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Rapex-Report am Donnerstag: Kreissägeblätter mit falschem Verwendungsversprechen – Leder BH mit ChromVI – unsichere Atemschutzmasken und Handdesinfektionsmittel

In den ersten Januarwochen haben die europäischen Marktaufsichtsbehörden offenbar viele Tage im Home office verbracht oder haben den Resturlaub des vergangenen Jahres abgefeiert. Dennoch finden sich im Safety Gate der europäischen Union wieder zahlreiche gefährliche Produkte, die mit Importstopps oder Verkaufsverboten belegt wurden. Zahlreiche Produkte müssen von den verantwortlichen Herstellern, Importeuren oder Inverkehr-Bringern sogar direkt beim Endverbraucher zurückgerufen werden.

Die dänischen Marktaufsichtsbehörden ordneten Produktrückrufe bei verschiedenen
Kreissägeblättern der Marke Drillpro an. Die Produkt wurden als geeignet für die Verwendung auf kommerziellen Winkelschleifern beworben und online verkauft. Die Sägeblätter sind aber nicht für die Montage auf handgeführten Rundsägen geeignet und diese Nutzung entspricht nicht dem Verwendungszweck. Die Nutzung könnte zu einem Rückschlag oder Verlust der Kontrolle über das Werkzeug und damit zu schweren Verletzungen führen. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 62841 und EN 60745.

Bei einem Leder BH aus der Türkei entdeckten die Marktüberwachungsbehörden aus Deutschland Chrom (VI) mit einem Meßwert bis:4,9 mg/kg bei Teilen, die mit der Haut in Berührung kommen können. Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen und Krebs erzeugen. Das Produkt wiedersprach der REACH-Verordnung. Der Distributor muss die Ware vom Markt zurücknehmen und den Verkauf einstellen.

Als kritisch erwiesen sich auch zwei Handdesinfektionsmittel aus Lettland bzw. Deutschland. Das Produkt aus Lettland enthielt Methanol (Messwert:7% Massenanteil), das akut toxisch für das zentrale Nervensystem und die Augen ist. Darüber hinaus fehlten die erforderlichen Gefahrenpiktogramme. Die Anwender haben daher keine Informationen über die Toxizität und Entzündbarkeit des Produkts. Die Verpackung war zudem auch nicht mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet. Ingestion oder Kontakt mit Methanol kann zu Erblindung und zum Tod führen. Das Produkt war nicht konform mit den Bestimmungen der Verordnung über Biozidprodukte und der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging – CLP).

Das Produkt aus Deutschland enthielt zu wenig Aktivchlor, um als Desinfektionsmittel wirksam zu sein (Messwert: weniger als 0,016 mg/g). Das Produkt kann daher keine Desinfektionswirkung entfalten und somit keinen angemessenen Schutz bieten, wenn es nicht mit zusätzlichen Maßnahmen kombiniert wird. Das Produkt verstieß gegen die Verordnung über Biozidprodukte. Das Produkt muss vom Hersteller Solenal bei den Endverbrauchern zurückgerufen werden und das Unternehmen muss die Verbraucher vor den Risiken warnen. Ohne flankierende Maßnahmen darf das Produkt natürlich auch nicht weiter verkauft werden.

Ein Feuerwerk der Marke Salon Roger Fireworks wurde von den belgischen Behörden verboten. Das Feuerwerk konnte nicht, nicht vollständig explodieren oder zu unerwarteten Zeiten explodieren. Der Benutzer könnte zum Feuerwerkskörper zurückkehren oder sogar manipulieren und durch die unerwartete Explosion schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entspracht nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 15947.

Wie eigentlich in jeder Woche wurden zudem zahlreiche Spielzeuge und elektronische Produkte mit Verkaufsverboten oder Rückrufen belegt, da Sie gegen die Spielzeugrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die REACH-Verordnung und die einschlägigen europäischen Normen EN 71-12 oder EN 60950-1 verstießen.

Atemschutz- bzw. Partikelfiltermasken wurden ebenfalls wieder vermehrt untersucht und bei 5 verschiedenen Produkten für kritisch gehalten. Alle beanstandeten Produkte trugen zwar eine CE-Kennzeichnung, waren aber nicht von der zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert. Folglich erfüllten die Produkt möglicherweise nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Die Produkt entsprachen nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Erst in der letzten Woche hat die Bundesnetzagentur veröffentlich, dass sie im Jahr 2020 über 2.100 Online-Angebote gestoppt hat und damit über 21 Mio Produkte am Verkauf gehindert hat. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.

Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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