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RoHS – Update 2023: Gesetzliche Anforderungen, aktuelle Risiken und praktische Herausforderungen der Richtlinie 2011/65/EU

Inhaltsverzeichnis

Die europäische RoHS-Richtlinie (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) regelt die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten. Sie ist eine recht alte europäische Richtlinie, erhält aber vor dem Hintergrund der verstärkten Nachhaltigkeits- und Umweltdebatten eine immer stärkere Bedeutung.

In Anlehnung an den neuen Ansatz der Europäischen Union (New Legislative Framework) zählt die RoHS-Richtlinie zu den CE-Richtlinien und erfordert das Anbringen des CE-Kennzeichens auf dem Produkt. In Deutschland wird sie durch die ElektrostoffVerordnung (ElektrostoffV) in nationales Recht umgesetzt.

Betroffene Stoffe und Grenzwerte bei RoHS

Die Richtlinie begrenzt die Verwendung und regelt die Grenzwerte für derzeit 10 verschiedene Stoffe, darunter 4 Schwermetalle, 4 Weichmacher und 2 Flammschutzmittel:

Cadmium (Cd)

Blei (Pb)

Quecksilber (Hg)

Hexavalentes Chrom (Cr VI)

Polybromierte Biphenyle (PBB)

Polybromierte Diphenylether (PBDE)

Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)

Benzylbutylphthalat (BBP)

Dibutylphthalat (DBP)

Diisobutylphthalat (DIBP)

Die Grenzwerte betragen für alle Stoffe 0,1 Gewichts-%, mit der Ausnahme von Cadmium, welches auf 0,01 Gewichts-% begrenzt wird.

Die Einsatzgebiete der genannten Stoffe sind unterschiedlich. Die bekanntesten sind Blei im Lötzinn, Quecksilber in Quecksilberdampflampen sowie die der vier verschiedenen Weichmacher in vielen Ausführungen von Plastik oder Gummi.

Welche Produkte fallen unter RoHS?

Darunter fällt jedes Gerät, das mindestens in einer seiner Funktionen von elektrischem Strom oder elektrischen Feldern abhängig ist. Hierzu zählen beispielsweise Fernsehgeräte, Kühlschränke, Staubsauger, Rasierapparate, elektrisch betriebene Spielzeuge oder Computer-Mäuse.

Betroffen von der Richtlinie sind aber auch Produkte, bei denen der elektrische Strom nicht die Hauptenergiequelle des Geräts oder die Hauptfunktion ist. Daher müssen auch ein Gasherd mit elektrischer Uhr, ein Sessel mit elektrisch verstellbarem Fußteil, eine E-Zigarette sowie Kleidungsstücke oder Schuhe mit Lichteffekten den Anforderungen der RoHS-Richtlinie genügen.

Ob das Produkt durch Batterien oder durch das Stromnetz betrieben wird, ist dabei unerheblich.

Seit 2019 fallen auch Kabel, die für die Übertragung von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern verwendet werden und eine Nennspannung < 250V haben, unter die RoHS-Richtlinie. Ebenso sind einige industriell genutzte Maschinen von der  der RoHS- Richtlinie betroffen.

Ausnahmen bilden unter anderem Geräte, die dem Schutz der nationalen Sicherheit dienen und einige, jedoch nicht alle, Geräte für den medizinischen Sektor.

Eine beispielhafte Liste von Ausnahmen führen wir später gesondert auf.

Wer ist von RoHS betroffen?

Jeder Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm in Verkehr gebrachte elektrische Produkte diesen Vorgaben entsprechen. Gleiches gilt natürlich auch für Importeure, die Produkte in die EU einführen und Handelsunternehmen, die Produkte unter einer eigenen Handelsmarke vertreiben

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die RoHS-Vorgaben einhalten?

Wie in den Vorgaben der EU üblich, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Nachweis über die Konformität der Produkte zu erbringen.

