Der ansonsten aus den Sozialwissenschaften bekannte Begriff Konformität ist ein häufig verwendeter Wortbestandteil im Produktsicherheitsrecht. Ein Produkt wird in einem Konformitätsverfahren einer Konformitätsbewertung unterzogen, an deren Ende bei erfolgreicher Prüfung aller Konformitätskriterien eine Konformitätserklärung steht.
Je nach Produktgruppe und Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt kann der Hersteller diese Konformitätsbewertung selbst vornehmen oder er muss eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle („Notified Body“ zu deutsch „Benannte Stelle“) hinzuziehen.
Mit der Konformitätserklärung, manchmal auch Konformitätsbescheinigung, -bestätigung oder -zertifikat genannt, bestätigt der Hersteller, dass das untersuchte Produkt mit den für das Produkt zutreffenden Rechtsanforderungen, z. B. aus den harmonisierten Normen, übereinstimmt d. h. konform ist (s. a. Produktkonformität). Bei einigen Produktgruppen (Spielzeuge, Elektroprodukte, persönliche Schutzausrüstung, Maschinen, …) muss die festgestellte Konformität zwingend durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung angezeigt werden.
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