Im dritten Quartal 2026 wurden im EU-Safety-Gate insgesamt 848 gefährliche Produkte gemeldet. Das Portal, das früher unter der Bezeichnung RAPEX-System firmierte, dient dem Informationsaustausch zwischen den Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, wenn gefährliche Produkte identifiziert werden. Sobald ein Produkt in einem Mitgliedstaat entdeckt und gemeldet wird, ist der weitere Verkauf dort in aller Regel untersagt. Häufig ziehen daraufhin weitere Mitgliedstaaten nach, indem sie vergleichbare Vertriebsverbote aussprechen oder Rückrufaktionen für das betreffende Produkt veranlassen.
Mit 258 Meldungen stammen 30,4 % der gefährlichen Produkte aus dem Bereich Elektronikprodukte incl. Beleuchtung, Multi-Media-Produkten, Lichterketten und Laserpointer, gefolgt von Spielzeugen (21,6%) und chemischen Produkten (6,8%). Die in den vorherigen Quartalen besonders häufig beanstandeten Kosmetika wurden im dritten Quartal mit deutlich geringerer Häufigkeit gemeldet (6,1 %).
Insgesamt sprachen die europäischen Marktaufsichtsbehörden für 355 Produkte (41,9%) einen Produktrückruf aus. 19,7% der gefährlichen Produkte wurden online verkauft. 90 Produkte (10,6%) verstießen gegen die REACh-Verordnung, 47 (5,5%) gegen die RoHS-Richtlinie.
Mit 577 gefährlichen Produkten stammten über 68 % aus der Volksrepublik China. Dies ist erneut ein neuer Höchstwert, da der Anteil in den letzten Monaten und Jahren eher unter 50 % gelegen hatte. Bei weiteren 64 Produkten (7,5%) konnte das Herkunftsland nicht identifiziert werden.
Die meisten Meldungen kamen im dritten Quartal aus Deutschland (17%), Frankreich (14%), gefolgt von Ungarn (13%) und Nordirland (9%). Damit stammen über 50 % aller Meldungen aus nur vier meldenden Ländern bzw. Gebieten.
Wer gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, riskiert empfindliche finanzielle Folgen. Laut einer Allianz-Studie verursacht ein Rückruf bei Spielzeug oder Elektrogeräten allein an direkten Kosten zwischen 650.000 und 1.000.000 Euro. Dazu kommen Aufwände, die gern unterschätzt werden: Produktanpassungen, geänderte Verpackungen und Vertragsstrafen gegenüber Handelspartnern.
Auch Importverbote, Verkaufsstopps oder Verzögerungen beim Zoll können schon bei mittleren Liefermengen Umsatzausfälle im sechsstelligen Bereich nach sich ziehen. Am schwersten wiegt oft der langfristige Reputationsschaden, der Marktposition und Geschäftsentwicklung nachhaltig belasten kann.
Lockton schätzt, dass rund 80 % der tatsächlichen Gesamtkosten eines Rückrufs erst nach der Aktion selbst anfallen: durch Reputationsverlust, dauerhaft geringere Umsätze und verlorene Marktanteile. In Versicherungsschadendaten tauchen diese Posten nicht auf.
Vor diesem Hintergrund ist ein funktionierendes Compliance-Management-System mehr als eine Kostenstelle. Es ist ein strategisches Instrument, das das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt und zum echten Wettbewerbsvorteil werden kann. Unternehmen, die früh klare Prozesse und verlässliche Kontrollmechanismen aufbauen, senken das Risiko von Bußgeldern, Umsatzeinbußen und Reputationsverlust. Auf regulatorische Änderungen sind sie deutlich besser vorbereitet als ihre Wettbewerber.
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich. Besonders relevant ist sie dort, wo keine produktspezifische Regelung greift, etwa die Spielzeugrichtlinie bzw. -verordnung, die Niederspannungsrichtlinie oder die PSA-Verordnung.
Für alle betroffenen Produkte ist seitdem eine umfassende Risikoanalyse vorgeschrieben, ergänzt durch eine technische Dokumentation, die die Produktsicherheit belegt. Eine sorgfältige, strukturierte Dokumentation ist damit kein optionales Extra mehr, sondern fester Bestandteil jeder zukunftsfähigen Compliance-Strategie.
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue Verpackungsverordnung. Damit braucht auch jede Verpackung eine Konformitätserklärung samt technischer Unterlagen.
Ein Großteil der dafür nötigen Informationen liegt meist bei den Herstellern der verpackten Produkte oder bei den Verpackungslieferanten. Verantwortlich für technische Dokumentation und Konformitätserklärung sind aber die Unternehmen, die die Verpackung gestalten oder entwickeln lassen, die sogenannten „Erzeuger". Diese Zuordnung ist vielen Unternehmen bislang nicht bewusst.
Von den insgesamt 258 gemeldeten Elektroprodukten wiesen 191 (74%) das Risiko eines elektrischen Schlages oder Feuer auf. 18,6% bargen ein Umweltrisiko. Insgesamt wurde mehr als jedes zweite Produkt (52 %) mit einem Produktrückruf belegt. 87,2 % der Produkte stammten aus China, bei weiteren 6% war das Herkunftsland unbekannt
Ein Electric Grinder konnte bei geöffnetem Deckel verwendet werden, wodurch der direkte Kontakt mit der Schleifklinge während der Bewegung ermöglicht wird. Dies konnte zu erheblichen Einschnitten für den Benutzer führen.
Darüber hinaus war das Produkt mit einem zweipoligen flachen Europlug ohne Erdung ausgestattet, der keinen ausreichenden Schutz gegen elektrischen Schlag bietet. Bei der Berührung könnte der Benutzer während der Nutzung einen elektrischen Schlag erhalten.
Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und 60335-2.

