Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2019 eine Verordnung mit dem Kürzel 2019/1020/EU veröffentlicht, die grundlegende Änderungen für das Produktsicherheitsrecht in Europa nach sich ziehen wird. Diese sogenannte EU-Marktüberwachungsverordnung löst die aktuell noch geltende Verordnung 765/2008/EG ab und betrifft die Marktüberwachung hinsichtlich etwa 70 EU-Richtlinien und -Verordnungen. Die neuen Vorgaben für Marktakteure zielen auf eine strengere Marktüberwachung und transparentere Vorschriften, um Bürger und Verbraucher noch besser vor nicht konformen und unsicheren Produkten zu schützen.
Betroffen sind insbesondere Versand-Plattformen und auf das Onlinegeschäft spezialisierte Logistikdienstleister, die als sogenannte „Fulfilment-Dienstleister“ angesprochen werden und künftig umfassende Pflichten erfüllen müssen. So soll z. B. bereits das Einstellen eines Produktangebots auf einer Internetseite oder Online-Handelsplattform als Inverkehrbringen betrachtet werden.
Außerdem stärkt die EU-Marktüberwachungsverordnung die Kompetenzen und Informationsmöglichkeiten von Marktüberwachungsbehörden und Zoll und erweitert deren Befugnisse. Spätestens ab dem 16. Juli 2021 muss die neue EU-Marktüberwachungsverordnung verbindlich angewandt werden.
Hier geht es zur Marktüberwachungsverordnung.
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