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Rapex-Report am Donnerstag: Umherfliegende Schneidmesser bei Rasentrimmern – Rückruf von Warndreiecken mit zu geringer Lichtreflexion

Im Safety Gate der Europäischen Union tauchten in der letzten Woche erneut zahlreiche Produkte auf, die nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprachen und von den verschiedenen Behörden beanstandet wurden. Diese Produkte dürfen nun in der gesamten EU nicht weiter vermarktet werden. Bei vielen Produkten wurden sogar Produktrückrufe ausgesprochen.

Den Behörden in Dänemark haben Produktrückrufe für 10 verschiedene Rasentrimmer erlassen. Die Nieten, die die Schneidemesser an der Klinge befestigen, konnten brechen. Daher könnten sich die Messer während der Benutzung lösen und den Benutzer treffen. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und dem Beschluss 2012/32/EU der Kommission über das Verbot des Inverkehrbringens von flagelartigen Schneidevorrichtungen für tragbare handgeführte Bürstenschneider.

Da die Produkte alle online verkauft wurden und weder Hersteller, Marke noch Modellnummer angegeben waren, erließen die Behörden Produktrückrufe mit dem Adressaten „Sonstige“. Nach der ab 2021 geltenden neuen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 können die Behörden zukünftig den Online-Anbieter bzw. den Fulfillment Dienstleister zur Verantwortung ziehen, was in diesem Falle sicher einen positiven Einfluss auf die Produktsicherheit und den Schutz der Konsumenten zur Folge hat. Einen ausführliche Artikel zur neuen Marktüberwachungsverordnung finden Sie hier.

Bei zwei Warndreiecken stellten Behörden aus der Slowakei Verstöße gegen die Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 27 fest. Die Stabilität der Warndreiecke war unzureichend und bei einem spiegelte sich das Licht nicht ausreichend wider. Aufgrund der Instabilität konnte das Dreieck leicht umkippen und dadurch nicht gesehen werden. Die mangelnde Reflexion könnte ebenfalls dazu führen, dass ankommende Fahrzeuge nicht vor einem Hindernis gewarnt werden. Die Produkte müssen vom Importeur bzw. Distributeur beim Endkunden zurückgerufen werden.

Bei verschiedenen Spielzeugen erteilten Behörden aus Polen und Litauen Verkaufsverbote und die Vernichtung der Produkte aufgrund der Gefahr der Erstickung durch Kleinteile. Einige Spielzeuge konnten leicht brechen oder Kleinteile konnten sich leicht lösen. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1. Bei einer Spielzeugpistole war zudem die kinetische Energie der Geschosse zu hoch, was zu Verletzungen, insbesondere bei den Augen, führen könnte.

Bei zwei weiteren Spielzeugen wurden erhebliche chemische Risiken festgestellt. Bei einem Produkt war die Migration von Bor (gemessener Wert bis zu 7 159,44 mg/kg) und von Blei (gemessener Wert bis zu 1,60 mg/kg) aus dem Spielzeug zu hoch. Die Aufnahme oder der Kontakt mit übermäßiger Bormenge kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem ihr Fortpflanzungssystem geschädigt wird. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, akkumuliert sich im Körper und kann Entwicklungsneurotoxizität verursachen. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-3.

Bei einem weiteren Produkt enthielten einzelne Teile überhöhte Mengen an Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 25,4 % Massenanteil) und Dibutylphthalat (DBP) (gemessener Wert bis zu 11,1 % nach Gewicht). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und ihr Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entsprach nicht der REACH-Verordnung.

An der Grenze zu Ungarn abgelehnt wurden zudem verschiedene Haartrockner. Bei dem einen Fön war der Abstand zwischen Heizgerät und Sicherheitsgitter geringer als vorgeschrieben, beim anderen war das Kabel nicht ordnungsgemäß verankert. In beiden Fällen konnte der Benutzer aktive Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten. Die Produkte entsprachen nicht der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60335

Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.

Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden. Gerade im Online-Handel zeichnen sich durch die neue Marktüberwachungsverordnung dramatische Veränderungen und Herausforderungen für Importeure, In-Verkehr-Bringer und vor allem Fulfillment-Dienstleister ab. Hierauf sollten sich die beteiligten Unternehmen dringend einstellen und vorbereiten.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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