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118484, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Die spanischen Marktüberwachungsbehörden bemängelten 10 Laserpointer und Laserprojektoren aus China und belegten sie mit einem Verkaufsverbot. Bei allen Produkten war der Laserstrahl zu stark (Messwerte bis zu 6,75 mW) und die Produkte waren in den meisten Fällen nicht richtig beschriftet. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls konnte zu schweren Sehschäden führen. Die Produkte verstießen sowohl gegen die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit als auch gegen die europäischen Normen EN 60825-1 und EN 50689.

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118819, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Im dritten Quartal wurden insgesamt 68 USB-Ladegeräte aus China von den Marktüberwachungsbehörden aus Frankreich, Dänemark, Ungarn und Finnland bemängelt – 38 Produkte wurden mit einem Produktrückruf belegt.
Die Mängel waren vielfältig: Bei vielen Produkten waren die Kriech- und Abstandsabstände zwischen Primär- und Sekundärkreis unzureichend. Der Benutzer konnte zugängliche stromführende Teile berühren und einen Elektroschock erhalten.
Bei anderen war zwischen den Netzspannungsanschlusspunkten des Netzteils und den USB-Anschlusspunkten keine ausreichende Isolierung vorhanden. Bei einigen Produkten konnten Benutzer aufgrund des mangelhaften Frontplattenlayouts während des Einsetzens zudem metallische Stifte berühren.
Darüber hinaus passte der Stecker einzelner Produkte aufgrund der unterdimensionierten Steckerbrückenfläche nicht sicher in Steckdosen, wodurch die Gefahr besteht, dass der Finger eines Benutzers während des Einführens stromführende Teile berühren kann. All diese konstruktiven oder produktionsbedingten Mängel konnten zu einem elektrischen Schlag führen.

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118794?lang=de, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Von den insgesamt 183 gemeldeten Spielzeugen bargen 90 Produkte das Risiko des Erstickens oder der Strangulierung, 63% wiesen ein chemisches Risiko auf. 89% der gefährlichen Spielzeuge stammten aus China, 32% wurden mit einem Produktrückruf belegt. Gemeldet wurden die Produkte maßgeblich von Frankreich, Deutschland, Litauen und Polen.
Der von den litauischen Behörden gemeldete Plüsch-Teddy hat einen kleinen Teil (die Nase), der sich leicht lösen kann. Kleine Kinder können es in den Mund nehmen und ersticken. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10119117?lang=de, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Das Kunststoffmaterial des Fußballs mit Weltkartenmotiv Spielzeugs wies eine übermäßige Menge an Di-Isononylphthalat (DINP) auf (gemessener Wert: 23,6 Gew.-%). DINP kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem es mögliche Schäden an ihrem Fortpflanzungssystem verursacht.
Das Produkt war nicht konform mit den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der REACH-Verordnung. Die Produkte müssen nach Maßgabe der finnischen Behörden nicht nur vom Markt genommen, sondern auch auf Kosten des Importeurs zerstört werden

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099587?lang=de, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Bei den chemischen Produkten gab es mit 58 gemeldeten Produkten im dritten Quartal einen neuen Höchstwert. Insgesamt wurden 31 elektrische Zigaretten oder Bestandteile davon gemeldet, 11 weitere Produkte waren Nagelkleber, Schuhkleber und andere Kleber. Hinzu kamen 7 Tattoo-Produkte.
Bei den insgesamt 31 gemeldeten elektrischen Zigaretten und deren Substanzen enthielten der überwiegende Teil ein übermäßiges Volumen an nikotinhaltiger Flüssigkeit (z.B. 60 ml) und eine übermäßige Nikotinkonzentration (z.B. 50 mg/ml). Dies könnte zum versehentlichen Konsum einer hohen Nikotindosis führen. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Anwenders gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder eingenommen wird.
Andere Produkte enthielten lt. Etikett ein psychoaktives Cannabinoid (Hexahydrozepin). Die Verwendung dieser Substanz ist mit dem Risiko von psychischen und Verhaltensstörungen verbunden.
Einige Produkte waren zudem nicht mit einer kindergesicherten Befestigung ausgestattet, die in den Händen von Kindern ein chemisches Risiko darstellt. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Anwenders gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder eingenommen wird.
Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und teilweise nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118933, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
Mehrere der 11 beanstandeten Klebstoffe enthielten eine übermäßige Menge an Dichlormethan (gemessene Werte bis zu 65,2 Gew.-%). Dichlormethan beeinflusst das zentrale Nervensystem, kann die Neuroentwicklung und das Verhalten des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und beim Einatmen Krebs verursachen.
Darüber hinaus enthielten einzelne Produkte Cyanacrylate, das Haut und Augen in Sekundenschnelle verbinden können. Die Produkte wiesen jedoch nicht die erforderlichen Warnhinweise und Gefahrenhinweise auf und verfügten nicht über eine kindersichere Befestigung, so dass die Benutzer nicht ordnungsgemäß über die Gefahren informiert werden, die entstehen, wenn das Produkt mit Haut und Augen in Berührung kommt.
Die Produkte verstießen nicht nur gegen die REACH-Verordnung, sondern auch gegen die Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP).

Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10118411, Datum: 9.10.2026, Sprache: Deutsch
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