Rapex-Report am Donnerstag: Gefährliche Ladegeräte von Samsung und Huawei – elektrische Schläge von Haartrimmern und Fön

In der letzten Woche haben insbesondere die schwedischen und tschechischen Marktaufsichtsbehörden einen Fokus auf elektrische Produkte und elektrisches Zubehör gelegt. Insgesamt wurden 10 verschiedene Ladegeräte und Adapter entweder an der Grenze abgelehnt oder mit einem Verkaufsverbot belegt, da die überwiegende Zahl der Produkte die Gefahr eines elektrischen Schlages und eines Brandes beinhaltete. Interessant ist dabei, dass das Produkt mit dem Markennamen des chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei offenbar gefälscht war.

Neun der 10 Geräte hatten mehr oder weniger die gleichen Mängel: Die elektrische Isolierung und die Kriech-Abstände waren unzureichend. Der Benutzer konnte hierdurch einen elektrischen Schock erhalten. Die Geräte konnten zudem leicht überhitzen und Feuer verursachen. Sie entsprachen alle nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60950-1.

Das Metall (Lötmittel) in einem Wand- und Autoladegerät enthielt eine übermäßige Menge Blei (gemessener Wert bis zu: 56 Gewichtsprozent). Der Artikel war nicht konform mit den Anforderungen der Richtlinie der Kommission zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie 2) und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung).

In Ungarn wurden sowohl ein Haartrimmer als auch ein Fön an der Grenze abgelehnt. Beim Haartrimmer waren die Kabel im Netzkabel sind zu dünn. Sie könnten während des normalen Gebrauchs überhitzen, was Verbrennungen für den Benutzer verursachen oder sogar zu einem Feuer führen könnte. Darüber hinaus waren die Isolierung und Größe der Pins des Netzsteckers und des Ausgangssteckers unangemessen, so dass stromführende Teile zugänglich sind. Der Benutzer konnte die zugänglichen Teile berühren und einen elektrischen Schock erhalten. Das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Normen EN 60335 und EN 60320.

Auch beim beanstandeten Fön war das Netzkabel zu dünn. Der Haartrockner hatte keine thermische Abschalt-Vorrichtung. Der Kunststoff des Gehäuses war zudem brennbar. Der Fön kann überhitzen und Verbrennungen und Feuer während des Gebrauchs verursachen. Die Abmessungen des Netzsteckers waren wesentlich geringer als erforderlich und die Live-Pins des Netzsteckers waren während der Nutzung zugänglich und der Benutzer kann einen elektrischen Schock erhalten. Auch dieses Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60335.

Neben diesen elektrischen Produkten wurden auch wieder verschiedene Atemschutzmasken vom weiteren Verkauf ausgeschlossen. Die Behörden in Rumänien, Deutschland und Polen erließen Verkaufsverbote, da die
Produkte ein Schutzpotenzial gegen (virale) Partikel bewarben, die Filterkapazität aber keiner zuständigen (europäischen) Stelle zertifiziert wurde. Folglich könnten die Produkte die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen und somit nicht angemessen schützen, wenn diese nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert wird.

Bei einer Atemschutzmaske war die gemessene Partikel-/Filterretention des Materials völlig unzureichend (gemessene Werte: so niedrig wie 41 %). Folglich konnte eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen durch die Maske passieren, was das Infektionsrisiko erhöht, wenn nicht kombiniert mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Bei einer weiteren Maske war neben der fehlenden Zertifizierung durch eine benannte Stelle die Etikettierung verwirrend. Auf dem Karton wurde die Maske als „nicht-medizinisch“ bezeichnet, während gleichzeitig die Norm EN 14683 erwähnt wurde.

Keines der Produkte war konform mit der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Bemängelt wurden auch wieder zahlreiche Spielzeuge, die die Gefahr durch Erstickung oder chemische Risiken durch übermäßige Menge Cadmium bargen. Die Produkte verstießen entweder gegen die Spielzeugrichtlinie und die Europäischen Norm EN71-1 oder die REACH-Verordnung.

Als gefährlich wurden zudem verschiedene Kleidungsstücke für Kinder der Marken Zeeman und CKS eingestuft. Die Shorts hatten lange Zugbänder mit freien Enden, die an der Vorderseite der Taille gebunden werden. Sie können während der verschiedenen Aktivitäten eines Kindes eingeklemmt werden, was zu schweren Verletzungen führen kann. Die Produkte entsprachen nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 14682. Ähnliche Gefährdungen wies eine Jacke der Marke Daming auf.

Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.

Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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