Rapex-Report am Donnerstag: Verkaufsverbote und Produktrückrufe für über 90 Produkte in einer Woche – unzureichende Atemschutzmasken, defektes Feuerwerk und instabile Kinderbetten

Auch in der letzten Woche des Jahres 2020 haben die europäischen Marktaufsichtsbehörden über 90 verschiedene Produkte zurückrufen lassen oder mit Verkaufsverboten belegt. Die betreffenden Produkte müssen nun in allen EU-Staaten vom Markt genommen werden.

Statt der für FFP2-Masken vorgeschriebenen Filtrationsrate von mindestens 94 % war die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials bei fünf Masken völlig unzureichend. Die gemessenen Werte lagen zwischen 31,5 % und 67,6 %. Infolge dieser mangelnden Filtration kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren und das Infektionsrisiko erhöhen, wenn sie nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert wird. Die Produkt entsprachen nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verschiedene Feuerwerksprodukte entsprachen nicht den Anforderungen der Pyrotechnikrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 15947. Bei zwei Produkten explodierte die Rakete in zu niedriger Höhe und konnte zu nahe am Boden detonieren. Umstehende Personen können von Teilen des Feuerwerkes getroffen werden, was Verbrennungen und/oder Sehschäden verursacht. Zudem waren die Schalldruckpegel zu hoch, so dass der überhöhte Geräuschpegel Gehörschäden verursachen kann. Bei zwei anderen Feuerwerksprodukten war die Sicherung nicht sicher befestigt oder konnte zu leicht abgebrochen werden. Hierdurch konnte es ebenfalls zu Hörbeeinträchtigung, einen teilweisen Hörverlust und/oder Verbrennungen des ersten Grades für den Nutzer kommen. Bei einem Produkt fehlte zudem eine ordnungsgemäße Kennzeichnung (korrekte Handhabung der Feuerlöschanlage nach ihrer Beleuchtung und Funktionsfähigkeit).

Bei mehreren Kinderbetten war der Abstand zwischen den Lamellen der Bettsohle bzw. den Seitenlamellen zu groß. Ein Kind kann eingeschlossen werden und Verletzungen oder Strangulation erleiden, wenn es zwischen ihnen steckt. Zwei Produkte waren nicht stabil und konnten umkippen, was zu schweren Verletzungen der Kinder führen kann. Die Produkte waren nicht konform mit den einschlägigen europäischen Norm EN 716 bzw. EN 1130.

Bei drei verschiedenen Schmuckstücken bemängelten die Marktaufsichtsbehörden aus Deutschland überhöhte Mengen an Cadmium (Maßwert:95 % bzw. 90 % nach Gewicht), bei einem eine zu hohe Bleimenge (Messwert:3,1% nach Gewicht). Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, da es sich im Körper ansammelt, Niere und Knochen schädigen kann und Krebs verursachen kann. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, akkumuliert sich im Körper, kann Entwicklungsneurotoxizität verursachen und kann auch gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Die Produkte entsprachen nicht der REACH-Verordnung

Bei zwei Handdesinfektionsmitteln aus China und den USA fanden die Behörden aus dem Vereinigten Königreich zu geringe Ethanolwerte, bei einem dafür aber viel zu hohe Methanolanteile. Folglich werden Bakterien oder Viren nicht abgetötet, die dann den Anwender erreichen könnten, wodurch sich das Infektionsrisiko erhöht. Methanol ist akut toxisch für das zentrale Nervensystem und die Augen. Bei dem Produkt aus China fehlten zudem die erforderlichen Gefahrenpiktogramme und Warnhinweise. Auch war die Verpackung nicht mit kindergesicherten Befestigungen versehen Den Anwendern liegen daher keine Informationen über die Toxizität und Entzündbarkeit des Produkts vor. Die Aufnahme oder der Kontakt mit Methanol kann zu Blindheit und Tod führen. Beide Produkte verstießen gegen die Verordnung über Biozidprodukte.

Neben diesen Produkten wurden zudem für 36 Spielzeuge, 13 Bekleidungsprodukte und 9 elektrische Produkte Verkaufsverbote oder Produktrückrufe ausgesprochen. Die verschiedenen Spielzeuge Produkte entsprachen nicht der Spielzeugrichtlinie, der REACH-Verordnung und/oder den einschlägigen europäischen Normen EN 71-1, EN 71-3, EN 71-8, EN 71-12, EN 62115, EN 14960.

Die verschiedenen Bekleidungsprodukte, u.a. Motorradhandschuhe und Motorradjacke der Marke BMW mit zu hohen Chrom VI-Werten waren nicht in Einklang mit der REACH-Verordnung, der POP-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 14682,

Die Elektrogeräte (Reiseadapter, Powerbanks, USB-Ladegerät, Haarcurler, UV-Lampen und UV-Sterilisatoren) entsprachen aus verschiedenen Gründen nicht der Niederspannungsrichtlinie und den einschlägigen europäischen Normen EN 60950-1, EN 60335, EN 62471

Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote schon bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.

Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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