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Die Tätigkeit der EU beruht auf freiwilligen und auf demokratischem Wege zustande gekommenen Verträgen, die von allen EU-Mitgliedsstaaten angenommen wurden. In den EU-Verträgen (Primärrecht) werden Grundsätze und Ziele festgelegt, die innerhalb der Europäischen Union gelten bzw. angestrebt werden sollen. Sie sind oft mit dem Ort ihres Zustandekommens bezeichnet (Vertrag von Lissabon Vertrag von Maastricht usw.)

Die in den Verträgen formulierten Ziele werden umgesetzt durch verschiedene Rechtsvorschriften (Sekundärrecht). Einige dieser Vorschriften gelten für alle EU-Länder, andere nur für bestimmte Länder. Bei diesen Rechtsvorschriften wird unterschieden zwischen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

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