Laut einem Sprecher des Lagezentrums der Polizei löste in der Nacht zum 28.3.2022 ein an einem Ladegerät hängender Akku eines E-Scooters einen Brand in einer Wohngemeinschaft an der Bürgerweide aus. Das Feuer war nach Medienberichten gegen 4.15 Uhr im Erdgeschoss ausgebrochen und schon nach kurzer Zeit schlugen bereits Flammen aus dem Fenster.
In dem Mehrfamilienhaus breitete sich schnell dichter Qualm aus und Fluchtwege wurden durch Feuer versperrt. Insgesamt waren bei der Rettungsaktion über 50 Einsatzkräfte beteiligt und mehr als 17 Menschen wurden, teils mit Dreh- und Steckleitern, aus dem stark verrauchten Gebäude gerettet. Zwei Personen wurden mit Verdacht auf Rauchgasinhalation in ein Krankenhaus gebracht.
Abb. 1: Wohnungsbrand durch Explosion eines E-Scooter-Akkus
Quelle: t-Online vom 28.3.2022
Brände durch Akkus sind allerdings alles andere als selten. Wie in der folgenden Tabelle zu sehen, gab es allein in den letzten 12 Monaten fünf Brände durch Akkus von E-Scootern sowie 3 durch Akkus von Hoverboards in Deutschland, Österreich und England.
Ursache: Explosion eines Hoverboards-Akkus
Abb. 2: Brandschäden durch Akkus von E-Scootern und Hoverboards
Quelle: eigene Recherchen und Zusammenstellung
Abb. 3: Brand eines Einfamilienhauses Explosion eines Hoverboard-Akkus
Quelle: https://www.tvo.de/akku-am-hoverboard-explodiert-300-000-euro-schaden-bei-wohnhausbrand-in-neustadt-bei-coburg-581431/
Die oben gezeigten Fälle sind aber wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, da es hier zu dramatischen Ereignissen gekommen ist und die Fälle in den deutschsprachigen Medien veröffentlicht wurden. Schaut man sich die Produktrückrufe und Verkaufsverbote im Safety Gate der Europäischen Union (vormals Rapex-System) in den Jahren 2021 und 2022 an, so zeigen sich hier noch drastischere Ergebnisse.
Im Jahre 2021 wurden 11 Hoverboards und 2 E-Scooter mit Brandgefahr gemeldet. Von Januar bis März 2022, also in nur drei Monaten, kamen bereits wieder 4 Hoverboards und 2 E-Scooter mit Brandgefahr hinzu. Bei diesen Produkten handelte es sich um eindeutige Konstruktions- oder auch Produktionsmängel, die zu Feuer und großen Brandschäden hätten führen können
Die Akkus, die heute in E-Scootern, Hoverboards, E-Bikes und sogar Elektroautos genutzt werden, sind in der Regel Lithium-Ionen Akkus. Dies hat lt. dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) einen einfachen Grund: „Die Lithiumtechnologie ermöglicht relativ kompakte Bauweisen bei gleichzeitig relativ hoher Leistung – Li-Ionen-Akkus haben also eine hohe Energiedichte.
Diese wünschenswerte Eigenschaft geht leider mit einem Brandrisiko einher, das bei Akkus anderer Bauweisen nicht in vergleichbarer Intensität vorliegt“
Quelle (Standt April 2022): https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/feuerschaeden/lithium-ionen-akkus/?highlight=akkus
Die steigende Anzahl der Brände ist lt. IFS daher zum einen auf die steigende Zahl der Akkus zurückzuführen. Bei sachgerechter Handhabung (und einwandfreien Produkten!) geht von Li-Ionen-Akkus aber kein außergewöhnliches Brandrisiko aus. Die Technologie ist alltagstauglich und nicht generell gefährlich. Allerdings können bei technischen Mängeln oder unsachgemäßer Handhabung Defekte auftreten, in deren Konsequenz „der Lithium-Ionen-Akku seine gespeicherte Energie schlagartig unkontrolliert abgibt – man spricht vom „thermischen Durchgehen“, auf Englisch „thermal runaway“.
Ähnlich äußerte sich ein Mitarbeiter des ADAC Südbayern nach dem oben zitierten Brand eines Mehrfamilienhauses in München. „Grundsätzlich“, so der Experte „finden tagtäglich Millionen von Ladevorgängen statt, ohne dass es Komplikationen gibt. Wenn es zu einem Brandfall kommt, muss immer ein Defekt vorhanden sein, entweder am Akku selbst oder dem Ladegerät“.