Risikomanagement nach EN IEC 63000:2018

Ein Weg ist, ein geeignetes Risikomanagement aufzubauen, wie es in der europäischen Norm EN IEC 63000:2018 beschrieben wird. Ziel ist es, mit Unterstützung des jeweiligen Lieferanten zu belegen, dass alle einzelnen Bauteile oder Stoffe des elektrischen Produktes den Anforderungen entsprechen und die verschiedenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Hierzu heißt es in der Norm sinngemäß: Welche Art von Dokumenten notwendig ist, beurteilt der Hersteller anhand der Zuverlässigkeit des Lieferanten und der Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Bauteile oder Materialien gegen die Vorgaben der RoHS verstoßen. Es kann (bei einem als zuverlässig bekannten Lieferanten) ausreichend sein, dass vertragliche Vereinbarungen oder Zuliefererklärungen vorliegen. Es kann aber auch notwendig sein, dass Materialdeklarationen mit allen verwendeten chemischen Verbindungen oder analytische Testergebnisse zu allen Bauteilen und Materialien notwendig sind.

Die Norm fordert, dass die Dokumente den Bauteilen (z.B. über Seriennummer, Baureihe oder Werkstoffdefinition) zugeordnet werden können. Die Qualität und Vertrauenswürdigkeit der Dokumente muss anschließend beurteilt werden. Ergibt sich ein hohes Risiko, müssen weitere Maßnahmen, wie eine eigene chemische Analyse, durchgeführt werden  

Laborprüfungen

Wir empfehlen in der Regel den Weg über ein Labor, sofern sich die Kommunikation mit den Zulieferern als schwierig erweist und nicht genau nachvollziehbar ist, woraus einzelne Komponenten bestehen. Eine einzelne verunreinigte Lötstelle genügt, damit das Produkt belastet und nicht konform ist.

Eine Prüfung des Produktes findet anhand einer Kurzprüfung mit einer XRF-Analyse statt, bei der gezielt darauf geschaut wird, ob die in Frage kommenden Substanzen überhaupt vorhanden sein können.

Bei diesem Vorgehen wird das Ziel (Produkt) mit Röntgenstrahlen beschossen. Dabei werden Elektronen der “äußeren Schale” auf ein höheres Energieniveau gehoben, wodurch andere Elektronen aus den inneren Regionen ihren Platz mit den angeregten Elektronen tauschen.

Hierbei wird Energie in Form von elementspezifischer Fluoreszenzstrahlung abgegeben, welche im Gegenzug vom Detektor der XRF-Pistole ausgewertet wird. Hieraus ergibt sich dann die chemische Komposition des Zieles.

Nasschemische Prüfung

Sollte das Ergebnis der XRF-Analyse negativ ausfallen, so wird von einer nasschemischen Prüfung abgesehen. Sofern das Ergebnis jedoch z.B. Brom anzeigen, so muss das Produkt auf die einzelnen Stoffe hingehend untersucht werden, was durch eine zerstörende Prüfung nachgewiesen wird.
Das Produkt wird also in seine Einzelteile zerlegt und entsprechend der Vorgaben der EN 62321-Normenreihe untersucht.

In der Praxis erhält man für die Prüfung oftmals ein offenes Angebot, bei dem sich der Preis nach Aufwand (XRF-Analyse plus weitere Tests) berechnet.

Warum sollen Unternehmen das Thema RoHS sehr ernst nehmen?

Im Safety Gate der Europäischen Union (oder auch RAPEX) veröffentlichen Marktaufsichtsbehörden angeordnete Maßnahmen gegen gefährliche Produkte, so dass auch andere Mitgliedsländer für diese Produkte ebenfalls Maßnahmen gegen Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen einleiten können.

RoHS-Verstösse im Safety Gate der EU

Vergleicht man die Meldungen in den letzten Jahren, so fällt auf, dass der Anteil der Produkte, die gegen die RoHS-Richtlinie verstoßen, von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Waren es in 2020 noch lediglich 0,9 %, so stieg der Anteil auf 2,5 % in 2021 und 4,1 % in 2022. Im ersten Halbjahr 2023 wurden sogar für 5,3 % aller Produkte Verkaufsverbote oder sogar Produktrückrufe wegen eines Verstoßes gegen die RoHS-Richtlinie ausgesprochen.

