Im zweiten Quartal 2026 wurden im EU-Safety-Gate insgesamt 1.081 gefährliche Produkte gemeldet. Das Portal, das früher unter der Bezeichnung RAPEX-System firmierte, dient dem Informationsaustausch zwischen den Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, wenn gefährliche Produkte identifiziert werden. Sobald ein Produkt in einem Mitgliedstaat entdeckt und gemeldet wird, ist der weitere Verkauf dort in aller Regel untersagt. Häufig ziehen daraufhin weitere Mitgliedstaaten nach, indem sie vergleichbare Vertriebsverbote aussprechen oder Rückrufaktionen für das betreffende Produkt veranlassen.
Mit 261 Meldungen stammen 24,1 % der gefährlichen Produkte aus dem Bereich Elektronikprodukte inkl. Beleuchtung, Multi-Media-Produkten und Lichterketten, gefolgt von Kosmetik (20,7 %) und Spielzeug (19,7 %). Auch Babyartikel und Textilien sowie chemische Produkte hatten mit 6,1 % bzw. 5,6 % hohe Werte.
Insgesamt sprachen die europäischen Marktaufsichtsbehörden für 417 Produkte (38,6 %) einen Produktrückruf aus. 25,1 % der gefährlichen Produkte wurden online verkauft. 74 Produkte (6,8 %) verstießen gegen die REACH-Verordnung, 51 (4,7 %) gegen die RoHS-Richtlinie.
Mit 658 gefährlichen Produkten stammten über 60,9 % aus der Volksrepublik China. Dies ist ein neuer Höchstwert, da der Anteil in den letzten Monaten und Jahren eher unter 50 % gelegen hatte. Bei weiteren 94 Produkten (8,7 %) konnte das Herkunftsland nicht identifiziert werden. Die meisten Meldungen kamen im zweiten Quartal aus Frankreich (22 %), gefolgt von Italien (13 %), Deutschland (13 %), Nordirland (11 %) und Ungarn (5 %).
Damit stammen 65 % aller Meldungen aus nur 5 Mitgliedsländern. Interessant ist, dass aus Spanien insgesamt 20 Meldungen kamen – einem Land, aus dem in den letzten Monaten und Jahren so gut wie keine Meldungen kamen.
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn keine produktspezifische Regelung greift – etwa die Spielzeugrichtlinie/-verordnung, die Niederspannungsrichtlinie oder die PSA-Verordnung.
Für alle betroffenen Produkte ist seither eine umfassende Risikoanalyse verpflichtend, ergänzt durch eine technische Dokumentation, die die Produktsicherheit belegt. Eine sorgfältige und strukturierte Dokumentation stellt somit längst kein optionales Zusatzelement mehr dar, sondern ist fester Bestandteil einer zukunftsfähigen Compliance-Strategie.
Ab dem 12. August 2026 tritt zudem die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Damit wird künftig auch für Verpackungen eine Konformitätserklärung samt technischer Unterlagen erforderlich. Ein Großteil der hierfür nötigen Informationen liegt in der Regel bei den Herstellern der verpackten Produkte oder bei den Verpackungslieferanten.
Verantwortlich für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung sind jedoch die Unternehmen, die die Verpackung gestalten bzw. entwickeln lassen – die sogenannten „Erzeuger“. Diese Zuordnung ist vielen Unternehmen bislang nicht bewusst.
Werden gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, drohen empfindliche finanzielle Folgen. Eine Studie der Allianz beziffert die unmittelbaren Kosten eines Rückrufs bei Spielzeug oder Elektrogeräten auf 650.000 bis 1.000.000 Euro. Hinzu kommen weitere, oft unterschätzte Aufwände: Produktanpassungen, veränderte Verpackungen sowie Vertragsstrafen gegenüber Handelspartnern lassen die Gesamtkosten zusätzlich steigen.
Auch Importverbote, Verkaufsstopps oder Verzögerungen beim Zoll können bereits bei mittleren Liefermengen zu Umsatzausfällen im sechsstelligen Bereich führen. Am schwersten wiegt jedoch häufig der langfristige Reputationsschaden, der die Marktposition und die weitere Geschäftsentwicklung nachhaltig beeinträchtigen kann.
Laut Aussagen des Rückversicherers Lockton entstehen rund 80 % der tatsächlichen Gesamtkosten eines Rückrufs erst nach der eigentlichen Rückrufaktion – durch Reputationsverlust, langfristige Umsatzeinbußen und Marktanteilsverluste, die in Versicherungsschadendaten nicht erfasst werden.
Angesichts dieser Risiken zeigt sich: Ein funktionierendes Compliance-Management-System ist keine reine Kostenstelle, sondern ein strategisches Instrument. Es stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern und kann sich zu einem echten Wettbewerbsvorteil entwickeln. Unternehmen, die frühzeitig klare Prozesse und verlässliche Kontrollmechanismen etablieren, senken das Risiko von Bußgeldern, Umsatzeinbußen und Reputationsverlust – und sind regulatorischen Änderungen gegenüber deutlich besser gewappnet als der Wettbewerb.
Schon seit ca. 3 Jahren sind Kosmetika im Safety Gate immer wieder in den Spitzenpositionen gefährlicher und beanstandeter Produkte zu finden. Auch im zweiten Quartal wurden 224 Produkte beanstandet und mit Verkaufsverboten belegt. Überraschend ist aber im zweiten Quartal, dass nur noch 50 Produkte wegen der Substanz BMHCA vom Markt genommen werden mussten.
Neu sind jetzt 131 Produkte, die die Substanz TPO (Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid) enthielten. TPO ist ein Photoinitiator, der die UV-/LED-Härtung von Gel-Nagellacken ermöglicht. Seit einer Änderung der EU-Kosmetikverordnung ist diese Substanz allerdings in Kosmetika verboten.
Im Januar 2024 hatte die EU-Kommission TPO als Repr. 1B (reproduktionstoxisch) neu eingestuft. Infolgedessen wurde es in die Liste der verbotenen Stoffe gemäß der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 aufgenommen. Die Übergangsfrist war mit gut eineinhalb Jahren (Einstufung Anfang 2024, Verbot ab September 2025) vergleichsweise knapp – daher scheinen viele Hersteller die Umstellung ihrer Substanzen bzw. ihrer Lieferketten nicht rechtzeitig abgeschlossen zu haben.
Hierfür spricht auch, dass ein Großteil der beanstandeten und verbotenen Produkte aus den USA und aus China stammte. An diesem Beispiel lässt sich hervorragend veranschaulichen, dass Produkt Compliance ein kontinuierlicher Prozess ist, bei dem permanent überwacht werden muss, welche neuen rechtlichen Anforderungen oder Verbote in den einzelnen Produktgruppen beschlossen wurden – und diese frühzeitig in den Produktentwicklungs- und -änderungsprozessen zu berücksichtigen.
Gemeldet wurden diese „Nagellack-Verstöße“ übrigens zu 97 % von Italien – ein weiteres Zeichen, dass sich die italienischen Marktaufsichtsbehörden mit großer Vehemenz um Kosmetikprodukte kümmern.


