In der KW 42 waren insgesamt 48 Warnmeldungen auf dem Safety Gate der EU zu finden. Auffallend war in dieser Woche, dass sehr viele unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten auf dem Schnellwarnsystem aktiv waren, während es sonst eher drei bis fünf Staaten sind, die innerhalb einer Woche hauptsächlich aktiv waren.
In Spanien wurde ein Piratenkostüm für Kinder wegen eines Erstickungsrisikos vom Markt zurückgenommen. Ein kleines Teil des aus China stammenden Produkts (der Reißverschluss) konnte sich leicht lösen und ein kleines Kind könnte es in den Mund nehmen und ersticken. Das Produkt entsprach weder den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Für gleich vier verschiedene Sandalen-Modelle aus China wurde durch die Marktaufsichtsbehörden in Italien ein Verkaufsverbot verhängt. Grund hierfür war ein chemisches Risiko. Das Kunststoffmaterial der Produkte enthielt eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise zu einer Schädigung des Fortpflanzungssystems führen. Die Produkte erfüllten nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung.
Eine gläserne Gießkanne wurde in Finnland wegen eines Brandrisikos von den Endverbrauchern zurückgerufen. Bei direkter Sonneneinstrahlung bildete das in Finnland hergestellte Produkt einen Brennpunkt, der dazu führen kann, dass sich daneben liegendes trockenes Material entzündet und dadurch ein Brand entsteht. Das Produkt verstieß somit gegen die Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
Abb. 1: Gießkanne verursacht Brand
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006974?lang=en, Datum: 25.10.2022, Sprache: Englisch
In Polen wurde ein Hoverboard der Marke „Kawasaki“ vom Markt zurückgenommen und es wurde eine Warnung an die Verbraucher ausgesprochen. Das in China hergestellte Produkt entsprach weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch denen der europäischen Norm EN 60335-1. Das Produkt war nicht richtig gegen das Eindringen von Wasser isoliert. Wasser könnte in das Gerät eindringen und die elektrischen Komponenten beschädigen, was zu Überhitzung und Feuer führen kann. Es könnte auch einen Kurzschluss verursachen und zugängliche Teile unter Spannung setzen, so dass ein Benutzer einen elektrischen Schlag erleiden oder stürzen und sich aufgrund einer Fehlfunktion verletzen kann.
Auch ein Schaumfestiger aus österreichischer Herstellung musste in Litauen vom Markt zurückgenommen werden. Nach der Liste der Inhaltsstoffe enthielt das Produkt Butylphenylmethylpropional (BMHCA), dessen Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und eine Sensibilisierung der Haut verursachen. Das Produkt entsprach nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.
In der vergangenen Woche waren darüber hinaus auffallend viele Meldungen zu Spielzeugpuppen und Kinderkleidung auf dem Safety Gate zu finden.
Abb. 2: Schaumfestiger mit gesundheitsschädlichen Chemikalien
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006970?lang=en, Datum: 25.10.2022, Sprache: Englisch
Die Spielzeugpuppen (insgesamt 5 verschiedene Modelle) stammten alle aus chinesischer Herstellung und wurden durch tschechische Marktaufsichtsbehörden vom Markt zurückgenommen. Bei allen diesen Puppen enthielt das Kunststoffmaterial eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise zu einer Schädigung des Fortpflanzungssystems führen. Somit erfüllten die Produkte nicht die Anforderungen der REACH-Verordnung.
Die beanstandete Kinderkleidung wies unterschiedliche Herstellungsorte auf, darunter vor allem die Türkei sowie Rumänien und China. Die Produkte wiesen Verletzungs-, Strangulierungs- oder Erstickungsrisiken auf und wurden in den Ländern Zypern und Rumänien vom Markt zurückgenommen.
Abb. 3: Haut- und Augenverletzungen durch sich leicht öffnende Brosche
Quelle: Europäische Kommission,
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10006960?lang=en, Datum: 25.10.2022, Sprache: Englisch
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.