Auch in der letzten Woche kam es in der Europäischen Union wieder zu zahlreichen Produktrückrufen und Verkaufsverboten. Neben den schon fast obligatorischen Lichterketten, die nicht der Niederspannungsrichtlinie und der europäischen Norm EN 60598 entsprachen, bemängelten die Behörden in Deutschland ein Lederkleid. Das Leder im Produkt enthielt Chrom VI mit einem Messwert von 4,3 mg/kg. Chrom VI ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen. Das Produkt entsprach nicht der REACH-Verordnung und der Importeur wurde aufgefordert, den Verkauf des Produktes einzustellen, das Produkt vom Markt zurückzunehmen und die Erzeugnisse zu vernichten.
Im Vereinigten Königreich wurde ein Verkaufsverbot für eine LED-Schönheitsmaske aus China ausgesprochen. Der Stecker des Produktes war unzureichend und dem Produkt fehlte eine Sicherung. Ein Benutzer könnte daher aktive Teile berühren, was zu einem elektrischen Schlag führt. Im Falle einer Überlastung könnte das Kabel zudem überhitzen, Verbrennungen verursachen oder zu Brand führen. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der einschlägigen nationalen Norm BS 1363.
Bei mehreren Textilien für Kinder wurden verschiedene Verletzungsrisiken festgestellt. Die meisten dieser Produkte hatten funktionale Schnüre, Kordeln oder Zugbänder, die bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes eingeschlossen werden, was zu Verletzungen führen kann. Die Produkte entsprachen nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 14682 und müssen alle vom Markt zurückgenommen werden.
Für drei Leuchten der Marke Neptune (Stehleuchte, Leseleuchte, Schreibtischleuchte) wurde ein Produktrückruf durch den Hersteller erlassen. Bei allen drei Produkten werden die Drähte und das Dämmmaterial durch wiederholte Benutzung beschädigt, wodurch zugängliche Teile aktiv werden. Die Nutzer können einen elektrischen Schlag erhalten.
Die Produkte entsprechen nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Die polnischen Behörden kritisierten zudem zwei Sets mit verschiedenen Eiskühlwürfel. Aufgrund der Farbe, Größe und Form der Einzelprodukte kann das Erzeugnis mit Lebensmitteln verwechselt werden. Dies kann insbesondere dazu führen, dass Kinder die Kleinteile in den Mund stecken. Die Produkte entsprachen nicht den Anforderungen der Richtlinie über Lebensmittelimitationsprodukte.
Nach einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen leicht Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € nach sich ziehen. Auch schlagen Importverbote bei mittelgroßen Lieferungen leicht mit 50.000 – 100.0000 € zu Buche, ganz abgesehen von zusätzlichen Strafzahlungen an Kunden und Imageverlusten. Die meisten dieser Verkaufsverbote, Importverbote oder sogar Produktrückrufe hätten sich durch eine intensivere Beschäftigung mit den entsprechenden europäischen Vorschriften und Normen sicher vermeiden lassen und den jeweiligen Importeuren, Herstellern und Handelsunternehmen große finanzielle Schäden erspart.
Wir raten daher unseren Kunden, dem Thema Produkt Compliance und Produktsicherheit eine größere Bedeutung beizumessen, um sich vor derartigen, oft existenzbedrohenden Situationen zu schützen.