Rapex-Report am Donnerstag: Gefährliche Kinderlaufhilfen bei Amazon und anderen Online-Marktplätzen untersagt – Kinderbesteck mit Erstickungsgefahr

Die Behörden des Vereinigten Königreiches haben in der letzten Woche den Online-Vertrieb von zwei Baby Walkern über Amazon und andere Plattformen verboten. Die Listung der Produkte der Marken Helian und MamaKids wurde beendet. Der Sitz der Produkte aus China war nicht richtig montiert. Er konnte sich lösen, während das Kind noch auf ihm sitzt. Zudem gab es keinen Schutz gegen Stufen. Die Lauflernhilfe könnte eine Treppe herunterfallen und Verletzungen des Kindes verursachen. Beide Produkte entsprachen nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 1273.

Ein Produktrückruf wurde von den Behörden in Frankreich für ein Kinderbesteck der Marke Trixie angeordnet. Die Gabel kann brechen und kleine Teile (Schaufeln) können sich von ihr lösen. Diese Bambusfragmente können, ohne beobachtet zu werden, zusammen mit den verzehrten Lebensmitteln verschluckt werden, was die Gefahr von Erstickung und Verletzungen birgt. Das Produkt entsprach nicht der europäischen Norm EN 14372.

Ebenfalls zurückgerufen werden muss ein Kinderhochstuhl in Schweden und allen anderen europäischen Mitgliedsstaaten. Der Stuhl hatte lediglich eine Schrittrückhalteeinrichtung auf dem Gurt, nicht zwischen dem Sitz und der Schale/Stange. Wird der Gurt nicht benutzt, kann das Kind durch die Öffnung rutschen, was zu Verletzungen führt. Gleichzeitig kann es dazu kommen, dass das Kind mit dem Brustkorb, Kopf oder Hals zwischen der Schale und dem Sitz eingeklemmt wird. Dies könnte zum Ersticken oder zur Strangulation führen. Das Produkt entsprach nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 14988.

Eine übermäßige Freisetzung von Nickel (gemessene Menge bis zu 0.5 μg/cm²/Woche) wurde bei einer Hundeleine von den deutschen Behörden bemängelt. Das Produkt aus Indien muss vom Importeur ebenfalls beim Verbraucher zurückgerufen werden, da Nickel bei Kontakt mit der Haut eine sensibilisierende Wirkung hat und allergische Reaktionen auslösen kann. Das Produkt entsprach nicht der REACH-Verordnung.

Bei zahlreichen Spielzeugen (Plastikauto, Schlüsselkette, Dinosaurier aus Kunststoff, Spielzeugpolizei, Weichpuppe, …) wurden von verschiedenen europäischen Behörden Verkaufsverbote, Einfuhrverbote und Produktrückrufe ausgesprochen. Bei allen Spielzeugen konnten sich kleine Teile leicht lösen, so dass ein Kind an diesen Teilen ersticken kann. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 71 und EN 71-1.

Bei einer Kunststoffpuppe fanden die Behörden aus Ungarn, dass das Kunststoffmaterial des Puppenkopfes überhöhte Mengen an Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (gemessener Wert: 32% nach Gewicht) enthielt. Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und das Fortpflanzungssystem möglicherweise schädigen. Das Produkt verstieß gegen die REACH-Verordnung.

Ein Satz von Weichspielzeug war an einigen Stellen so schlecht vernäht, dass das Füllmaterial leicht zugänglich war und ein Kind daran ersticken kann. Zudem enthielt das Produkt eine überhöhte Bleimenge (gemessener Wert: bis zu 311 mg/kg). Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, akkumuliert sich im Körper, kann Entwicklungsneurotoxizität verursachen und auch gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Produkt entsprach weder der REACH-Verordnung, noch den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 71.

Im Bereich der Elektroprodukte wurden zudem verschiedene Adapter, Ladegeräte, Mehrfachsteckdosen und eine Haartrockner mit Verkaufsverboten, Produktrückrufen und/oder Vernichtung der Produkte belegt. Alle Produkte hatten grobe Mängel, die zu Feuer, Verbrennungen und einem elektrischen Schlag führen konnten. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie, den einschlägigen europäischen Normen EN 60228, EN 60335, EN 62368, EN 60950-1, EN 60884 sowie der internationalen Norm IEC EN 60335.

Die Beispiele zeigen, dass Hersteller, Importeure und Handelsunternehmen die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und befolgen sollten, um sich vor großen finanziellen Schäden zu schützen. Die Einhaltung der europäischen Vorschriften und Normen sollte auch bei den Verhandlungen mit den meist chinesischen Lieferanten eine zentrale Rolle spielen, um die negativen Auswirkungen durch Importverbote, Verkaufsverbote und Produktrückrufe zu vermeiden.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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