Auch in der Vorweihnachtswoche verweigerten die europäischen Zollbehörden wieder vielen Produkten aus China die Einfuhr in die Europäische Union. Zudem sprachen die verschiedenen Marktaufsichtsbehörden in der EU fast 50 Verkaufsverbote und Produktrückrufe gegen gefährliche Produkte aus.
Bei drei verschiedenen Laserpointern war der Laserstrahl viel zu stark und eine
direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu einer Beschädigung des Sehvermögens führen. Zwei der Laserpointer wiesen zudem eine unzureichende Isolierung zwischen den primären und den zugänglichen Sekundärstromkreisen des Ladegeräts auf. Der Benutzer konnte zugängliche aktive Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 60335 und EN 60825. De Behörden aus Ungarn lehnten die Einfuhr an der Grenze ab.
Zwei Kinderbetten wiesen Risiken des Einklemmens, des Strangulierens und weitere Verletzungsgefahren auf. Beim ersten Produkt war der Abstand zwischen den seitlichen Lamellen unzureichend. Ein Kind konnte eingeschlossen werden und Verletzungen erleiden, wenn es zwischen ihnen steckt. Das Produkt entsprach nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 1273.
Beim zweiten Produkt waren die Abstände zwischen den Stangen auf der Seite mit abnehmbaren Lamellen ebenfalls zu groß. Darüber hinaus enthielt das Kinderbett leicht zugängliche Montagelöcher, in denen die Finger eines kleinen Kindes eingeklemmt werden können. Im Inneren des Kinderbetts gab es zudem vorstehende Teile, die dazu führen könnten, dass Kleidungsstücke oder Gegenstände, die vom Baby getragen werden, sich verfangen, was die Gefahr der Strangulation birgt. Das Produkt entsprach weder der EN 1273 noch der einschlägigen europäischen Norm EN 716.
Den Marktaufsichtsbehörden in den Niederlanden verhängten zudem einen Produktrückruf für 2 Spielzeugpistolen. Die kinetische Energie der von der Spielzeugpistole abgefeuerten Geschosse war zu hoch, was insbesondere zu Augenverletzungen führen konnte. Das Produkt verstieß gegen die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
Ein Frostschutzmittel der Marke Goodyear wurde von den Behörden in Litauen mit einem Verkaufsverbot und der Rücknahem des Produktes vom Markt belegt. Das in osteuropäischen Märkte verkaufte Frostschutzmittel für Scheibenwaschanlage enthielt
eine zu hohe Menge Methanol (Messwert:8,77 % nach Gewicht). Methanol ist akut toxisch für das zentrale Nervensystem und das Auge. Die Aufnahme von Methanol führt zu Blindheit und Tod. Das Produkt entsprach nicht der REACH-Verordnung.
Die Behörden in Ungarn forderten die verantwortlichen Importeure, Distributoren und Einzelhändler auf, 3 Schreibtischleuchten vom Markt zu nehmen bzw. sogar bei Endverbraucher zurückzurufen. Die Lampen waren durch Ihre Gestaltung für Kinder attraktiv, da der Sockel der Leuchte mit einem Spielzeug verwechselt werden konnte.
Gleichzeitig waren die Leuchten aber nicht mit einem Transformator oder Umformer ausgestattet. Die Glühlampe eines Produktes war leicht zugänglich und konnte daher leicht zu Verbrennungen führen. Beim zweiten Produkt war das Kabel ist nicht ausreichend verankert und kann leicht abgelöst werden. Dadurch kann der Benutzer aktive Teile berühren und einen elektrischen Schlag empfangen. Zudem war ein Leuchte nicht stabil genug und konnte leicht zerbrechen. Die Produkte entsprach alle nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60598.
Ein Feuerwerkskörpers aus China konnte nicht nur zu Gehör- und Sehschäden, sondern auch zu Verbrennungen und weiteren Verletzungen führen. Die gesamte Feuerwerksbatterie war instabil und konnte während des Verbrennens umfallen, so dass die einzelnen Raketen in völlig unbeabsichtigte Richtungen fliegen könnten. In der Nähe stehende Personen könnten von der Schockwelle, der Verbrennung von Material und/oder den Flammen getroffen werden, was zu Verbrennungen, Verletzungen und Augenschäden führen könnte. Darüber hinaus war der Schalldruckpegel zu hoch und hätte zur Schädigung des Gehörs führen können. Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der Pyrotechnikrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 15947.
Neben diesen Produkten wurden auch weitere 24 Spielzeuge vom Verkauf ausgesetzt, da sie gefährliche Stoffe in zu hohen Konzentrationen enthielten (z.B. DEHP, DBP, DINP, Bor) oder Risiken des Erstickens oder Strangulierens bargen. Die Produkte entsprachen entweder nicht der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1 und/oder der REACH-Verordnung.
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.