Mit der CE-Kennzeichnung an einem Produkt erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer – in Verbindung mit einer EU-Konformitätserklärung – die Konformität seines Produkts mit den gelten Bestimmungen der EU. Bei einem Produkt mit CE-Kennzeichnung dürfen alle anderen Marktteilnehmer davon ausgehen, dass das Produkt im Rahmen einer Konformitätsbewertung die in den EU-Richtlinien (z. B. Niederspannungs- EMV- oder Spielzeugrichtlinie, Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen) festgelegten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt.
Die Buchstaben CE stehen in mehreren EU-Amtssprachen für die Europäische Gemeinschaft (Communauté Européenne Comunidad Europea u. a.). Daher wurde die CE-Kennzeichnung in Deutschland zeitweise auch EG-Zeichen genannt. Die nicht offizielle Auflösung von CE zu „Chinese Export“ ist als ironisch-spöttische Anspielung auf Plagiatsvorwürfe zu verstehen.
Die CE-Kennzeichnung wird weder von einer Behörde noch von einem unabhängigen Prüfinstitut vergeben, sondern vom Produzenten oder Importeur durch ein Konformitätsbewertungsverfahren in eigenem Ermessen und eigener Verantwortung auf dem Produkt oder seiner Verpackung angebracht. Daher wird die Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Produktsicherheit und Verbraucherschutz kontrovers diskutiert.
Die CE-Kennzeichnung ist – im Gegensatz zu freiwilligen Prüfsiegeln und Qualitätslabeln – nicht frei wählbar. Ist sie für eine Produktgruppe vorgeschrieben (Maschinen, Spielzeug, Schutzausrüstung u. v. a.), dann ist ein Produkt dieser Gruppe ohne CE-Kennzeichnung vom freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes ausgeschlossen. Ist die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben, dann wäre das Anbringen unzulässig. Verstöße gegen die Vorgaben zur CE-Kennzeichnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die CE-Kennzeichnung ist für bestimmte Produkte vorgeschrieben, die innerhalb der Europäischen Union (EU) verkauft werden. Die CE-Kennzeichnung soll anzeigen, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und die EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die notwendigen Dokumente tatsächlich bereit zu halten und die CE-Kennzeichnung an seinem Produkt anzubringen.
Die Kennzeichnung ist für definierte Produkte in allen 27 EU-Mitgliedsländern verpflichtend. Norwegen, Island und Lichtenstein sind zwar keine offiziellen Mitglieder der EU, aber Unterzeichner des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Daher gilt auch in diesen Ländern die CE-Kennzeichnungspflicht. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und auch nicht Unterzeichner des EWR, hat aber die Richtlinie über Medizinprodukte in Schweizer Recht umgewandelt, so dass auch dieses Land für diese Produkte die CE-Kennzeichnung verlangt.
Die CE-Kennzeichnung sollte auf Produkten sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden. Wenn es die Art des Produkts nicht zulässt (Produkt zu klein) oder nicht rechtfertigt (wirtschaftlich unvertretbarer Aufwand, Zerstörung des Designs, …), kann das CE-Zeichen auf der Verpackung angebracht werden
Es ist eine Mindestgröße von 5 mm vorgeschrieben, nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich. Hinsichtlich der farblichen Gestaltung gibt es keine Einschränkung. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden.
Die Mindestgröße des CE-Zeichens beträgt 5 mm, es gibt jedoch keine maximale Größe. Für die Farbgestaltung gibt es ebenfalls keine Einschränkungen. Bei Veränderung der Größe der CE-Kennzeichnung, müssen die Proportionen beibehalten werden.
Dauerhafte Anbringung der CE-Kennzeichnung bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung so auf einem Produkt angebracht wird, dass sie nicht entfernt werden kann, ohne das Produkt zu beschädigen. Dies geschieht in der Regel durch Heißsiegeln, Schweißen oder Nieten der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt.
Die Behörden prüfen die Dauerhaftigkeit der CE-Kennzeichnung i.d.R. mit Abrieb-Tests (z.B. mit Wasser und Lösungsbenzin).
Die Form und die Abmessungen des CE-Zeichen sind genau definiert und dürfen nicht verändert werden
Genaue Vorgaben finden Sie auf der Seite der EU: https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/ce-marking/index_de.htm#shortcut-4
Ja, unter Umständen gelten für ein Produkt mehrere EU-Richtlinien (z.B. RoHS Richtlinie, EMV Richtlinie, Maschinenrichtlinie). Das CE-Zeichen gilt aber dann für alle zu beachtenden Vorschriften und wird nur ein Mal am Produkt angebracht.
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