Die Brandgefahr ist dabei während der Ladephase am größten. „Unserer Erkenntnis nach entstehen die meisten Brände in der Ladephase“, so Dirk Moser-Delarami vom TÜV Süd. Interessant und vielen Konsumenten nicht bewusst ist, dass das Brandpotential sehr stark vom Ladezustand des jeweiligen Akkus abhängt. Wenn es zu einem starken Temperaturanstieg in der Zelle kommt und der thermal runaway angestoßen wird, wird die gespeicherte Energie schlagartig freigesetzt. Je voller die Zelle zu diesem Zeitpunkt aufgeladen ist, umso größer die Intensität der Reaktion und die Explosions- und Brandgefahr.
Um gefährliche Überladungen oder Tiefentladungen zu verhindern, die Kurzschlüsse, Explosionen und Feuer auslösen können, empfehlen die Experten des IFS den Einbau eines Batteriemanagement-Systems (BMS). „Die typische Ladeschlussspannung einer Lithium-Ionen-Zelle liegt bei 4,2 V. Eine typische Entladeschlussspannung beträgt 2,5 V. Bei einer Überladung oder einer Tiefenentladung kann es zu irreversiblen Schädigungen und zu Kapazitätsverlusten kommen.
Das Batteriemanagementsystem (BMS) soll Überladungen und Tiefentladungen verhindern. Es ist eine Sicherheitseinrichtung, mit der die Leistungsfähigkeit des Akkus geschützt und das Auftreten von Defekten verhindert werden soll. Bei den meisten handelsüblichen Produkten verhindert das BMS Anwenderfehler, indem es Lade- und Entladespannung regelt“.
Bei den oben erwähnten Produktrückrufen und Verkaufsverboten durch die europäischen Marktaufsichtsbehörden im Safety Gate 2021/2022 waren die Gründe aber eben nicht die „systemimmanenten Risiken“ der Lithium-Ionen-Technologie, sondern maßgebliche Konstruktions- oder Produktionsfehler.
Hier die Begründungen für den Rückruf zweier Hoverboards:
Abb. 4: Zurückgerufenes Hoverboard
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10003522, Sprache: Deutsch, Datum: 11.04.2022
Auch ein Mitarbeiter des Herstellers des in Brand geratenen Akkus in München bestätigte lt. dem zitierten Artikel: „Bei bestimmten Produktions-Chargen mussten wir feststellen, dass auch Unregelmäßigkeiten während des Produktionsprozesses zu einem internen Kurzschluss führen können.“
In den USA mussten bereits in den Jahren 2016 und 2017 mehr als 20 Hersteller bzw. Importeuren ihre Hoverboards zurückrufen. Allein in 2016 waren hiervon mehr als eine halbe Millionen Produkte betroffen. Feuer und Explosionen waren die alleinige Ursache für diese Produktrückrufe und Brände durch Hoverboards waren beinah ein alltägliches Geschehen.
Vor diesem Hintergrund war es das Ziel der amerikanischen Verbraucherschutzkommission CPSC (Consumer Product Safety Commission), diese Risiken zu begrenzen. In 2014/2015 entwickelte das amerikanische Unternehmen für Sicherheitstests Underwriters Laboratories (UL) eine Reihe von Tests für Hoverboards und andere selbstbalancierende Scooter mit der Bezeichnung „UL 2272 – Battery Systems for Use in Self Balancing Scooter“.
Grundlage für das entwickelte Prüfverfahren waren folgende Mängel, die bei Hoverboards immer wieder auftauchten:
Anfang 2016 erfüllte erstmals ein Hoverboard der Marke Ninebot, der Muttergesellschaft von Segway, die hohen Anforderungen dieser Tests. Da zunächst nicht alle auf dem Markt verfügbaren Hoverboards in den USA diese neue Sicherheitsnorm erfüllten, gab es auch in 2017 zahlreiche Brände und Rückrufe. Ab November 2017 gab es allerdings keine Produktrückrufe mehr für Hoverboards in den USA.
Die Tests von UL betreffen insgesamt 5 verschiedene Aspekte
Lt. Experten aus der Branche ist „nach derzeitigem Stand .. nur ein UL zertifiziertes Hoverboard wirklich sicher“ (Quelle: https://www.funshop.at/technik/gefaehrliche-hoverboards-und-ul2272-zertifizierung/). Dabei ist wichtig, dass nicht nur einzelne Komponenten ein UL Siegel tragen (z.B. der Akku), sondern das gesamte Produkt den Zertifizierungsprozess durchlaufen hat. Nur ein komplett geprüftes Hoverboard kann als sicher betrachtet werden, da nur ein ausgewogenes Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten die Sicherheit verspricht, die sich der Kunde wünscht.
