Rapex Report am Donnerstag: Kosmetika, Spielzeug und elektronische Geräte mit bedrohlichen Tücken

Woche 49

In der KW 49 gab es insgesamt 30 Warnmeldungen auf dem Safety Gate (ehemals Rapex), dem Schnellwarnsystem der Europäischen Union.

Kosmetika mit chemischen Risiken in Schweden

Für eine Bodylotion zum Anwenden vor dem Solariumsbesuch wurde in Schweden der Verkauf eingestellt. Grund hierfür war ein chemisches Risiko. Das aus Schweden stammende Produkt enthielt eine Mischung aus den Konservierungsstoffen Methylchlorisothiazolinon (MCI) und Methylisothiazolinon (MI), die in kosmetischen Mitteln zum Auftragen verboten sind. Der Hautkontakt mit MCI- und MI-haltigen Produkten kann bei sensibilisierten Personen eine allergische Kontaktdermatitis auslösen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.
Auch die Einfuhr einer Hautaufhellungscreme wurde an der schwedischen Grenze abgelehnt. Laut der Liste der Inhaltsstoffe enthielt das in der Elfenbeinküste hergestellte Produkt Hydrochinon, das in kosmetischen Produkten verboten ist. Hydrochinon kann Hautreizungen, Dermatitis und Krebs verursachen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.

Fingerfarbe mit Formaldehyd

Für Fingerfarbe mit unbekanntem Ursprungsland wurde die Listung des Produkts auf dem Online-Marktplatz durch ebenfalls die schwedischen Marktaufsichtsbehörden beendet. Das Produkt enthielt eine überhöhte Konzentration an Formaldehyd (Messwert bis zu 140 mg/kg). Dieser Stoff kann bei Kontakt mit der Haut Hautreizungen verursachen und ist krebserregend. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie.

Abb. 1: Fingerfarbe verursacht Hautreizungen
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10007142?lang=en, Datum: 20.12.2022, Sprache: Deutsch

Verletzungsrisiko bei Spielzeug-Armbrust

Ein Spielzeug-Armbrust Set wurde in Frankreich von den Endverbrauchern zurückgerufen. Grund hierfür war ein Verletzungsrisiko. Das Produkt konnte improvisierte Projektile mit zu hoher kinetischer Energie verschießen, die Verletzungen verursachen könnten. Das Spielzeug-Set entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Abb. 2: Spielzeug-Armbrust verstößt gegen Spielzeugsicherheitsrichtlinie
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006936?lang=en, Datum: 20.12.2022, Sprache: Englisch

Verkaufsverbot für Kindermatratze

Eine Kindermatratze aus Bulgarien wies ein Erstickungsrisiko auf, wie die nationalen Behörden des Landes feststellten. Der Reißverschlussabzieher löste sich leicht und könnte von einem Kind in den Mund genommen werden, so dass es ersticken kann. Außerdem lag dem Produkt nicht der vorgeschriebene Beipackzettel bei, der den Verbraucher über die sichere und korrekte Verwendung informiert. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 16890. Infolgedessen wurde die Kindermatratze in Bulgarien vom Markt zurückgenommen.

Woche 50

In der KW 50 erschienen insgesamt 37 Warnmeldungen auf dem Safety Gate.

Kinderkleid mit Verletzungsrisiko

Ein Kinderkleid aus der Türkei wurde durch die belgischen Marktaufsichtsbehörden von den Endverbrauchern zurückgerufen. Im Taillenbereich befanden sich lange Funktionsschnüre, die sich bei den üblichen Aktivitäten der Kinder verfangen und Verletzungen verursachen könnten. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14682.

Rückrufe in Deutschland

In Deutschland erfolgte ebenfalls ein Rückruf von den Endverbrauchern: Ein Steckdosen-Nachtlicht aus polnischer Herstellung wies das Risiko eines elektrischen Schlags auf. Die Abdeckung des Geräts konnte leicht entfernt werden, wodurch stromführende Teile zugänglich wurden. Der Benutzer könnte sie berühren und einen elektrischen Schlag erleiden. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60598-1 und EN 60598-2-12.

Abb. 3 Nachtlicht wird zurückgerufen
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10007303?lang=en, Datum: 20.12.2022, Sprache: Englisch

Auch für einen tragbaren Campingofen aus rumänischer Herstellung initiierten die deutschen Marktaufsichtsbehörden einen Rückruf, außerdem mussten die Verbraucher gewarnt werden. Ein Innenteil des Gasreglers konnte eine raue Kante aufweisen, wodurch ein Loch in der Dichtung oder Membran entstehen könnte. An der Rückseite des Gasreglers könnte Gas austreten und bei Entzündung ein Brandrisiko darstellen. Das Produkt entsprach somit weder der Gasgeräteverordnung noch der europäischen Norm EN 521.

Zu viel Nickel in Ohrsteckern

Darüber hinaus ordneten die deutschen Marktüberwachungsbehörden die Rücknahme vom Markt, die Zerstörung und den Rückruf von Ohrsteckern aus Uruguay an. Die Nickelfreisetzungsrate war zu hoch (Messwert bis zu 0,64 µg/cm²/Woche). Nickel ist ein starker Sensibilisator und kann allergische Reaktionen hervorrufen, wenn es in Artikeln enthalten ist, die direkt und längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung.

Wärmflasche mit Stromschlagrisiko

Für eine elektrische Wärmflasche aus China wurde in Spanien ein Verbot der Bereitstellung auf dem Markt erteilt. Die elektrische Isolierung des Produkts war unzureichend, die Abmessungen des Netzsteckers waren zu klein, und die Luft-/Kriechstrecken zwischen dem Primär- und dem zugänglichen Sekundärstromkreis waren nicht ausreichend. Infolgedessen könnte ein Benutzer zugängliche stromführende Teile berühren und einen Stromschlag erleiden. Das Produkt erfüllte weder die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch die der europäischen Norm EN 60335-1.

Abb. 4: Elektrische Wärmflasche verstößt gegen Niederspannungsrichtlinie
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10007286?lang=en, Datum: 20.12.2022, Sprache: Englisch

Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.

Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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