Neben Produktrückrufen sind Importverzögerungen und Verkaufsverbote die schwerwiegendsten Folgen mangelhafter Produkt Compliance.
Verkaufsverbote können dabei von verschiedenen nationalen oder regionalen Behörden ausgesprochen werden und führen in den Unternehmen nicht nur zu unmittelbaren Umsatzverlusten und Kosten, sondern oft auch zu einer Verschlechterung des langfristigen Erfolgs (Geschäftsbeziehungen mit Abnehmern, Imageverluste, …).
Während in Deutschland die Bundesnetzagentur die Produkte bzgl. Ihrer Vereinbarkeit mit der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und der neuen RED-Richtlinie (2014/53/EU) prüft, sind die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern für die Überwachung der Einhaltung aller anderen Vorschriften verantwortlich (Produktsicherheitsgesetz, LVD, REACH, …).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang für die Unternehmen, dass die überwiegende Zahl von Verkaufsverboten nicht aufgrund echter produktsicherheitsrelevanter Aspekte ausgesprochen wird, sondern vor allem wegen formaler Mängel. Falsche oder fehlende Angaben auf dem Produkt oder der Verpackung, fehlende Warnhinweise, Mängel in der Bedienungsanleitung oder bei der CE-Konformitätserklärung sind die häufigste Ursache für Verkaufsverbote und aufwändige Re-Labelling-Aktionen.
Derartige Verkaufsverbote lassen sich recht einfach vermeiden, indem Unternehmen sich frühzeitig über die verschiedenen Anforderungen und vor allem die Kennzeichnungspflchten für die jeweiligen Produkte informieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.