In Österreich haben nach Ansicht von Branchenexperten 95 % der angebotenen Hoverboards keine UL2272 Zertifizierung, weil die meisten dieser Self Balancing Boards die vorgegebenen Standards nicht einmal ansatzweise erfüllen können. Viele dieser Produkte, die online oder sehr preiswert von Elektromärkten und Möbelhäusern verkauft werden, wurden von der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde schon lange als sehr gefährlich eingestuft und sind in den USA verboten. Händler in Amerika sind verpflichtet, diese gefährlichen Produkte gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises wieder zurück zu nehmen!
Schaut man sich auf den Amazon Seiten in Deutschland zum Thema Hoverboards um, so wirbt nur ein Hersteller mit einer UL 2272-Zertifizierung (Stand: April 2022) und auch auf anderen Plattformen ist eine derartige Zertifizierung offenbar kein Verkaufsargument.
Das brandgefährliche Problem der oft online verkauften Produkte liegt sehr oft darin, dass Anbieter von E-Bikes, E-Scootern oder Hoverboards Einzelteile (z.B. Lithium-Ionen-Akkus oder Ladegeräte) verschiedener Hersteller kaufen und zusammen anbieten, die isoliert betrachtet möglicherweise durchaus geprüft wurden und allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Allerdings wird oft vernachlässigt (und oft nicht geprüft), ob das Zusammenspiel der einzelnen Bauteile auch unter unterschiedlichen Bedingungen (Kälte, Hitze), bei längerer Belastung oder in den Grenzbereichen der Spezifikationen Probleme verursachen. Ein Test des kompletten Produktes unter verschiedenen Bedingungen ist in Europa derzeit noch nicht gesetzlich geregelt, da es keine europäische harmonisierte Norm gibt. Nichtsdestotrotz werden Marktüberwachungsbehörden bei Produktmängeln die Vorgaben der UL heranziehen, um die kaufmännische Sorgfaltspflicht bei dieser und vergleichbaren Produktkategorien zu überprüfen.
Die Durchführung des in den USA verbindlichen Tests kostet für den Hersteller lt. UL zwischen 505 und 1.258 €. Der TÜV Süd bietet diesen Test ebenfalls an und vergibt bei Bestehen der Anforderungen ein diesbezügliches Zertifikat, das „im Rahmen einer freiwilligen Prüfung und Zertifizierung vergeben“ wird. „Geprüft wird der elektrische Antrieb, einschließlich der möglichen Kombinationen aus Akkus und Ladegeräten für elektrisch angetriebene Self-Balancing Scooter festgelegt in der Norm ANSI/CAN/UL 2272“.
Hier der Link zu den Angeboten der beiden Prüfhäuser:
https://standardscatalog.ul.com/ProductDetail.aspx?productId=UL2272
https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/zertifikatsdatenbank/z2-375-akku-fortbewegungsgeraete
Die Gefahr von Explosionen der Akkus oder Ladegeräte gerade bei preiswerten oder online gekauften Produkten ist gerade in Europa also nach wie vor immens. Verbraucher sollten lt. IFS folgende Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen:
Experten für Hoverboards geben weitere wichtige Hinweise:
Hersteller und Quasi-Hersteller, die Hoverboards oder E-Scooter unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke in Europa vertreiben, sollten gerade bei diesen Produkten besonderes Augenmerk darauflegen, dass Ihre Produkte sicher sind. Sie können nicht nur von Importstopps, Verkaufsverboten oder Produktrückrufen betroffen sein, sondern sich zudem enormen Schadensersatzforderungen insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz gegenübersehen. Gleiches gilt für Importeure, die als Inverkehrbringer in der EU für die Sicherheit der von Ihnen vermarkteten Produkte verantwortlich sind.
Beim Brand des Einfamilienhauses in Coburg (siehe Tabelle oben) entstand ein Gesamtschaden von ca. 300.000 € und es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass die Eigentümer des Einfamilienhauses oder eine evtl. Gebäudeversicherung versuchen werden, den Schaden bei dem Hersteller oder Importeur des Hoverboards geltend zu machen.
Dass neben Herstellern, Quasi-Herstellern und Importeuren auch Online-Marktplätze Schadensersatzforderungen riskieren, ist durch die neue Marktüberwachungsverordnung geregelt, nach der Behörden auch sogenannte Fulfillment-Dienstleister in die Verantwortung nehmen können, wenn kein anderer verantwortlicher Marktakteur in Europa vorhanden ist.
