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Rapex-Report am Donnerstag: E-Zigaretten im Fokus der europäischen Marktaufsichtsbehörden

Im Februar des neuen Jahres wurden insgesamt fast 350 gefährliche Produkte in das Safety Gate der europäischen Union eingestellt. Der größte Anteil fiel im Februar mit 16,5% auf Spielzeuge, gefolgt von Elektrogeräten und -zubehör (incl. Kommunikations- und Multimediageräte, Beleuchtung und Lichterketten) mit 15,3%. Überdurchschnittlich häufig vertreten waren im vergangenen Monat E-Zigaretten mit 38 Produkten, Maschinen (24 Produkte) und persönliche Schutzausrüstung (10 Produkte).

178 Produkte (53 %) der beanstandeten Produkte stammten aus China, 106 Produkte (31,2%) wurden online verkauft. Nahezu jedes dritte Produkt (29,4%) muss von den verantwortlichen Herstellern, Importeuren oder Distributoren von den Endverbrauchern zurückgerufen werden.

Im Safety Gate, früher auch als RAPEX-System bekannt, tauschen die Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsländer Informationen über gefährliche Produkte aus. Auf dieser Grundlage können die Behörden Maßnahmen ergreifen und auch zusätzliche Überprüfungen oder Ermittlungen einleiten, falls erforderlich.

Konsequenzen nicht konformer Produkte

Die Konsequenzen für nicht konforme Produkte können für Unternehmen erheblich sein. Neben finanziellen Belastungen drohen langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen. Laut einer Untersuchung der Allianz können Produktrückrufe von Elektroartikeln oder Spielzeugen Kosten zwischen 650.000 € und 1.000.000 € verursachen. Importverbote können bereits bei mittelgroßen Lieferungen Kosten von 50.000 € bis 100.000 € verursachen, zusätzlich zu Strafzahlungen an Kunden und dem Verlust des Unternehmensimages.

Daher empfehlen wir unseren Kunden dringend, dem Compliance Management, stichprobenartigen Tests und vor allem einer umfassenden und zuverlässigen Dokumentation eine höhere Bedeutung beizumessen, um erhebliche finanzielle Schäden zu vermeiden.

38 elektronische Einweg-Zigaretten mit Verkaufsverboten belegt

Mit elektronischen Einweg-Zigaretten haben sich besonders die tschechischen Marktaufsichtsbehörden beschäftigt, da alle 38 monierten Produkte von Tschechien überwacht und in das Safety Gate eingestellt wurden. 24 Produkte stammten aus China, 10 aus Polen, 2 aus Tschechien. Bei 2 Produkten ließ sich nicht herausfinden, wo diese herstammten

Von den 38 verbotenen elektronischen Einwegzigaretten enthielten 27 eine übermäßige Menge an nikotinhaltiger Flüssigkeit. Dies kann zum versehentlichen Verzehr einer hohen Nikotindosis führen.
Weitere 9 Produkte enthielten gemäß den beigefügten Etiketten Nikotin, aber sie verfügten nicht über eine Packungsbeilage, die dem Verbraucher Informationen über die sichere und korrekte Verwendung des Produkts gibt. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Benutzers gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder aufgenommen wird.

Psychotoxisches Hexahydrocannabinol in zwei Produkten

Zwei weitere Produkte enthielten lt. Kennzeichnung das Produkt Hexahydrocannabinol, das psychotoxisch sein könnte. Zudem fehlten Packungsbeilagen, die dem Verbraucher Informationen über die sichere und korrekte Verwendung des Produkts gibt. Alle elektronischen Einweg-Zigaretten verstießen gegen die Anforderungen der Tabakrichtlinie.

Abb. 1: Elektronische Einweg-Zigarette mit zu hohem Nikotingehalt
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011955, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Abb. 2: Elektronische Einweg-Zigarette mit fehlenden Packungsbeilagen
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011955, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Hochgefährliche Gartengeräte

In der Produktkategorie Maschinen fielen den dänischen Marktaufsichtsbehörden 22 Schlegelschneideaufsätze für die Gartenarbeit auf, die äußerst gefährlich waren und allesamt online verkauft wurden. Eins der Produkte stammte aus Japan, eins aus China. Bei den anderen 20 Produkten war nicht festzustellen, wo diese hergestellt wurden.

