Rapex-Report am Donnerstag: Krebserregende Wärmflaschen und Tattoo-Pigmente – verbotene Phtalate in künstlichen Fingernägeln

Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben in den letzten Wochen zahlreiche Produkte in Augenschein genommen, die sonst nicht so oft im Safety Gate der Europäischen Union auftauchen. Über das Safety Gate (früher Rapex-System) informieren sich die Behörden der Mitgliedsländer gegenseitig über gefährliche Produkte. Produkte, die mit Verkaufsverboten oder sogar Produktrückrufen in einem Land belegt werden, müssen dann auch in den anderen Ländern vom Markt genommen (oder entsprechend verändert) werden.

Wie oftmals in der Vergangenheit wurden auch in der letzten Woche wieder zahlreiche Schmuckstücke bemängelt (insgesamt 9), die alle zu hohe Mengen an Cadmium enthielten. Auch wurden wieder verschiedene Kleidungsstücke für Kinder und Spielzeuge von der weiteren Vermarktung ausgeschlossen, weil Sie die Gefahr der Strangulierung, des Erstickens oder verschiedene chemikalische Gefährdungen verursachten.

Daneben tauchten aber in der letzten Woche viele Produkte im Safety Gate auf, die bisher entweder seltener untersucht oder bei denen in der Vergangenheit nicht so schwerwiegende Mängel und Gefahren erkannt wurden.

Ein Milchaufschäumer aus China enthielt lt. Analysen der schwedischen Behörden eine übermäßige Menge an Blei und polybromierten Diphenylethern (PBDE) (gemessene Werte: bis zu 72,7 Gew.-% bzw. 0,947 Gew.-%). Blei und PBDE können in die Milch migrieren. Infolgedessen kann die Exposition gegenüber Blei bei kleinen Kindern zu Entwicklungsneurotoxizität und bei Erwachsenen zu kardiovaskulären Wirkungen und Nephrotoxizität führen. Blei birgt auch ein Risiko für die Umwelt. Darüber hinaus kann DecaBDE neuroentwicklungsbedingte Verhaltensstörungen verursachen und ist sehr persistent und bio-akkumulativ, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Der Milchaufschäumer war nicht konform mit den Anforderungen der Richtlinie der Kommission zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie) und muss vom Hersteller nicht nur vom Markt genommen, sondern auch auf eigene Kosten zerstört werden.

Die schwedischen Marktaufsichtsbehörden fanden zudem bei einer Wärmflasche, ebenfalls aus China, eine übermäßige Menge an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), insbesondere Benzo[e]pyren (BEP), Benzo[a]anthracen (BaA), Chrysen (CHR) und Benzo[b]fluoranthen (BBFA) (gemessene Werte: 2,49 mg/kg, 1,27 mg/kg, 11,25 mg/kg und 1,28 mg/kg). Diese PAKs können Krebs verursachen, sind mutagen und sind sehr giftig für das Wasserleben mit langanhaltenden Wirkungen. Das Produkt entsprach nicht der REACH-Verordnung.

Künstliche Fingernägel enthielten gemäß der Zutatenliste den Klebstoff Dibutylphthalat (DBP). Dieses Phthalat kann die Gesundheit schädigen und eine mögliche Schädigung des Fortpflanzungssystems oder des ungeborenen Kindes verursachen. Das Produkt verstieß gegen die Kosmetik-Verordnung und wurden von den rumänischen Marktaufsichtsbehörden mit einem Verkaufsverbot belegt.

Die Marktaufsichtsbehörden auf Malta untersuchten einen elektrischen Ofen aus der Türkei und eine Fritteuse aus China. Bei beiden Produkten war der Erdungsschutz unzureichend und die Produktisolierung unangemessen. Stromführende Teile waren für den Benutzer leicht zugänglich und konnten so einen elektrischen Schock verursachen.
Das Produkt entspricht nicht der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60335.

Ein Tattoo-Pigment aus USA wurde von den italienischen Behörden vom weiteren Verkauf ausgeschlossen. Das Produkt enthielt das aromatische Amin-O-Toluidin (gemessener Wert: 28,6 mg/kg). Bei direktem und längerem Kontakt mit der Haut kann O-Toluidin von der Haut aufgenommen werden. O-Toluidin kann Hautreizungen, Krebs und genetische Defekte verursachen. Die Entschließung des Europarates ResAp (2008)1 über Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierungen und dauerhaften Make-up empfiehlt, dass aromatische Amine mit krebserregenden, mutagenen, reprotoxischen oder sensibilisierenden Eigenschaften weder in Tätowierungen und dauerhaften Make-up-Produkten vorhanden sein noch aus Azofarbstoffen freigesetzt werden dürfen.

Bei einer Kerze aus Lettland stellten die finnischen Behörden eine unzureichende Stabilität fest, die sehr leicht zum Umfallen der Kerze führen kann. Folglich können die Objekte um sie herum Feuer fangen und es kann Verbrennungen für den Benutzer verursachen. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der General Product Safety Directive (GPSD) und die einschlägige europäische Norm EN15493

Die Marktaufsichtsbehörden aus Ungarn bemängelten bei zwei Haartrocknern, dass die Produkte nicht über eine thermische Aussparung verfügten. Zudem war das Kunststoffmaterial des Gehäuses brennbar. Es kann während des Gebrauchs überhitzen und Feuer fangen, was Verbrennungen für den Benutzer verursacht. Darüber hinaus war bei beiden Produkten der Abstand zwischen Heizung und Sicherheitsgitter geringer als erforderlich.

Der Benutzer kann stromführende Teile berühren und einen elektrischen Schock erhalten. Die Haartrockner entsprachen nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60335. Der bzw. die Distributoren müssen die Ware nicht nur vom Markt nehmen, sondern ausgelieferte Produkte bei den Endverbrauchern zurückrufen. Dass die Hersteller bzw. Importeure sich wenig mit den europäischen Anforderungen auseinandergesetzt haben, ist auch daran zu erkennen, dass auf der Verpackung ein RoHS-Zeichen angebracht war. Die Kennzeichnung mit einem RoHS-Zeichen ist in der Europäischen Union seit Juli 2017 (!) nicht mehr erlaubt.

Ebenfalls in Ungarn untersucht wurde ein Elektroroller aus China. Die Befestigung des Lenkers war unzureichend und kann sich versehentlich ablösen, da die Vorderradachsenschraube nicht gegen Lockerung gesichert ist. Als Konsequenz könnte der Benutzer die Kontrolle verlieren, stürzen und schwere Verletzungen erleiden. Darüber hinaus ist der Durchmesser der Löcher am Lenker (6,85 mm) größer als der angegebene Wert (kleiner als 5 mm), was Verletzungen der Finger verursachen könnte. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und die einschlägige europäische Norm EN 14619.

Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.

Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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