Auch in der letzten Januar-Woche tauchen im Safety Gate der europäischen Union wieder zahlreiche Produkte auf, die von den jeweiligen Marktaufsichtsbehörden als gefährlich eingestuft wurden in den europäischen Mitgliedsstatten nicht mehr verkauft werden dürfen. Viele Produkte müssen von den Herstellern, Importeuren oder Distributoren bei den Endverbrauchern zurückgerufen werden, was für die verantwortlichen Unternehmen große finanzielle Belastungen mit sich bringt.
Verschiedene Soda Stream Zylinder der Marken AGA Linde Gas, CBF Drinkit, SodaStream, Vikingsoda, Watercompany, Ölbolaget wurden von den schwedischen Marktaufsichtsbehörden mit Verkaufsverboten belegt. Bei den Produkten kann sich der obere Teil des L-Ventils aufgrund des Innendrucks in der Flasche lösen und herausgeschleudert werden. Hierdurch können Benutzer verletzt werden. Die Produkte entsprechen nicht den Anforderungen der Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte oder den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie.
Bei einem Damenblazer stellten die Behörden aus Dänemark im oberen Teil des Produktes eine zu hohe Menge Chrom (VI) (Messwert: 3,4 mg/kg) fest. Ebenfalls zu hohe Mengen an Chrom (VI) enthielten verschiedene Geldbörsen (Messwert: 3,5 mg/kg) und Bleistiftmäppchen (Messwert bis: 6,9 mg/kg) aus Leder. Chrom VI wird als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen. Die Produkte verstießen alle gegen die REACH-Verordnung und müssen von den Distributoren zurückgerufen werden.
Ebenfalls von Endkunden zurückgerufen werden muss ein Auto-Kindersitz aus China, der hauptsächlich online verkauft wurde. Der Kindersitz bot bei einem Unfall nicht genügend Schutz für Kinder, die größer als 139 cm sind. Das Produkt entspricht nicht der Regelung UN/ECE Nr. 44-04.
Ein Spielzeugtelefon der Marke baby mix aus China hatte einen zu hohen Schalldruckpegel (Messwert: 61,9 dB). Dies könnte zu einem dauerhaften oder teilweisen Hörverlust führen. Das Produkt entsprach nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1. Die Marktaufsichtsbehörden aus Polen forderten den Importeur auf, das Produkt vom Markt zu nehmen.
Die Marktaufsichtsbehörden aus Schweden monierten batteriebetriebene Ohrreiniger. Das im Produkt enthaltene Metall (Lötgerät) enthielt eine übermäßige Menge an Blei (Messwert bis: 42,7% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Der Artikel entspricht nicht den Anforderungen der RoHS-2-Richtlinie.
Auch im Januar wurden zudem wieder zahlreiche Spielzeuge verboten, die entweder chemische Risiken bargen (zu viele Mengen an gefährlichen Phtalaten wie DEHP, DBP oder DINP) oder wegen Kleinteilen zu Erstickungen durch blockierte Atemwegen führen können. Die Produkte verstießen entweder gegen die REACH-Verordnung oder entsprachen nicht der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1.
Die von den Behörden erlassenen Maßnahmen sind für die betroffenen Unternehmen nicht nur äußerst kostspielig, sondern haben auch langfristige Imageschäden für Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen zur Folge. Wir sind sicher, dass entsprechende Tests und Prüfungen die Mängel schnell offenbart hätten. Diese Tests sind natürlich mit Kosten verbunden, hätten aber die drastischen negativen Auswirkungen durch Verkaufsverbote und Produktrückrufe bei weitem nicht erreicht.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, dem Produkt Compliance Management einen höheren Stellenwert beizumessen und Schäden in beträchtlicher Höhe abzuwenden.