Rapex am Donnerstag: Wieder einmal vor allem Produkte, die Kinder nutzen, betroffen

In der KW 47 erschienen insgesamt 37 Warnmeldungen auf dem Safety Gate der Europäischen Kommission (ehemals Rapex).

Haarmaske mit gesundheitsschädlichen Chemikalien

In Frankreich wurde eine Haarmaske aus China von den Endverbrauchern zurückgerufen. Das Produkt enthielt Butylphenylmethylpropional (BMHCA) (Messwerte: bis zu 0,005 Gew.-%) sowie ein Gemisch aus den Konservierungsstoffen Methylchlorisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI und MI) (Messwerte: insgesamt bis zu 0,00195 Gew.-%), die in Leave-on-Kosmetika verboten sind. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und eine Sensibilisierung der Haut verursachen. Hautkontakt mit MCI- und MI-haltigen Produkten kann bei empfindlichen Personen eine allergische Kontaktdermatitis hervorrufen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.

Raumduft-Diffusor verstößt gegen REACH-Verordnung

Auch Raumduftstäbe aus China wurden wegen eines chemischen Risikos vom Markt zurückgenommen. Die irischen Marktaufsichtsbehörden stellten anhand des Sicherheitsdatenblatts fest, dass das Produkt Butylphenylmethylpropional (BMHCA) enthielt, dessen Verwendung eingeschränkt ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und eine Sensibilisierung der Haut verursachen. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung

Abb. 1: Raumduft mit verbotenen Chemikalien
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006873?lang=en, Datum: 30.11.2022, Sprache: Englisch

Zahnpasta enthält verbotenes Borax

Zudem wurde in Irland hergestellte Zahnpasta durch die nationalen Marktaufsichtsbehörden vom Markt zurückgenommen. Laut der Liste der Inhaltsstoffe enthielt das Produkt Natriumtetraborat (Borax), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. Borax kann für die Fortpflanzung giftig sein. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.

Luftballons vom Online-Marktplatz genommen

Für Luftballons mit unbekanntem Ursprung wurde in Schweden die Beendigung der Listung auf dem Online-Marktplatz veranlasst. Das Produkt setzte eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (Messwert bis zu 2,6 mg/kg). Nitrosierbare Verbindungen können durch Einatmen, Verschlucken oder dermale Exposition in Nitrosamine umgewandelt werden, die genotoxische Karzinogene sind. Ein Kind kann ihnen ausgesetzt werden, wenn es das Produkt in den Mund nimmt. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug noch der europäischen Norm EN 71-12.

Abb. 2: Luftballons setzt nitrosierbare Substanzen Freitag
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10007204?lang=en, Datum: 30.11.2022, Sprache: Englisch

Springseil mit zu hoher DEHP-Konzentration

Ein Springseil aus China wurde in Polen vom Markt zurückgenommen, das Produkt wurde zerstört und die Verbraucher mussten vor den Risiken gewarnt werden. Grund hierfür war, dass das Produkt eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (Messwert bis zu: 37,5 Gew.-%) enthielt. Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise ihr Fortpflanzungssystem beeinträchtigen. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung.

NUK-Schnuller ohne geeignete Warnhinweise

Für einen Schnuller der Marke NUK wurde in Bulgarien das Anbringen geeigneter Warnhinweise über Risiken am Produkt angeordnet. Dem in Deutschland hergestellten Produkt lag keine Packungsbeilage bei, die den Verbraucher über den sicheren und richtigen Gebrauch des Produkts informiert. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie.

Trampolin birgt Verletzungsgefahr

Ein Trampolin mit unbekanntem Herstellungsland musste auf Anweisung der österreichischen Marktüberwachungsbehörden von den Endverbrauchern zurückgerufen und zerstört werden. Es entsprach nicht den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Die Federn waren nicht ausreichend widerstandsfähig und konnten brechen. Der Benutzer könnte durch den Spalt zwischen den verbleibenden Federn rutschen und sich verletzen. Außerdem könnte eine gebrochene Feder auch andere Benutzer in der Nähe des Trampolins treffen und verletzen.

Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.

Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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