Im dritten Quartal 2025 wurden im EU-Safety-Gate insgesamt 1.007 gefährliche Produkte gemeldet. Das Informationsportal, das ursprünglich unter dem Namen RAPEX-System bekannt war, ermöglicht den Austausch von Warnmeldungen über gefährliche Produkte zwischen den Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Wird ein solches Produkt in einem Land entdeckt und gemeldet, darf es dort in der Regel nicht mehr verkauft werden. In vielen Fällen reagieren anschließend auch andere Mitgliedsstaaten, verhängen ähnliche Verkaufsverbote oder ordnen Produktrückrufe an.
Mit 293 Meldungen stammen fast 30 % der gefährlichen Produkte aus dem Bereich Kosmetik, gefolgt von Spielzeug (18,3%) und Elektronikprodukten incl. Beleuchtung und Lichterketten (16,6 %). Mit 43 Produkten wurden vergleichsweise viele Lichterketten bemängelt, von denen der Großteile (72%) von den Endverbrauchern zurückgerufen werden müssen. Auch Schutzausrüstungen waren in Q3 überproportional häufig vertreten.
Insgesamt sprachen die europäischen Marktaufsichtsbehörden für mehr als 350 Produkte (35%) einen Produktrückruf aus, 28% der gefährlichen Produkte wurden online verkauft. 106 Produkte (11%) verstießen gegen die REACh-Verordnung, 43 (4,3%) gegen die RoHS-Richtlinie.
Mit 461 gefährlichen Produkte stammten über 47 % aus der Volksrepublik China (35,3%). Bei weiteren 147 Produkten konnte das Herkunftsland nicht identifiziert werden. Mehr als die Hälfte aller Meldungen kamen aus Italien, Deutschland, Frankreich und Ungarn. Interessant ist, dass erneut fast 100 Meldungen aus Nordirland stammten.
Laut einer Studie der Allianz können Rückrufe von Spielzeugen oder Elektrogeräten Unternehmen zwischen 650.000 und 1.000.000 Euro kosten. Diese enormen Summen entstehen nicht nur durch die Rückrufaktionen selbst, sondern auch durch Produktüberarbeitungen, Anpassungen an Verpackungen oder Vertragsstrafen gegenüber Handelspartnern. Bereits bei mittleren Liefermengen führen Importverbote, Verkaufsstopps oder Verzögerungen beim Zoll schnell zu Umsatzeinbußen im sechsstelligen Bereich. Hinzu kommen langfristige Imageschäden, die Hersteller, Händler oder Importeure in ihrer Marktposition und Geschäftsentwicklung erheblich schwächen können.
Ein funktionierendes Compliance-Management-System sorgt für Vertrauen bei Kunden und Partnern – und verschafft Unternehmen zugleich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Wer frühzeitig in klare Prozesse und wirksame Kontrollmechanismen investiert, kann das Risiko von Bußgeldern, Umsatzverlusten und Reputationsschäden deutlich verringern.
Seit dem 13. Dezember 2024 müssen Unternehmen die EU-Produktsicherheitsverordnung erfüllen: Unternehmen müssen nun auch für Produkte, die nicht einer anderen produktspezifischen Regulierung unterliegen (z.B. Spielzeuge, Elektroprodukte, Persönliche Schutzausrüstung) eine umfassende Risikoanalyse sowie eine technische Dokumentation vorweisen. Die EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt den Nachweis, dass jedes Produkt sicher und konform ist. Eine sorgfältig geführte Dokumentation wird damit zu einem zentralen Element jeder Compliance-Strategie.
Insbesondere die ungarischen Marktaufsichtsbehörden fanden im 3. Quartal zahlreiche gefährliche Lichterketten und sprachen für ca. drei von vier Produkten (72%) einen Produktrückruf aus. 39 der Produkte stammten aus China (91%), bei den restlichen 4 war das Herkunftsland nicht bekannt.
Bei einer Lichterkette war die Produktisolierung ungeeignet. Sie ermöglichte das Einstecken eines einpoligen Steckers und wies eine unzureichende Kabellänge zwischen Stecker und erster Buchse auf. Hierdurch waren stromführende Teile zugänglich und Benutzer konnten einen Elektroschock erhalten.

