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Kennzeichnungspflicht

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Die Kennzeichnungspflicht für Produkte ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, die für verschiedene Produkte höchst unterschielich sein können.

Laut § 6 ProdSG muss der Hersteller stets sicherstellen, dass mit seinem Produkt drei Arten von Information weitergeben werden: 1) welche Risiken bestehen und wie der Benutzer sich schützen kann 2) Name und Kontaktdaten des Herstellers 3) eine Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung des Produkts. Die Angaben müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung angebracht sein. Diese Vorgaben sollen verhindern, dass anonyme Produkte unbekannter Herkunft auf dem europäischen Binnenmarkt auftauchen.

Die Kennzeichnungspflichten richten sich zunächst an den Hersteller oder den Importeur, können aber auch den Händler betreffen. Laut einem BGH-Urteil von 2017 (Az. I ZR 258/15) muss ein Händler wissen, dass das Fehlen einer Kennzeichnung an einem Verbraucherprodukt einen Sicherheitsmangel darstellt. Ignoriert er dies drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Weitere Anforderungen an eine rechtssichere Produktkennzeichnung finden sich in der CLP-Verordnung, der Öko-Design-Richtlinie, der Maschinenrichtlinie und anderen europäischen und nationalen Rechtsdokumenten. An erster Stelle zu nennen ist die verpflichtende CE-Kennzeichnung für Produkte, die unter entsprechende EU-Richtlinien fallen, wie die Maschinenrichtline, die Niederspannungsrichtline, die Spielzeugrichtlinie, die EMV-Richtlinie usw.

Daneben gibt es eine Fülle von Labeln, Siegeln, Emblemen usw., die auf bestimmte Produkteigenschaften wie etwa Umweltfreundlichkeit oder Energieeffizienz hinweisen. Diese Kennzeichnungen sind – mit wenigen Ausnahmen wie etwa der Energieverbrauchskennzeichnung – meist freiwillig.

Aufgrund der vielfältigen Vorgaben für die an einem Produkt oder seiner Verpackung anzubringenden Informationen kann die Produktkennzeichnung durch ein Nebeneinander von Herstellerangaben, Warnhinweisen, Einsatzgrenzen, Größenangaben, Piktogrammen, Farbcodes, Symbolen, Abkürzungen etc. sehr komplex werden.

Diese Problematik zeigt sich auch in den Statistiken der Marktüberwachungsbehörden. Nach deren Angaben gehen mehr als 90 % der in der EU ausgesprochenen Verkaufsverbote allein auf formale Mängel bei der Produktkennzeichnung zurück.

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Kennzeichnungspflicht
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Die Inhalte dieses Glossars haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

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