Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2019 eine Verordnung mit dem Kürzel 2019/1020/EU veröffentlicht, die grundlegende Änderungen für das Produktsicherheitsrecht in Europa nach sich gezogen hat. Diese sogenannte EU-Marktüberwachungsverordnung löste die Verordnung 765/2008/EG ab und betrifft die Marktüberwachung hinsichtlich etwa 70 EU-Richtlinien und -Verordnungen.
Die neuen Vorgaben für Marktakteure zielen auf eine strengere Marktüberwachung und transparentere Vorschriften, um Bürger und Verbraucher noch besser vor nicht konformen und unsicheren Produkten zu schützen.
Betroffen sind insbesondere Versand-Plattformen und auf das Onlinegeschäft spezialisierte Logistikdienstleister, die als sogenannte „Fulfilment-Dienstleister“ angesprochen werden und nun umfassende Pflichten erfüllen müssen.
So wird z. B. bereits das Einstellen eines Produktangebots auf einer Internetseite oder Online-Handelsplattform als Inverkehrbringen betrachtet.
Außerdem stärkt die EU-Marktüberwachungsverordnung die Kompetenzen und Informationsmöglichkeiten von Marktüberwachungsbehörden und Zoll und erweitert deren Befugnisse. Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung gilt seite dem 16. Juli 2021.
Die Hauptziele der neuen Verordnung sind:
Eine ausführliche Betrachtung der neuen Marktüberwachungsverordnung finden Sie hier: https://produkt-compliance.de/magazin/europaeische-marktueberwachungsverordnung-angriff-auf-amazon-co/
Hier geht es zur Marktüberwachungsverordnung.
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