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Rapex-Report am Donnerstag: Über 250 gefährliche Produkte im Juni – Spielzeuge, Schmuck und Pyrotechnik mit hohen Anteilen

Auch im Juni wurden wieder über 250 gefährliche Produkte in das Safety Gate der Europäischen Union eingestellt. Über das früher unter dem Namen RAPEX-System bekannte Informationssystem informieren sich die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten gegenseitig über gefährliche Produkte. Auf Basis dieser Informationen können die Behörden der einzelnen Mitgliedländer entsprechende Maßnahmen ergreifen und oder die Produkte schon an der Grenze abweisen.

Fast jedes dritte beanstandete Produkt entfiel im Juni auf die Produktgruppe der Kosmetika (31%), gefolgt von Spielzeugen (13,4 %), Kraftfahrzeugen (12,3 %) und Elektrogeräten. Relativ hohe Anteile wiesen im Juni auch Schmuck (7,3 %) und pyrotechnische Gegenstände (5 %) auf.

44 % aus der Volksrepublik China, 40,6 % mit Produktrückruf belegt

Mit einem Anteil von 44,4 % kamen wieder fast die Hälfte der Produkte aus China. Aufgrund der hohen Kosmetikanteile lag Italien mit 17,6 % bei den Herkunftsländern auf Platz 2. Die anderen Produkte verteilten sich recht gleichmäßig auf 18 andere Herkunftsländer.

Fast jedes zweite Produkt (40,6 %) muss von den verantwortlichen Herstellern, Importeuren oder Distributoren zurückgerufen werden. Ein Wert, der deutlich höher ist als in den Vormonaten. Online verkauft wurden im Juni 25,7 % der beanstandeten Produkte

Aufgrund der Konzentration auf Kosmetika wurden die meisten Produkte auch im Juni wieder von den italienischen Marktaufsichtsbehörden gemeldet, gefolgt von Deutschland, Frankreich, Schweden und den Niederlanden.

Konsequenzen nicht konformer Produkte

Produkte, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, können für Unternehmen verheerende Auswirkungen haben. Neben erheblichen finanziellen Belastungen drohen auch langfristige Schäden am Ruf von Herstellern, Importeuren oder Händlern. Einer Studie der Allianz zufolge können Rückrufe von Elektrogeräten oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € verursachen. Bereits bei mittelgroßen Lieferungen können Importverbote zu Ausgaben von 50.000 € bis 100.000 € führen, zusätzlich zu Strafzahlungen an Kunden und erheblichen Einbußen beim Firmenimage.

Einführung eines effizienten Produkt Compliance Managements

Indem Unternehmen wirksame Compliance-Strategien umsetzen, können sie die Wahrscheinlichkeit von Produkt- oder Kennzeichnungsfehlern deutlich reduzieren und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen. Regelmäßige Stichprobenkontrollen sorgen dafür, dass Produkte kontinuierlich auf Konformität mit den geltenden Standards überprüft werden. Eine lückenlose Dokumentation ermöglicht nicht nur den Nachweis der Einhaltung, sondern auch eine schnelle und effiziente Reaktion im Falle von Rückrufen oder Untersuchungen.

Wir raten unseren Kunden daher dringend, proaktiv in ihre Compliance-Strategien zu investieren. Nur auf diese Weise können sie sich vor den schwerwiegenden Konsequenzen schützen, die durch nicht konforme Produkte entstehen können.

Wieder über 80 gefährliche Kosmetika

Auch im Juni führen die Kosmetika mit über 80 Meldungen die Liste der gefährlichen Produkte an. Wie in den Vormonaten enthielten über 95 % lt. den jeweiligen Zutatenlisten das Produkt 2-(4-tert-butylbenzyl) Propionaldehyd (BMHCA), was in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und die Haut sensibilisieren.

Führend bei den Untersuchungen waren wie schon in den Vormonaten die italienischen Marktaufsichtsbehörden. Mehr als 50% der untersuchten Kosmetika stammten aus Italien selbst, weitere 28 % kamen aus Frankreich, China und dem Vereinigten Königreich.

35 gefährliche Spielzeuge

Die französischen Marktaufsichtsbehörden haben im Juni offenbar ein verstärktes Augenmerk auf die Prüfung von Spielzeugen gelegt. Jedes vierte der beanstandeten Spielzeuge wurde von Frankreich in das Safety Gate eingestellt. 82,9 % der Produkte stammten aus China und fast 6 von 10 Produkten müssen von der verantwortlichen Marktakteuren bei den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Die häufigsten Gefahren waren Ersticken (45,7 %), Chemikalien (25,7 %) und Verletzungen incl. Strangulation (22,9 %).

Spielzeugpistolen-Set mit gefährlichen Kleinteilen

Ein Spielzeugpistolen-Set hatte zahlreiche kleine Teile. Kleine Kinder können sie in den Mund stecken und daran ersticken. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1. Das von den litauischen Behörden gemeldete Produkte muss vom Markt zurückgenommen werden.

