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Rapex-Report am Donnerstag: 355 Rückrufe im 2. Quartal 2025 – hohe Werte bei Sport- und Freizeitartikeln und Sportbooten

Inhaltsverzeichnis

Im ersten Quartal November wurden 1.306 gefährliche Produkte im Safety Gate der EU gemeldet. Das ursprünglich als RAPEX-System bekannte Informationsportal ermöglicht den Informationsaustausch über gefährliche Produkte zwischen den Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Werden solche Produkte in einem Land entdeckt und gemeldet, dürfen sie dort in der Regel nicht mehr verkauft werden. Häufig schließen sich daraufhin auch andere Mitgliedsstaaten  an und ergreifen ähnliche Maßnahmen wie Verkaufsverbote oder Produktrückrufe.

Über 600 kosmetische Produkte bemängelt

Mit 601 Meldungen stammt fast jedes zweite gefährliche Produkt aus dem Bereich Kosmetik, gefolgt von Elektronikprodukten (12,6 %), Spielzeugen (12,3 %) und chemischen Produkten (3,8 %). Der Jahreszeit geschuldet ist der recht hohe Wert von Sport- und Freizeitartikeln, die von einzelnen Marktaufsichtsbehörden offenbar vermehrt unter die Lupe genommen wurden. 44 Produkte wurden hier bemängelt und dürfen nicht mehr verkauft werden.

Für fast jedes dritte Produkt (27 %) sprachen die europäischen Marktaufsichtsbehörden einen Produktrückruf aus, fast jedes vierte Produkt (23%) wurde online verkauft. 104 Produkte (8%) verstießen gegen die REACh-Verordnung, 113 (8,6%) gegen die Produktsicherheitslinie bzw. die neue Produktsicherheitsverordnung.

Mehrzahl der kritischen Produkte aus China

461 gefährliche Produkte stammten aus der Volksrepublik China (35,3%), gefolgt von Italien mit 18,3%. Bei 148 Produkten ließ sich die Herkunft der gefährlichen Produkte nicht ermitteln, 85 stammten aus Frankreich, 70 aus Deutschland.
Aufgrund des hohen Anteils an gefährlichen Kosmetika kamen die meisten Meldungen wieder einmal aus Italien (481 Meldungen). Zahlreiche Meldungen kamen aus Frankreich (149), Deutschland (108) und überraschenderweise aus Nordirland (106).

Teure Konsequenzen fehlerhafter Produkte

Eine Studie der Allianz zeigt: Rückrufe von Spielzeugen oder Elektrogeräten können Unternehmen zwischen 650.000 und 1.000.000 Euro kosten. Diese hohen Ausgaben entstehen nicht nur durch die Rückrufaktionen selbst, sondern auch durch notwendige Produktanpassungen, überarbeitete Verpackungen oder Vertragsstrafen gegenüber Geschäftskunden.
Bereits bei mittleren Liefermengen können Importverbote, Verkaufsstopps oder Zollverzögerungen schnell Umsatzeinbußen in sechsstelliger Höhe verursachen. Zusätzlich drohen nachhaltige Imageschäden für Hersteller, Händler oder Importeure – mit negativen Folgen für Marktposition und geschäftliche Entwicklung.

Frühzeitige Compliance spart Geld und schützt das Image

Ein wirksames Compliance-Management-System schafft Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern – und wird damit zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Wer frühzeitig in geeignete Prozesse und Maßnahmen investiert, reduziert das Risiko von Bußgeldern, Umsatzverlusten und Reputationsschäden erheblich.

Ab Dezember 2024: Risikoanalyse und Dokumentation sind Pflicht

Spätestens ab dem 13. Dezember 2024 wird eine umfassende Risikoanalyse und technische Dokumentation zur gesetzlichen Pflicht – für fast alle Produktarten. Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass ihre Produkte sicher sind und allen relevanten Anforderungen entsprechen. Eine sorgfältige Dokumentation wird damit zum zentralen Bestandteil jeder Compliance-Strategie.

44 gefährliche Sport- und Freizeitartikel

Im Bereich der Sport- und Freizeitartikel wurden insgesamt 44 gefährliche Produkte gemeldet. 12 Produkte waren aufblasbare Schwimmsitze, die von den österreichischen bzw. nordirischen Marktaufsichtsbehörden bemängelt wurden. Alle Produkte wurden online über Alibaba oder Amazon verkauft.
Die österreichischen Behörden verhängten die Beendigung der Listung der Produkte auf dem jeweiligen Marktplatz, die nordirischen Behörden lehnten ein Produkt bereits an der Grenze ab.

Gefährliche Schwimmsitze für Kleinkinder

Lt. den nordirischen Behörden barg der Schwimmsitz ein ernstes Verletzungsrisiko, da er mit einem aufsteckbaren Baldachin geliefert wird. Bei windigen Bedingungen kann das Vordach dazu führen, dass sich das Produkt aus dem Wasser hebt. Das Kind könnte vom Produkt fallen und durch einen Aufprall oder durch Ertrinken im Wasser verletzt werden.

Die österreichischen Behörden bemängelten, dass das Produkt einem Spielzeug ähneln. Es besteht jedoch die Gefahr des Ertrinkens, wenn Kinder unbeaufsichtigt damit spielen. Schwimmende Sitze müssen unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen genutzt werden.

Die Produkte entsprachen weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13138.

Abb. 1: Gefährlicher Schwimmsitz für Kinder
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10094563, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Schwimmendes Brett mit Phtalaten

Bei einem schwimmenden Brett entdeckten die nordirischen Marktaufsichtsbehörden eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Diisobutylphthalat (DIBP), Di-„isononyl“phthalat (DINP) und Di-isodecylphthalat (DIDP) (gemessene Werte: 26 %, 4,6 %, 0,45 % bzw. 0,63 % nach Gewicht). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen, indem sie das Fortpflanzungssystem schädigen.

