Funkgeräterichtlinie ist die deutschsprachige Bezeichnung der Richtlinie 2014/53/EU, international als Radio Equipment Directive (RED) bekannt. Sie hat im Jahr 2016 die frühere Richtlinie 1999/5/EG, die sogenannte R&TTE-Richtlinie abgelöst und regelt die technischen Anforderungen an elektrische und elektronische Geräte, die Funktechniken nutzen.
Ihre Ziele sind neben dem Gesundheitsschutz, eine ausreichende elektromagnetische Verträglichkeit gemäß EMV-Richtlinie und das effiziente und störungsfreie Nutzen von Funkfrequenzen.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Funksendern und -empfängern, sowohl in industriellen Anwendungen wie in Smart-Home-Technologien, wächst auch die Bedeutung der Funkgeräterichtlinie. Auf nationaler Ebene werden ihre Vorgaben umgesetzt durch das Funkanlagengesetz von 2017.
Hier geht es zur Funkgeräterichtlinie.
« Zurück zur Glossar Übersicht