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Die europäische Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (Electromagnetic Compatibility Directive (EMC) – 2014/30/EU) wird im deutschsprachigen Raum meist als EMV-Richtlinie bezeichnet. Sie legt Anforderungen an die Störausstrahlung und Störfestigkeit von elektrischen und elektrotechnischen Produkten und Einrichtungen durch wechselseitige elektrische magnetische oder elektromagnetische Effekte fest. Dies soll zum einen das sichere Funktionieren der Geräte selbst gewährleisten, und zum anderen unerwünschte Effekte auf die Netze von Telekommunikation, Stromversorgung, Rundfunkempfang, Amateurfunk usw. vorbeugen.

Neben der Niederspannungsrichtlinie und der Funkgeräterichtlinie, ist die EMV-Richtlinie die bedeutendste europäische Regelung für den Hersteller und Inverkehrbringer elektronischer Produkte. In Deutschland setzt das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) die Vorgaben der EMV-Richtlinie auf nationaler Ebene um.

Hinweis: Bei der elektromagnetischen Verträglichkeit i. S. d. EMV-Richtlinie und des EMVG geht es allein um physikalisch-technische Effekte, sie bezieht sich nicht auf die –umgangssprachlich als Elektrosmog bekannten – Wirkungen auf Mensch und Umwelt die elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU).

Hier geht es zur EMV-Richtlinie.

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