Ein Trampolin mit unbekanntem Herstellungsland musste auf Anweisung der österreichischen
Marktüberwachungsbehörden von den Endverbrauchern zurückgerufen und zerstört werden. Es entsprach nicht den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Die Federn waren nicht ausreichend widerstandsfähig und konnten brechen. Der Benutzer könnte durch den Spalt zwischen den verbleibenden Federn rutschen und sich verletzen. Außerdem könnte eine gebrochene Feder auch andere Benutzer in der Nähe des Trampolins treffen und verletzen.
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für
Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.