Im August wurden 575 gefährliche Produkte in das Safety Gate der Europäischen Union eingestellt, ein Wert, der die bisherigen Meldungen pro Monat bei weitem überschreitet. Über das Informationsportal, früher unter dem Namen RAPEX-System bekannt, informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten gegenseitig über gefährliche Produkte.
Bei Meldungen in einem Mitgliedsstaat ergreifen die Behörden der übrigen Mitgliedländer regelmäßig entsprechende Maßnahmen und sprechen ebenfalls Verkaufsverbote oder Produktrückrufe für die betroffenen Produkte aus.
Fast 60% der Meldungen entfiel im August auf die Produktgruppe der Kosmetika (49,1 %), gefolgt von Spielzeugen (8,3 %) und Elektroprodukten incl. Beleuchtung und Lichterketten (7,3%). Relativ hohe Werte ergaben sich auch für elektronische Zigaretten, von denen insgesamt 31 Produkte vom Markt genommen werden müssen.
Spitzenreiter bei den Herkunftsländern war im August Italien mit insgesamt 170 Meldungen, gefolgt von China mit 150 beanstandeten Produkten. Bei 73 Produkten war das Herkunftsland unbekannt.
Das Land, das die meisten Meldungen in das Safety Gate eingetragen hat, war ebenfalls Italien. Die italienischen Marktaufsichtsbehörden meldeten sage und schreibe 294 Produkte, also 62 % aller Meldungen. Hierunter waren allein 267 Kosmetika, auf die sich die italienischen Behörden seit mehreren Monaten konzentrieren.
Jedes fünfte Produkt (20,5 %) muss von den verantwortlichen Herstellern, Importeuren oder Distributoren zurückgerufen werden. Online verkauft wurden im August 12,3 % der gefährlichen Produkte.
Schon bei mittelgroßen Lieferungen können Verkaufsverbote schnell Umsatzverluste von mehreren 100.000 € verursachen. Hinzu kommen gegebenenfalls Aufwendungen für Produktanpassungen, Relabelling-Aktionen oder Strafzahlungen an Kunden.
Eine Studie der Allianz zeigt zudem, dass die Kosten für Rückrufe von Elektrogeräten oder Spielzeugen zwischen 650.000 € und 1.000.000 € liegen können. Neben den enormen finanziellen Belastungen, die damit einhergehen, besteht die Gefahr, dass der Ruf von Herstellern, Importeuren oder Händlern langfristig schwer beschädigt wird.
Durch die Implementierung wirksamer Compliance-Strategien können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit von Produkt- oder Kennzeichnungsfehlern erheblich verringern und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen. Eine umfassende Dokumentation ermöglicht nicht nur den Nachweis der Konformität, sondern auch eine schnelle und effiziente Reaktion im Falle von Rückrufen oder Importverzögerungen.
Regelmäßige Stichprobenkontrollen gewährleisten, dass Produkte kontinuierlich auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Standards überprüft werden. Wir raten unseren Kunden eindringlich, aktiv in ihre Compliance-Strategien zu investieren. Nur so können sie sich vor den gravierenden Folgen schützen, die durch nicht konforme Produkte entstehen können.
Kosmetika führen die Rangliste der gemeldeten Produkte schon seit mehreren Monaten an. Dies ist insofern überraschend, da der Grund für die Verkaufsverbote oder die Ablehnung an der Grenze seit Monaten identisch ist. Wie in den Vormonaten enthielten nahezu alle gemeldeten Produkte (336 = 98,8%) lt. den jeweiligen Zutatenlisten das Produkt 2-(4-tert-butylbenzyl) Propionaldehyd (BMHCA), was in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und die Haut sensibilisieren.
Warum die verantwortlichen Hersteller das Produkt und die Verpackungsgestaltung nicht seit Monaten angepasst haben, erschließt sich nicht wirklich. Dies vor allem auch deshalb, weil nicht nur kleinere Produzenten oder Marken hiervon betroffen sind, sondern regelmäßig auch die Key Player der Branche mit ihren weltweit bekannten Marken.
Allein die Marken Adidas, Dove, Garnier, Nivea und Palmolive hatten insgesamt 57 beanstandete Produkte und waren damit für fast 17 % der kritischen Produkte verantwortlich. Da BMHCA aufgrund der Verordnung (EU) 2021/1902 schon seit dem 01. März 2022 in kosmetischen Mitteln verboten ist, sollte dies in den betreffenden Unternehmen eigentlich bekannt sein.