Abb. 1: Spielzeugpistolen-Set mit gefährlichen Kleinteilen
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013533?lang=de , Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Zerbrechliche Kinderwagen

Bei gleich drei verschiedenen Spielzeug-Kinderwagen beanstandeten die ungarischen und litauischen Behörden eine unzureichende Belastbarkeit. Die Kinderwagen konnten leicht zusammenbrechen und Kinder konnten Verletzungen erleiden. Alle drei Produkte verstießen nicht nur gegen die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie, sondern auch gegen die europäischen Norm EN 71-1.

In Litauen muss das Produkt aus dem Markt genommen werden und darf nicht mehr verkauft werden. In Ungarn wurden die Produkte direkt an der Grenze abgelehnt.

Abb. 2: Zerbrechlicher Spielzeugkinderwagen
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013360?lang=de, Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Spielzeugset mit hohem Phthalat-Anteil

Bei einem Spielzeugset mit Plastikpuppe, Badewanne und Badespielzeug entdeckten die ungarischen Marktaufsichtsbehörden im Puppenkopf eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl) Phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 16 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und mögliche Schäden an ihrem Fortpflanzungssystem verursachen.

Das Produkt war nicht im Einklang mit der REACH-Verordnung und muss vom betroffenen Distributor zurückgenommen und bei den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Abb. 3: Spielzeugset mit hohem Phthalat-Anteile
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013524?lang=de , Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Produktrückruf für 14 Cadmiumhaltige Schmuckstücke

Im Bereich der Schmuckstücke waren besonders die deutschen Marktaufsichtsbehörden aktiv und meldeten 14 Produkte. Bei den insgesamt 19 gemeldeten Schmuckstücken enthielten 16 übermäßig hohe Cadmiumkonzentrationen. Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, weil es sich im Körper ansammelt, die Nieren und Knochen schädigen und Krebs verursachen kann.

Bei den anderen 3 war die Nickelfreisetzungsmenge zu hoch. Nickel ist ein starkes Sensibilisierungsmittel und kann allergische Reaktionen verursachen, wenn es in Artikeln vorhanden ist, die in direkten und längeren Kontakt mit der Haut kommen.

17 der 19 Produkte stammten aus China, 16 wurden online verkauft, 14 wurden mit einem Produktrückruf belegt.

Abb. 4: Brosche mit zu hoher Cadmiumkonzentration
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013207, Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Abb. 5: Schmuckperlen mit zu hoher Nickelfreisetzungsgrenze
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013493, Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Feuerwerkskörper mit zahlreichen Gefahren

Eine Produktgruppe, die sonst weniger oft im Safety Gate auftaucht, sind pyrotechnische Gegenstände. Im Juni wurden von den niederländischen Marktaufsichtsbehörden 10 verschiedene Produkte beanstandet und gemeldet, 3 von den dänischen Behörden. 12 der gefährlichen Produkte kamen aus China.

Bei 4 Produkten war der Schalldruckpegel zu hoch, 4 weitere Produkte hatten keine oder eine unzureichende Sicherung. Andere Produkte waren instabil und konnten umfallen, stießen Flammen aus oder versprühten übermäßige Mengen von Verbrennungsstücken. Einige Produkte wiesen mehrere dieser Gefahren gleichzeitig auf.

Bei einem Produkt war nicht nur der Schalldruckpegel zu hoch (gemessene Werte über 130 dB), was zu Hörschäden führen kann. Zudem vertrieb das Produkt übermäßige Mengen an Verbrennungsstücken außerhalb des Sicherheitsabstands, was zu Verletzungen und/oder Verbrennungen beim Benutzer oder Umstehenden oder zu einem Brand führen kann.

Abb. 5: Gefährliches Feuerwerk
Quelle: Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10013423, Datum: 2.07.2024, Sprache: Deutsch

Keines der Produkte erfüllte die Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie sowie die europäische Norm EN 15947. 10 der Produkte müssen von den verantwortlichen Importeuren oder Distributoren bei den Endverbrauchern zurückgerufen, 8 darüber hinaus zerstört werden.

Was tun Sie, um die Gefahren Ihrer Produkte zu vermeiden und die rechtlichen Vorschriften einzuhalten?

Bieten Sie Spielzeuge, Elektroartikel, Schmuck oder Feuerwerkskörper an?

Wie sicher sind Sie, dass sämtliche Risiken Ihrer Produkte vollständig berücksichtigt sind?

Wie stellen Sie sicher, das Sie die aktuellen Normen kennen und einhalten?

Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?

Kennen alle Ihre Lieferanten die Anforderungen aus der REACH- oder der CLP-Verordnung und der relevanten harmonisierten europäischen Normen?

Haben Sie eine komplette technische Dokumentation für alle Ihre Produkte, wie sie die neue Produktsicherheitsverordnung fordert?

Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?

Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?

Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.




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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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