Steigende Produktrückrufe und Verkaufsverbote durch RoHS

Zu den betroffenen Produkten in 2023 zählen Elektroroller, elektrische Spielzeuge, LED-Produkte sowie USB-Ladegeräte und -Kopfhörer.

Dies lässt die Vermutung zu, dass die europäischen Marktaufsichtsbehörden dem Thema verbotene Substanzen in Elektroprodukten mehr und mehr Aufmerksamkeit beimessen.

Welche Ausnahmen gibt es bei RoHS?

Sinn der RoHS-Richtlinie ist ein gewisser Fortschritt bei der Entwicklung der Produkte, sodass diese auf gefährliche Substanzen verzichten können.

Gleichzeitig existieren jedoch einige Umstände, die eine Ausnahme rechtfertigen, da der derzeitige Stand der Technik keine Alternative zu den betroffenen Legierungen oder Betriebsmitteln bieten kann. 

Beispielhafte und nicht vollständige Auflistung einiger konkreter Ausnahmen:

  1. Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe. (Seit 2012 3,5 mg, seit 2013 2,5 mg.[5])
  2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren.
  3. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.
  4. Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85 % Blei),
  5. Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskühlschränken.
  6. Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen.
  7. Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone.
  8. Blei in Starterbatterien für Kraftfahrzeuge.
  9. Ortsfeste Photovoltaikmodule bei bauartabhängigen Anteilen von Cadmiumtellurid und Blei.[6]

RoHS, REACh, SVHC – ist das nicht alles doppelt?

Diese Frage ist durchaus berechtigt, lässt sich aber dennoch kurz beantworten.

Beginnen wir mit dem einfachen Teil: Die sogenannten SVHCs (SVHC = Substances of very high concern = besonders besorgniserregende Stoffe), die nach Artikel 59, Satz 10 der REACh-Verordnung als Kandidatenliste bereitgestellt werden, beschreiben zunächst einmal „nur“ die besorgniserregenden Stoffe, für die innerhalb der Lieferkette eine Hinweispflicht existiert. Seit Ende 2021 besteht zudem die Registrierungspflicht in der sogenannten SCIP-Datenbank. Dennoch gibt es hier keine Regelung, die besagt, dass ein Produkt mit SVHCs nicht verkauft werden darf.

Echte Verbote finden sich hingegen im ANNEX XVII der REACh-Verordnung (Regulation (EC) 1907/2006). Demgegenüber arbeiten REACh und RoHS komplementär, auch wenn es einige Überschneidungen gibt.

Damit es jedoch keine Doppelungen gibt, hat die EU entschieden, dass Elektroprodukte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, von den vorgeschlagenen Begrenzungen der REACh-Verordnung ausgenommen sind. Demnach überprüft der Gesetzgeber bei diesen Produkten zunächst die Konformität zur RoHS-Richtlinie bevor der Rest begutachtet wird.  

Die Details finden Sie hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/5804/

RoHS außerhalb der Europäischen Union

In nahezu allen Ländern oder Regionen haben die Gesetzgeber ähnliche Regelungen wie in der Europäischen Union erlassen. Sowohl in China, den USA, Japan, Korea oder der Schweiz gibt es Regelungen, die der RoHS-Richtlinie sehr ähnlich sind. Diese werden oft auch umgangssprachlich als China-RoHS oder Korea-RoHS bezeichnet.

In den meisten Ländern sind die gleichen Stoffe (z.B. Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB, PBDE) reguliert und auch die Grenzwerte entsprechen den europäischen Werten. So ist er Grenzwert für Cadmium auch in China und Japan bei 0,01 Gewichts-%. Zu empfehlen ist aber das Studium der jeweiligen nationalen Regelungen, da in verschiedenen Ländern weitere Anforderungen und Kennzeichnungspflichten in die „RoHS“-ähnlichen Vorschriften mit einbezogen wurden.

