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In einer Richtlinie werden allgemeine und oft sehr ambitionierte Ziel festgelegt (z. B. nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen), die von allen EU-Ländern erreicht werden sollen. Die Richtlinien wenden sich in erster Linie an die einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese sollen in einem vorgegebenen Zeitrahmen das Erreichen der Ziele in ihren nationalen Gesetzen und Vorschriften verankern.

Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Elektrogesetz (ElektroG). Die EU hat mit der WEEE-Richtlinie vorgegeben, welche Ziele bei der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Europa verfolgt werden sollen (fachgerechte Entsorgung Schutz der Umwelt). Ins deutsche Recht umgesetzt wurde diese Forderung im Jahr 2005, mit dem Elektrogesetz eine Novellierung zum ElektroG2 erfolgte 2015. Das Elektrogesetz gilt nur in Deutschland und jedes Land der EU verfügt über eine eigene landesspezifische WEEE-Gesetzgebung.

Europäische Richtlinien sind zwar nicht direkt bindend, haben aber bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist eine gewisse Rechtswirkung, da die nationalen Rechtsnormen soweit möglich die Vorgaben der Richtlinie beachten sollen („europarechtskonforme Auslegung“).

Die europäischen Richtlinien im Bereich der Produktsicherheit werden konkretisiert durch harmonisierte Normen, die von den Europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC bzw. ETSI erarbeitet und aktualisiert werden. Die Anwendung dieser Normen ist grundsätzlich freiwillig vermindert, aber durch die sogenannte Vermutungswirkung, das Risiko für die herstellenden Unternehmen.

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