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Die neue Produktsicherheitsverordnung

Inhaltsverzeichnis

Die neue EU-Verordnung über Produktsicherheit, offiziell als Verordnung (EU) 2023/988 bekannt, wurde am 23. Mai 2023 veröffentlicht und trat am Freitag, dem 13. Dezember 2024 in Kraft.

Sie stellt Unternehmen vor erhebliche neue Herausforderungen, da sie nahezu alle Nonfood-Konsumgüter einschließt und die Anforderungen an Produktsicherheit und Compliance innerhalb Europas deutlich erhöht.

Die Verordnung betrifft nicht nur Produkte, die bereits den harmonisierten Vorschriften wie CE-Richtlinien und -Verordnungen unterliegen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Waren, darunter Möbel, Haushaltsartikel, Dekorationsobjekte und andere Alltagsgegenstände.

Wichtige Neuerungen und Anforderungen durch die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988

  1. Benennung einer verantwortlichen Person in der EU

    Jedes Unternehmen, das Produkte auf dem EU-Markt vertreibt, muss eine verantwortliche Person mit Sitz innerhalb der EU benennen. Diese Person trägt die rechtliche Verantwortung für die Produktsicherheit und die Einhaltung der Vorschriften. Gerade für außerhalb der EU ansässige Hersteller und Online-Händler ist dies mit erheblichen organisatorischen Anforderungen verbunden.
  2. Erweiterte Kontaktinformationen

    Neben den bestehenden Angaben müssen Unternehmen auf Verpackungen und Produkten zusätzlich eine E-Mail-Adresse oder eine Website angeben, über die der Hersteller oder Importeur direkt erreichbar ist. Dies erfordert die Anpassung der Kennzeichnung bei nahezu allen Produkten.
  3. Risikobewertungen und technische Dokumentation

    Alle Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, müssen durch eine interne Risikoanalyse abgesichert sein. Die technische Dokumentation, die die Sicherheitsbewertung sowie die Einhaltung produktspezifischer Normen und Anforderungen nachweist, wird verpflichtend. Dies stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung, ihre internen Prozesse und Dokumentationsstandards anzupassen.
  4. Interne Prozesse zur Produktsicherheit

    Unternehmen sind verpflichtet, interne Verfahren zu etablieren, um sicherzustellen, dass ihre Produkte dauerhaft den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies verlangt eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Prozesse.
  5. Meldepflicht bei schweren Unfällen

    Schwere Unfälle, die durch ein Produkt hervorgerufen werden, sind im neuen „Safety Business Gate“ der EU zu melden. Unternehmen müssen daher entsprechende Meldeprozesse und Verantwortlichkeiten intern etablieren.
  6. Neue Verantwortlichkeiten für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

    Betreiber von Online-Plattformen und Fulfillment-Dienstleister werden nun als eigenständige Marktakteure behandelt. Sie tragen Verantwortung für die Produkte, die über ihre Plattformen vertrieben werden, was auch für Händler neue Verpflichtungen mit sich bringt.
  7. Strengere Anforderungen an den Online-Handel

    Der Online-Handel wird durch klare, umfassende Vorgaben stärker reguliert. Dies betrifft sowohl Online-Händler als auch Betreiber von Marktplätzen und Verkaufsplattformen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diesen neuen Anforderungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  8. Erweiterung des Sicherheitskatalogs

    Der Kriterienkatalog zur Bewertung der Produktsicherheit wird deutlich erweitert. Unternehmen müssen potenzielle Gefahren und Risikofaktoren umfassender prüfen, was zusätzliche Ressourcen und Expertise erfordert.
  9. Detaillierte Vorgaben für Rückrufe und Warnungen

    Bei Sicherheitsrisiken müssen Unternehmen detaillierte und oft aufwendige Anweisungen zu Rückrufaktionen und Warnhinweisen einhalten, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden.
  10. Definition „wesentliche Produktveränderung“

    Die Verordnung spezifiziert, was als „wesentliche Produktveränderung“ gilt. Dies ist entscheidend, da eine solche Veränderung unter Umständen eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich macht, was für Unternehmen zusätzliche Kosten und Zeitaufwand bedeutet.

Fazit

Die Verordnung (EU) 2023/988 bringt erheblich steigende Anforderungen für Unternehmen mit sich, die Produkte in der EU anbieten. Neben der Einhaltung der umfangreichen neuen Vorgaben müssen interne Prozesse, Dokumentation und Verantwortlichkeiten entsprechend angepasst werden. trinasco GmbH unterstützt Unternehmen dabei, diese Herausforderungen effektiv zu meistern und ihre Compliance langfristig sicherzustellen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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