Sensibilisierung hervorrufen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Kobalt ist ein Haut- und Atemwegssensibilisator und kann Krebs verursachen. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an und kann gestillte oder ungeborene Kinder betreffen.
Das Produkt war nicht im Einklang mit REACH-Verordnung und wurde nicht nur in Italien, sondern auch in Österreich und in Finnland mit einem Verkaufsverbot belegt.
Ein weiteres Produkt, das in Belgien mit einem Verkaufsverbot belegt wurde, wurde auch in Bulgarien, Tschechien und Finnland zu einer Rücknahme der Produkte aus dem Markt veranlasst. Dies zeigt, wie gut sich die Mitgliedsländer inzwischen über das Safety Gate über gefährliche Produkte informieren und Maßnahmen auch in Ihren eigenen Ländern ergreifen.

Abb. 5: Gefährliche Tätowierfarbe mit zahlreichen Giftstoffen
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092563, Datum: 24.4.2025, Sprache: Deutsch
Vertreiben Sie Spielzeuge, Elektroartikel oder chemische Produkte?
Wie sicher sind Sie, dass sämtliche Risiken Ihrer Produkte vollständig berücksichtigt sind?
Wie stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellen Normen kennen und einhalten?
Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?
Kennen alle Ihre Lieferanten die Anforderungen aus der REACH- oder der POP-Verordnung und der relevanten harmonisierten europäischen Normen?
Haben Sie eine komplette technische Dokumentation für alle Ihre Produkte, wie sie die neue Produktsicherheitsverordnung fordert?
Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?
Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?
Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.
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