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Rapex-Report am Donnerstag: Jedes dritte gefährliche Produkt wird von Kindern benutzt, jedes vierte wird online vertrieben

Im Juli wurden insgesamt mehr als 240 gefährliche Produkte in das Safety Gate der europäischen Union eingestellt. Hiervon wurden knapp 25 % online vertrieben und jedes dritte Produkt hatte als Zielgruppe Kinder. Neben Spielzeugen (18,7%), waren die Produktkategorien Babyartikel und Bedarf für Kinder (6,5%) sowie Bekleidung, Textilien und Modeartikel mit überwiegend Kinderprodukten (9,1%) betroffen. Einen hohen Anteil an gefährlichen Produkten hatten auch in diesem Monat wieder Kosmetika mit 18,7 %, Kraftfahrzeugen mit 19,5 % und Elektrogeräte und-zubehör mit 10,4 %.


Im auch als RAPEX-System bekannten Safety Gate informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsländer gegenseitig über gefährliche Produkte. Die anderen Mitgliedsstaaten können so länderspezifisch erforderlichen Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls zusätzliche Überprüfungen oder Ermittlungen veranlassen.

Konsequenzen nicht konformer Produkte

Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management, stichprobenartigen Tests und vor allem einer vollständigen und zuverlässigen Dokumentation einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.

73 % der gefährlichen Spielzeuge kommen aus China

Bei den Spielzeugen kamen 73 % aus der Volksrepublik China, bei weiteren 13 % war die Herkunft unbekannt. 35% der bemängelten Produkte wurden online verkauft. Die größten Gefahren waren wie so oft Ersticken oder Strangulierung (40%) und chemische Risiken (27%). Relativ hoch waren im Monat Juni die Gefahren für Verbrennungen und Feuer mit über 22%.

Neue Spielzeugverordnung wird Anforderungen an Spielzeugsicherheit verschärfen

Die EU nimmt das Thema Spielzeugsicherheit sehr ernst und hat nach langjähriger Betrachtung und Verfolgung festgestellt, dass die Sicherheitsziele der Spielzeugrichtlinie und deren Umsetzung unzureichend sind.
Damit die Spielzeuge in Zukunft sicherer werden, hat die EU am 28. Juli einen Vorschlag für eine neue Spielzeugverordnung erlassen, der zahlreiche Anforderungen verschärft und insbesondere den Onlinehandel fokussiert.
Dass diese Änderungen berechtigt sind, ergibt sich aus der hohen Anzahl der Meldungen und den folgenden Beispielen. Zu finden ist der Vorschlag der EU-Kommission unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:462:FIN

Gefährliche Kinderprodukte – fünf Beispiele

Zu den gefährlichen Spielzeugen mit Brand- oder Verbrennungsgefahr zählten beheizbare weiche Disney-Figuren, die die französischen Behörden wegen Überhitzung bemängelten. Die Innentaschen der online verkauften Spielzeuge erreichten beim Erhitzen in einer Flachbett-Mikrowelle, ohne dass ein zusätzliches Glas Wasser als Ausgleich vorhanden war, eine gefährliche Temperatur. Die Überhitzung konnte Feuer und Verbrennungen verursachen. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und musste von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Abb. 1: Online verkauftes Spielzeug mit Verbrennungsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009592?lang=de, Datum: 03.08.2023, Sprache: Deutsch

Produktrückruf für gefährliches Nachtlicht

Einen weiteren Produktrückruf veranlassten die niederländischen Marktaufsichtsbehörden für ein gefährliches Nachtlicht aus China, das über BOL.com vertrieben wurde.
Die Zelle in der Leuchte konnte überhitzen und die Leuchte schmelzen. Die Lithium-Ionen-Zelle im Gerät konnte Feuer fangen und/oder explodieren. Das Produkt war nicht im Einklang mit den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Abb. 2: Online verkauftes Nachtlicht mit Brandgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10005666?lang=de, Datum: 03.08.2023, Sprache: Deutsch

Strangulierungsgefahr bei Bekleidung für Kinder

73% der gefährlichen Bekleidungsstücke bargen die Gefahr der Strangulierung oder weiterer Verletzungen. Betroffen waren u.a. 6 Kinder-Bikinis und 6 Kinder-Sweatshirts. Wie bei den meisten bemängelten Produkten hatten die Kleidungsstücke zu lange Funktionsbänder mit freien Enden z.B. in der Kapuze des Produkts und im Nackenbereich. Bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes können sich diese verfangen, was zu Strangulation und/oder Verletzungen führt. Die Produkte verstießen gegen die Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie und der europäischen Norm EN 14682.

Abb. 3: Kinder-Sweatshirt mit Strangulationsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10008925, Datum: 03.08.2023, Sprache: Deutsch

Rückruf für gefährliche Babytrage

Auch im Bereich der Babyartikel und des Bedarfes für Kinder wurden zahlreiche Produktrückrufe und Produktrücknahmen und Verkaufsverbote, insbesondre von den deutschen und irischen Marktaufsichtsbehörden, ausgesprochen. 69 % der Produkte wurden online verkauft. Zu den Produktgruppen zählten Babytragen (6 Produkte), Baby-Selbstfütterungskissen (2), Kinderbetten (2) oder Baby-Schlafsäcke.
Bei einer Babytrage konnte das Baby aufgrund unzureichender Befestigungspunkte herausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie und der europäischen Norm EN 13209-2.

Abb. 4: Gefährliche Babytrage
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009691?lang=de, Datum: 03.08.2023, Sprache: Deutsch

Baby-Selbstfütterungskissen mit Erstickungsgefahr

Die Listung eines ebenfalls online verkauften Baby-Fütterungskissen muss wegen erheblicher Gefahren, die die irischen Marktaufsichtsbehörden entdeckten, auf dem Online-Marktplatzes beendet werden.
Das etwas fragwürdige Prinzip dieses Produktes ist wie folgt: Das Kissen wird um den Hals des Babys gelegt, die Flasche wird von einem elastischen oder einem Beutel in Position gehalten und das Baby wird auf seinem Rücken positioniert, um sich selbst zu füttern.
In dieser Situation wird das Baby nicht in der Lage sein, den Milchfluss zu kontrollieren und die Milch wird weiterhin fließen, auch wenn das Baby nicht schluckt. Dies kann zum Ersticken führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie. Herkunftsland, Herstellername oder Marke des online vertriebenen Produktes waren übrigens unbekannt.

Abb. 5: Baby-Selbstfütterungskissen mit Erstickungsgefahr
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10009523, Datum: 03.08.2023, Sprache: Deutsch

Was tun Sie, um Gefahren Ihrer Produkte zu vermeiden und die rechtlichen Vorschriften einzuhalten?

Führen Sie in Ihrem Sortiment auch Kinder-Produkte, die Schnüre oder Kordeln haben oder ein anderes Erstickungsrisiko bergen?

Könnten Ihre Produkte ebenfalls eine Brandgefahr bergen, da Sie Batterien benutzen?

Könnten chemische Risiken in Ihren Kinderprodukten auftreten?

Sollten Sie sich hier wiederfinden, so helfen wir Ihnen gerne, möglichen Risiken zu erkennen und unangenehme Extrakosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und unterstützen Sie im Verlauf der Konformitätsbewertung. Dies umfasst unter anderem die technische Dokumentation, die Risikoanalyse und die EU-Konformitätserklärung.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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