China-RoHS

Eine Besonderheit gibt es in China. Zwar sind auch hier viele der genannten Stoffe mit Grenzwerten belegt, diese dürfen aber überschritten werden. Für die Kennzeichnung von betroffenen Produkten werden sogenannte China-RoHS-Etiketten verwendet, die verschiedene Aufdrucke und Farben (Grün, Orange und Schwarz) haben. Welche der angebotenen Ausführungen verwendet werden müssen, hängt vom jeweiligen Produkt ab: Je nachdem, ob Sie die Höchstwerte einhalten oder nicht, kommen andere Etiketten zum Einsatz. Wenn Produkte alle Konzentrationshöchstwerte einhalten, darf ein grünes Etikett mit einem „e“ als Aufdruck verwenden werden.

China Rohs – Aufkleber zeigen Überschreitungen von Grenzwerten

Der Aufkleber wird auf der Ware selbst und auf der Verpackung angebracht und signalisiert den chinesischen Behörden, dass „nicht zu viele“ Giftstoffe in den Produkten enthalten sind. Ein orangenes Etikett dagegen zeigt Überschreitungen der Höchstkonzentration an. Zwar sind für diesen Fall keine Strafen oder Beschränkungen vorgesehen, aber es muss über den Aufkleber angezeigt werden.

Die für den Konsumenten sichtbare Überschreitung von Grenzwerten schädlicher Stoffe soll die Hersteller motivieren, soweit möglich auf gesundheitsschädliche Substanzen zu verzichten. Neben unterschiedlichen Farben werden die Etiketten zudem mit einer Zahl bedruckt, die zeigt, wie viele Jahre das Produkt ohne Gesundheitsrisiko verwendet werden kann.

Wie entstand RoHS?

Die Idee für RoHS entstand erstmals in Schweden, als das Land in den 1990er Jahren erkannte, dass viele Elektronikprodukte gefährliche Chemikalien enthielten. Wenn diese dann entsorgt werden sollten, würden sie die Umwelt als Elektro-/Elektonikschrott erheblich belasten.

Schweden führte daraufhin Gesetze ein, die die Verwendung von Blei und Quecksilber in Elektronikprodukten beschränkte. Dieser schwedische RoHS-Vorgänger hieß “Blyfrihet i elektronikprodukter” (“Bleifreiheit in Elektronikprodukten”) und wurde im Jahr 1995 eingeführt. Andere europäische Länder folgten bald diesem Beispiel und begannen, ähnliche Gesetze zu erlassen.

RoHS-Richtlinie 2002/95/EG

Die Europäische Union (EU) schlug 2002 die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG vor, um den Verkauf von elektronischen Produkten mit gefährlichen Chemikalien und Schwermetallen zu verbieten. 2004 stimmte das Europäische Parlament der Richtlinie zu und am 1. Juli 2006 trat die RoHS-Richtlinie erstmals in Kraft.

Die Zielsetzung der Richtlinien war, problematische Bestandteile aus dem Elektronikschrott zu verbannen. Einige der in der Elektrotechnik verwendeten Stoffe gelten als stark umweltgefährdend. Sie wirken einerseits ab bestimmten Mengen toxisch, andererseits können sie in der Umwelt nicht oder nur schlecht abgebaut werden.

Ziel war unter anderem, verbleite Verlötungen elektronischer Bauteile durch unverbleite Lötungen zu ersetzen, umweltschädigende Flammhemmer in Kabelisolationen zu verbieten sowie die Einführung entsprechender möglichst gleichwertiger Ersatzprodukte zu fördern. Des Weiteren müssen auch die verwendeten elektrischen Bauelemente und Komponenten selbst frei von den problematischen Stoffen sein.

Umsetzung von RoHS 1 in Deutschland

Da europäische Richtlinien in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in eigenen Gesetzen umzusetzen sind, trat in Deutschland am 13. August 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der RoHS-Richtlinie auch die WEEE-Richtlinie in nationales Recht umsetzte. Eine Übergangsfrist für die betroffenen Hersteller und Branchen lief bis zum 1. Juli 2006

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2)

In der Folgezeit wurde die RoHS-Richtlinie erweitert, um den Anwendungsbereich der Beschränkungen auf weitere Produktkategorien auszudehnen. Die Erweiterung wird als RoHS 2 bezeichnet und trat am 2. Januar 2013 in Kraft. Mit RoHS 2 wurden die Anforderungen an Hersteller und Händler elektronischer Geräte weiter verschärft. In Deutschland wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht die neue Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geschaffen und die Vorgaben der RoHS-Richtlinie aus dem ElektroG herausgenommen.

CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

Die (neben der drastischen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie) größte Veränderung unter RoHS 2 ist das Erstarken der RoHS-Richtlinie zu einer CE-Richtlinie.

Während RoHS 1 keine Kennzeichnung des Produkts als RoHS-konform forderte, ist der Hersteller nun dazu verpflichtet, die Übereinstimmung mit den Anforderungen der RoHS 2-Richtlinie durch Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt zu erklären.

Parallel hierzu wurde eine technische Dokumentationspflicht und die Erstellung einer Konformitätserklärung eingeführt. Hersteller mussten nun eine umfassende technische Dokumentation erstellen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte den RoHS-Anforderungen entsprechen. Die Konformitätserklärung muss ebenfalls angefertigt und aufbewahrt werden.

RoHS-compliant Logos

In der Vergangenheit wurden von Hersteller, Importeuren und Händlern zahlreiche RoHS-compliant-Logos kreiert und genutzt, um damit zu werben, dass Ihre Produkte den Anforderungen der RoHS-Richtlinie entsprachen. Da die RoHS-Konformität durch RoHS 2 ein zwingender Bestandteil der EU-Konformität für von RoHS betroffene Produkte ist, ist dies nicht mehr erlaubt.

Oft ist auch bei aktuellen Produkten noch zu beobachten, dass neben einem CE-Logo auch noch RoHS-Logos auftauchen. Hieran ist sehr gut zu erkennen, dass die Hersteller oder Importeure sich kaum mit den Produkt Compliance Anforderungen auseinandergesetzt haben.

Neue Produkte in RoHS 2

Die RoHS-Richtlinie wurde auch um neue Produktkategorien erweitert, wie medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Während die alte RoHS-Richtlinie (RoHS 1) nur für bestimmte Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten galt (z.B. Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper etc.), gilt die neue Richtlinie (RoHS 2) für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Darüber hinaus wurden die Grenzwerte für bestimmte gefährliche Substanzen aktualisiert.

RoHS 3 – Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863

Eine nochmalige Erweiterung wurde am 31. März 2015 mit der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 verabschiedet, die den Anhang 2 der RoHS-Richtlinie erweitert. Unter der auch fälschlicherweise als RoHS 3 bekannten Ergänzung wurden zusätzlich folgende vier Phtalate aufgenommen:

Begrenzung von 4 Phtalaten ab Juli 2019

Diese 4 Phtalate, die oft als Weichmacher in Kunststoff oder PVC genutzt werden, dürfen seit dem 22. Juli 2019 (Ende der Übergangsfrist) nur noch in einer maximalen Menge von 0,1 % in einem homogenen Stoff enthalten sein. Über diese Bagatellgrenzen wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben darf, die technisch nicht zu verhindern sind.

RoHS-Grenzwerte gelten seit Juli 2019 auch für Kabel

Mit der delegierten Richtlinie von 2015 wurde auch eine neue Produktkategorie eingeführt. Die folgenden Produktkategorien sind seither von RoHS betroffen:

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinische Geräte
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
  10. Automatische Ausgabegeräte
  11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind.

Die neue Kategorie 11 beinhaltet alle sonstigen Elektro- und Elektronikgeräten, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind. Kabel, die für die Übertragung von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern verwendet werden und eine Nennspannung < 250V haben, sind somit ebenfalls „Elektro- und Elektronikgeräte“.

Auch externe Kabel, die separat in Verkehr gebracht werden und nicht Teil eines anderen Elektro- und Elektronikgeräts sind, müssen als Kategorie 11 eingestuft werden und daher die Stoffbeschränkungen erfüllen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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