Bei 6 Produkten waren die Ketten ungeschützt und konnten während des Gebrauchs brechen, was zu schweren Verletzungen führen kann. Bei weiteren 16 Produkten konnten die Nieten, die die Schneidmesser an der Klinge befestigen, während des Gebrauchs brechen. Dies könnte dazu führen, dass die Messer sich lösen, einen Benutzer treffen und Verletzungen verursachen.

Keines der Produkte entsprach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und des Beschlusses 2012/32/EU der Kommission über das Verbot des Inverkehrbringens von Schlegelschneidgeräten für tragbare Handschneider. Die Marktplatzbetreiber müssen diese Produkte von den Marktplätzen entfernen.

Abb. 3: Gefährliche Aufsätze für Bürstenschneider
Quelle: Europäische Kommission,  https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011572?lang=de, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Abb. 4: Gefährliche Aufsätze für Bürstenschneider 
Quelle: Europäische Kommission,  https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011581?lang=de, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Rückrufe für gefährliche Reithelme

Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung fanden die finnischen Marktaufsichtsbehörden zwei unsichere Reithelme aus Deutschland und Taiwan. Bei beiden Produkten war die Schlagabsorptionsfähigkeit des Helms unzureichend. Im Falle eines Aufpralls können Benutzer Kopfverletzungen erleiden.

Die Produkte entsprachen weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung noch der europäischen Norm EN 1384. Beide Helme müssen von den Endverbrauchern zurückgerufen werden und dürfen nicht mehr vertrieben werden.

Abb. 5: Unsicherer Reithelm der Marke Casco Nori Hufeisen aus Deutschland
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011887, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Verkaufsverbot für Fahrradhelm für Kinder

Ein Verkaufsverbot sprachen die polnischen Marktaufsichtsbehörden für einen Kinderhelm aus China aus. Der ebenfalls online verkauft wurde. Aufgrund seiner unzureichenden Form und Struktur konnte der Helm vom Kopf des Trägers rutschen, was das Risiko von Kopfverletzungen erhöht.

Das Produkt war nicht konform mit der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung und der europäischen Norm EN 1078. Die Verbraucher müssen über das Risiko informiert werden und das Produkt darf nicht mehr verkauft werden.

Abb. 6: Gefährlicher Kinderhelm aus China
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10012056, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Sicherheitswesten mit zu geringen Reflexionswerten

Von den deutschen Behörden bemängelt wurden zudem 4 Sicherheitswesten aus China, die online über Amazon verkauft wurden. Das retroreflektierende Material hatte nicht die erforderlichen Reflexionswerte, was bedeutet, dass ein Benutzer in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar ist. Dies kann zu Verletzungen führen.

Auch hier müssen die Verbraucher über das Risiko informiert werden und das Produkt darf nicht mehr verkauft werden.

Abb. 7: Unsichere Schutzweste 
Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10011707, Datum: 8.03.2024, Sprache: Deutsch

Was tun Sie, um die Gefahren Ihrer Produkte zu vermeiden und die rechtlichen Vorschriften einzuhalten?

Bieten Sie elektronische Zigaretten, persönliche Schutzausrüstung oder Maschinen für Endverbraucher an?

Wie sicher sind Sie, dass sämtliche mechanischen, chemischen oder auch elektrische Risiken Ihrer Produkte vollständig berücksichtigt sind?

Haben Sie für alle Ihre Produkte eine Risikoanalyse erstellt, die Sie Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen könnten?

Verfügen Sie über aussagekräftige Tests und Dokumente von Ihren Lieferanten bezüglich der chemischen und elektrischen Bestandteile Ihrer Produkte?

Wird in den Fabriken Ihrer Lieferanten eine Inspektion oder ein Audit durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Produkte den vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen?

Wie gewährleisten Sie, dass die gelieferten Produkte den geprüften Mustern entsprechen?

Falls Sie hier Handlungsbedarf sehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zusätzliche Kosten durch gefährliche Produkte zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines geeigneten Risikomanagements und begleiten Sie durch den Prozess der Konformitätsbewertung, einschließlich der Erstellung der technischen Dokumentation, Risikoanalyse und EU-Konformitätserklärung.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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