Abb. 1: Gefährliche Lichterkette
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095328?lang=de, Datum: 20.10.2025, Sprache: Deutsch
Bei einem anderen Produkt war aufgrund der ungenügenden mechanischen Festigkeit des Produkts ebenfalls der Zugang zu stromführenden Teilen möglich. Darüber hinaus erfüllt das Produkt nicht die angegebenen Anforderungen zum Schutz vor Feuchtigkeit. Auch dies kann dazu führen, dass der Benutzer einen elektrischen Schlag erhält.
Beide Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der europäischen Norm EN 60598. Sie müssen von den Endverbrauchern zurückgerufen werden

Abb. 2: Weihnachtsbeleuchtung mit elektrischem Risiko
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095333, Datum: 10.10.2025, Sprache: Deutsch
Neben den Lichterketten wurden auch zahlreiche weitere Beleuchtungsprodukte von den europäischen Marktaufsichtsbehörden bemängelt. Sie stammten ebenfalls zu über 90 % aus China und bargen das Risiko eines elektrischen Schlages oder von Umweltschäden.
Bei einer Deckenleuchte war das Kabel nicht richtig verankert. Die Drähte waren nur mit einer Grundisolierung geschützt und standen in Kontakt mit scharfen Kanten. Im Falle von Isolationsschäden könnte der Benutzer zugängliche stromführende Teile berühren und einen Elektroschock erhalten.
Auch dieses Produkt verstieß gegen die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der europäischen Norm EN 60598 und wurde bereits an der polnischen Grenze abgelehnt.

Abb. 3: Deckenleuchte mit Stromschlagrisiko
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095829?lang=de, Datum: 20.10.2025, Sprache: Deutsch
Bei einem kleinen Schlüsselanhänger mit Beleuchtung wiesen die Lötstellen eine übermäßige Blei- und Cadmiumkonzentration auf (gemessene Werte von bis zu 80,3 % bzw. 0,08 Gew.-%). Blei und Cadmium stellen eine Gefahr für die Umwelt dar. Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie) und muss vom Markt genommen werden.

Abb. 4: Schlüsselanhänger mit Blei und Cadmium
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095882?lang=de, Datum: 20.10.2025, Sprache: Deutsch
Auffällig viele persönliche Schutzausrüstungen wurden in Q3 von 7 verschiedenen Marktüberwachungsbehörden gemeldet. Jedes dritte Produkt muss in dieser Kategorie zurückgerufen werden.
Einer Kletterausrüstung aus China waren weder Kennzeichnungsinformationen noch Gebrauchsanweisungen beigefügt. Daher kann der Benutzer es falsch einrichten, was dazu führt, dass sich das Produkt während des Gebrauchs löst oder bricht und dem Benutzer Verletzungen zufügt. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und wurde von den irischen Behörden an der Grenze abgelehnt.

Abb. 5: Kletterausrüstung ohne Bedienungshinweise
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095987?lang=de, Datum: 20.10.2025, Sprache: Deutsch
Im Bereich der Schutzausrüstung bemängelten die deutschen Marktaufsichtsbehörden bei 3 Sicherheitswesten, dass das retroreflektierende Material nicht die erforderlichen Reflexionswerte hatte. Hierdurch ist der Benutzer in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar. Die Produkte, die auch über Shein und AliExpress vertrieben wurden, müssen vom Endverbraucher zurückgerufen werden. Sie verstießen sowohl gegen die Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) als auch die europäische Norm EN 20471.

Abb. 6: Sicherheitsweste mit zu geringer Reflexion
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095420 , Datum: 20.10.2025, Sprache: Deutsch
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Wie stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellen Normen kennen und einhalten?
Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?
Kennen alle Ihre Lieferanten die Anforderungen aus der REACH- oder der POP-Verordnung und der relevanten harmonisierten europäischen Normen?
Haben Sie eine komplette technische Dokumentation für alle Ihre Produkte, wie sie die neue Produktsicherheitsverordnung fordert?
Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?
Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?
Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.
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