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Andere, in der Konsequenz aber ähnliche Entwicklungen gibt es auch in den USA. Hier entschied ein Berufungsgericht im Frühjahr 2021, dass Amazon für Verletzungen haftbar gemacht werden kann, welche durch Produktfehler verursacht wurden. In diesem Fall ging es ebenfalls um ein durch ein Hoverboard ausgelöstes Feuer, bei der eine Wohnung zerstört wurde und die Klägerin sich bei der Bekämpfung des Feuers Verletzungen an Händen und Füßen zuzog. Das Gericht begründete die Entscheidung gegen Amazon damit, dass Amazon die Kontrolle über die Handelskette habe, ein integraler Bestandteil der Handelskette sei und aus dieser Position einen finanziellen Vorteil ziehe. (Loomis v. Amazon.com LLC).
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Auch in einem anderen Fall wurde Amazon für einen defekten Laptop haftbar gemacht (Bolger v. Amazon.com LLC). Der Akku des Laptops explodierte und die Verbraucherin zog sich Verbrennungen zu. Auch hier urteilte das Gericht, dass Amazon ein direktes Glied in der Vertriebskette sei, da Amazon den Laptop vom Verkäufer in Besitz nahm, ihn in einem Amazon-Lagerhaus lagerte, das Produkt auf der Plattform bewarb, die Zahlung für den Laptop entgegennahm und den Laptop in einer Amazon-Verpackung an Frau Bolger versandte.
Selbst Endverbraucherinnen oder Endverbraucher können unter besonderen Umständen von Schadensersatzforderungen durch explodierende Akkus oder brandauslösende Produkte betroffen sein, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Produktes fahrlässig gehandelt haben.
Das Landgericht Coburg hatte im Januar 2019 folgenden Rechtsstreit zu entscheiden: Ein Akku eines Spielzeughelikopters explodierte beim Aufladen im Keller eines Mietshauses und löste einen Brand aus. Das ausgelöste Feuer beschädigte nicht nur den Keller, sondern auch das Treppenhaus bis in das Dachgeschoss.
Ein in diesem Haus lebender Mieter hatte den für 8 € gebraucht gekauften Helikopter im Keller auf einen Wäschetrockner zum Laden abgestellt, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand. Zudem standen in der Nähe weitere elektrische Geräte und eine Holzsauna. Der Brand brach ca. 10 Minuten später aus, der Mieter war zu dieser Zeit in seiner Wohnung.
Das Landgericht Coburg gab der Klage des Gebäudeversicherers gegen die Privathaftpflichtversicherung des Mieters statt, da es in dem Laden des Akkus eines gebraucht gekauften Spielzeughelikopters in brennbarer Umgebung ohne Beaufsichtigung einen Sorgfaltspflichtverstoß des Mieters und damit ein fahrlässiges Handeln sah
(Az. 23 O 464/17 – https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_23-O-46417_LG-Coburg-zur-Sorgfaltspflicht-beim-Aufladen-gebraucht-erworbener-Elektrogeraete.news28808.htm)
Zwar übernahm in diesem Falle die Haftpflichtversicherung des Mieters einen Teil des Schadens. Ohne Haftpflichtversicherung hätte der Mieter selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Zwar gilt das Urteil und die damit verbundenen strengen Anforderungen für das Vorliegen einer Fahrlässigkeit explizit nur für gebrauchte Produkte. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass auch bei extrem preiswert gekauften Neugeräten (z.B. über Marktplätze) und sich daraus ergebenden Schäden ähnliche Urteile denkbar sind.
Die Gefahr für Hersteller, Importeure, Fullfilment-Dienstleister und Konsumenten ist gerade bei Produkten, die durch LIthium-Ionen Akkus angetrieben werden, auch in naher Zukunft enorm. Wir empfehlen Unternehmen, die diese Produkte herstellen oder vertreiben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Gesamtkonzeption, die einzelnen Bauteile und das Zusammenspiel der Komponenten genauestens zu überprüfen und auch die Fertigung der Produkte möglichst engmaschig zu überwachen.
Gleiches gilt auch für den Transport und Lagerung der Produkte, da, wie gezeigt, gerade mechanische oder temperaturbedingte Einwirkungen Fehlfunktionen und Gefahren verursachen können. Konsumenten sollten die oben beschriebenen Maßnahmen sehr ernst nehmen und beherzigen, um sich möglichst gut vor Schäden für sich selbst und andere zu schützen.