Im Bereich der Elektroprodukte waren die Risiken eines elektrischen Schlages, von Feuer oder Verbrennungen im zweiten Quartal mit 78,5 % besonders hoch. Umweltrisiken waren mit 19,5 % niedriger als in den Quartalen vorher. 86,6 % der beanstandeten Produkte stammten aus China; fast die Hälfte der Produkte (45,5 %) muss von den Herstellern oder Importeuren von den Verbrauchern zurückgerufen werden.
Bei einem elektrischen Multikocher aus China, der insbesondere über Shein vertrieben wurde, konnte der Griff des Produkts überhitzen und Verbrennungen beim Benutzer verursachen. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-2-15 und EN 60335-1.
Das Produkt muss nach Entscheidung der französischen Marktaufsichtsbehörden von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Ebenfalls von den französischen Behörden mit einem Rückruf belegt wurde ein Lebensmitteldampfer aus China. Das Netzkabel des Geräts konnte durch eine scharfe Öffnungskante im Metallgehäuse beschädigt werden. Der Benutzer konnte die zugänglichen stromführenden Teile berühren und einen Elektroschock erhalten.
Das Produkt verstieß gegen die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und muss von den Endverbrauchern zurückgerufen werden. Zudem muss die Listung im Online-Portal beendet werden.

Bei den Spielzeugen war im zweiten Quartal das Risiko des Erstickens inkl. weiterer Risiken mit Abstand die größte Risikoquelle. 57,3 % zeigten dieses Risiko, weitere 23,9 % bargen ein chemisches oder umweltbedingtes Risiko. 39,4 % der Produkte müssen zurückgerufen werden, 33,8 % wurden online verkauft. Nicht überraschend ist, dass 92 % der Produkte aus China stammten. Bei weiteren 4,7 % war das Herkunftsland unbekannt.
Einer der häufigsten Mängel von Spielzeugen sind Kleinteile, die sich lösen können und die Kinder in den Mund stecken. Ein Spielzeugroboter mit dem Namen Transformer Building Blocks hatte zahlreiche Kleinteile, die sich leicht lösen können. Kleine Kinder können daran ersticken.
Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1 und muss von den Online-Seiten entfernt werden. Zudem müssen Verbraucher vor den Risiken gewarnt werden, was mitunter ein sehr komplexes und zeitaufwändiges Unterfangen darstellt.

Bei einem Kuh-Spielzeug, das verschiedene Geräusche erzeugen konnte, war der Schalldruckpegel zu hoch (Messwert bis 84,8 dB). Dies könnte zu einem dauerhaften oder teilweisen Hörverlust führen. Das Produkt wurde in Polen mit einem Verkaufsverbot belegt und wurde daraufhin auch in Estland vom Markt genommen. Die Spielzeug-Kuh war nicht konform mit den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1.

Die polnischen Marktaufsichtsbehörden beanstandeten einen Kinderroller, was in der Folge auch ein Verkaufsverbot in Estland auslöste. Bei diesem Kinderroller war der Durchmesser der Vorderräder zu klein (gemessener Wert: 117 mm), was dazu führen kann, dass das Rad des Rollers auf einer unebenen Oberfläche stecken bleibt.
Darüber hinaus waren die Lenkrohre nicht belastbar und konnten während des Gebrauchs zusammenbrechen. Das Kind könnte vom Roller fallen und schwere Verletzungen erleiden. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1. Auch in diesem Fall muss das Produkt nicht nur vom Markt genommen werden, sondern die Endverbraucher müssen zusätzlich vor den Risiken gewarnt werden.

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