Risiken reduzieren:
Bußgelder & Strafen

Die Befolgung aller Produkt Compliance Vorschriften ist aufgrund der Vielzahl der Anforderungen oftmals eine echte Herausforderung.

Auf der Ebene der Geschäftsleitung ist oft nicht bekannt, dass die Nicht-Erfüllung verschiedener Vorschriften nicht nur Bußgelder, Verkaufsverbote oder gar Produktrückrufe nach sich ziehen können, sondern zudem auch strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und/oder leitende Mitarbeiter bedeuten kann.
So können Verstöße gegen die REACH-Verordnung (insbesondere gegen Anhang XVII) oder das Stockholmer Übereinkommen (POP-Verordnung) zu empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Allein das fahrlässige Inverkehrbringen von schadstoffbelasteten Bedarfsgegenständen ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren belegt werden.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Unternehmen Ihre Produkte nicht im Detail kennen und die wenigsten aussagefähige Unterlagen zu den verwendeten Substanzen, REACH oder POP vorweisen können. Da selbst minimale Überschreitungen von Grenzwerten scharf sanktioniert werden, ist das hiermit verbundene Risiko für die handelnden Personen immens. Wollen Sie dieses Risiko wirklich tragen? Wenn nicht, sprechen Sie uns an.

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