170 der gefährlichen Produkte stammten übrigens aus Italien, bei 36 Produkten konnte die Herkunft nicht ermittelt werden.
Abb. 1: Verbotenes Eau de Toilette der Marke Adidas
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014148?lang=de, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
Abb. 2: Verbotener Rasierschaum der Marke Palmolive
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013174?lang=de, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
Abb. 3: Verbotener Sonnenschutz der Marke Nivea
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10012992, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
Auch im August wurden wieder 48 gefährliche Spielzeuge in das Safety Gate eingestellt, vor allem von tschechischen, österreichischen und ungarischen Marktaufsichtsbehörden. 42 der beanstandeten Produkte stammten aus China (87,5%), 7 Produkte müssen zurückgerufen werden.
Die Hauptrisikokategorien waren Ersticken (35,4%), Chemikalien (33,3%) und Verletzungen (12,5%) und Verbrennungen (10,4%.
Im Bereich der chemischen Produkte wurden insgesamt 31 elektronische Zigaretten mit Verkaufsverboten belegt, allein 15 der Marke VBON. Auch in diesem Bereich waren die italienischen Marktaufsichtsbehörden sehr aktiv, die 26 der gefährlichen Produkte untersuchten und meldeten. 27 Produkte stammten aus China.
Eine wiederaufladbare elektronische Zigarette in Form eines Kinderspielzeugs enthielt 2-Isopropyl-N,2,3-Trimethylbutyramid, das beim Verschlucken schädlich ist, sowie 4-Hydroxy-2,5-Dimethylfuran-2(3H)-on und Methylzinnamat, die hautsensibilisierende Duftstoffe sind.
Darüber hinaus ähnelt das Produkt einem Spielzeug und hat Bilder, Düfte und Inschriften von Lebensmitteln, die von Kindern als Getränke wahrgenommen werden können. Die beim Erhitzen der Flüssigkeit freigesetzten Aerosole können die Gesundheit der Kinder gefährden.
Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und muss nach Maßgabe der bulgarischen Behörden vom Markt zurückgenommen werden.
Abb. 4: Elektronische Zigarette mit Verstoß gegen die allgemeine Produktsicherheit
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013940, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
Bei 30 der gemeldeten elektronische Zigaretten ermittelten die italienischen Behörden zu hohe Konzentrationswerte. Ein Produkt der Marke VBON wies eine übermäßige Menge an nikotinhaltiger Flüssigkeit (Messwert: 15 ml) auf, die eine übermäßige Nikotinkonzentration enthielt (Messwert: 54 mg/ml). Dies kann zum versehentlichen Konsum einer hohen Dosis Nikotin führen. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Anwenders gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder eingenommen wird.
Die übrigen Produkte wiesen ähnliche oder sogar noch höherer Werte auf und verstießen damit alle gegen die Anforderungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse.
Abb. 5: Elektronische Zigarette mit zu hohen Nikotinkonzentrationen
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10012821?lang=de, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
Die ungarischen Marktaufsichtsbehörden meldeten im August 13 gefährliche Lichterketten, 12 davon aus China. Bei einem Produkt war das Kabel nicht richtig verankert und die zugänglichen Drähte hatten eine unzureichende Isolierung. Das Produkt war zudem nicht vor Feuchtigkeit geschützt, obwohl es für den Außenbereich empfohlen wurde. Wasser könnte in das Produkt eindringen oder der Benutzer könnte zugängliche stromführende Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten.
Bei einem anderen Produkt ermöglichte die Struktur der Kabelverlängerungsbuchse zusätzlich das einpolige Einstecken von Steckern. Auch entsprachen die Abmessungen des Anschlusssteckers und der Buchse nicht den Spezifikationen. Auch hierdurch konnte der Benutzer einen elektrischen Schlag erhalten.
Keines der Produkte erfüllte die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und die europäische Norm EN 60598. Alle Produkte müssen durch die Distributoren von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.
Abb. 6: Lichterkette mit Gefahr eines elektrischen Schlages
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10014165?lang=de, Datum: 3.9.2024, Sprache: Deutsch
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Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.