Das Produkt war nicht im Einklang mit der REACH-Verordnung und den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie. Der Importeur muss das Produkt vom Markt nehmen und auf eigene Kosten zerstören lassen.

Abb. 2: Schwimmendes Brett mit Phtalaten
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093884, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Belastete Badminton-, Boball- und Basketballschläger

Die finnischen Behörden untersuchten verschiedene Schläger und fanden bei verschiedenen Produkten, dass die Griffe übermäßige Mengen an Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessene Werte 4,2, 6,9 und 18 Gew.-%) enthielten. Das Badmintonschläger-Set enthielt zudem Blei (gemessener Wert: 0,10 Gew.-%).

DEHP kann die Gesundheit von Kindern schädigen, indem es mögliche Schäden an ihrem Fortpflanzungssystem verursacht. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an, kann Entwicklungsneurotoxizität verursachen und kann auch gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Badmintonschläger-Set stammte aus China, andere Schläger aus Pakistan.

2 der Produkte wurden an der Grenze abgelehnt, da andere muss vom Importeur ebenfalls vom Markt genommen und zerstört werden. Alle Produkte entsprachen nicht der REACH-Verordnung.

Abb. 3: Badmintonschläger-Set mit Phtalaten und Blei
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10094753, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Fahrräder und Fahrrad-Zubehör

Im Bereich der Sport- und Freizeitartikel wurden auch insgesamt 10 Fahrräder incl. Fahrradzubehör mit Verkaufsverboten oder sogar Produktrückrufen belegt. Die französischen Behörden bemängelten zwei Fahrradhalterungen für Autos, die aus Italien und aus Rumänien stammten. Das Produkt aus Italien wurde online über Decathlon verkauft.

Rückrufe für Fahrradträger von Decathlon

Der Fahrradträger konnte sich an den Schweißnähten zwischen der vertikalen Stütze und dem Rahmen verbiegen und die vertikale Stütze konnte in der Nähe der Schweißnähte brechen. Der Träger kann sich vom Fahrzeug lösen, was zu dramatischen Verletzungen führen kann.

Bei dem zweiten Produkt konnten die Kunststoffstützen reißen, wenn sie zu fest angezogen werden. Dies birgt die Gefahr von Unfällen und Verletzungen. Die Produkte entsprachen weder der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung noch der europäischen Norm EN 75303 und müssen von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Abb. 4: Gefährlicher Fahrradhalter von Decathlon
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10094605, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Gefährliche Kinderfahrräder

Von den finnischen und litauischen Marktaufsichtsbehörden wurden insgesamt 6 Kinderfahrräder mit Produktrückrufen belegt, da bei verschiedenen Produkten der Lenkervorbau aufgrund seiner geringen mechanischen Festigkeit leicht brechen konnte. Das Kind kann daher die Kontrolle oder das Fahrrad verlieren und fallen, was zu Verletzungen führt.

Bei einem weiteren Produkt funktionierte die vordere Handbremse wegen seiner zu niedrigen mechanischen Festigkeit möglicherweise nicht richtig. Dies könnte einen Unfall und Verletzungen für den Benutzer verursachen. Die Produkte verstießen sowohl gegen die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit als auch gegen die europäischen Norm EN 8098. Hersteller oder Importeur müssen auch diese Produkte vom Endkonsumenten zurückrufen

Abb. 5: Kinderfahrräder mit gefährlichem Lenkervorbau
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10094751, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Spielzeugfahrrad mit Verstoß gegen Spielzeugrichtlinie

Bei einem Spielzeugfahrrad aus Italien war zwischen dem Hinterrad und dem Schutzblech ein zu großer Spalt. Ein Kinderfinger kann dazwischen eingeklemmt werden und das Produkt verstieß damit gegen die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gilt für Kinderfahrräder bis zu einer Sattelhöhe von 435 mm (gemessen in der niedrigsten Sattelstellung).

Das Produkt muss vom Einzelhändler zurückgenommen werden

Abb. 6: Spielzeugfahrrad mit Verstoß gegen Spielzeugrichtlinie
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10093949, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Asbestfasern in Dichtungen von Sportbooten

Wie wichtig Analyse der chemischen Zusammensetzung und der Materialien von Bauteilen sind, zeigen die Untersuchungen der niederländischen Marktaufsichtsbehörden im Bereich der Dichtungen von Sportboten. Die aus China, UK und Dänemark stammenden und zumeist online verkauften Dichtungen enthielten Asbestfasern (gemessener Wert bis zu 30%), die freigesetzt und zu Krebs führen können. Die Produkte entsprachen nicht der REACH-Verordnung und müssen vom Markt zurückgenommen werden.

Abb. 7: Dichtungen von Sportbooten mit Asbest
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10092614?lang=de, Datum: 03.07.2025, Sprache: Deutsch

Was tun Sie, um die Gefahren Ihrer Produkte zu vermeiden und die rechtlichen Vorschriften einzuhalten?

Vertreiben Sie Sport- und Freizeitartikel, Spielzeuge oder Elektroartikel?

Wie sicher sind Sie, dass sämtliche Risiken Ihrer Produkte vollständig berücksichtigt sind?

Wie stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellen Normen kennen und einhalten?

Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?

Kennen alle Ihre Lieferanten die Anforderungen aus der REACH- oder der POP-Verordnung und der relevanten harmonisierten europäischen Normen?

Haben Sie eine komplette technische Dokumentation für alle Ihre Produkte, wie sie die neue Produktsicherheitsverordnung fordert?

Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?

Wie gut sind Sie auf einen Produktrückruf vorbereitet und haben Sie ein Produktrückruf-Management installiert?

Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management.

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