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10 Forderungen des Europäischen Parlaments zum Thema Produktsicherheit – darauf sollten sich Hersteller, Importeure und Online-Händler schon jetzt vorbereiten

Inhaltsverzeichnis

Im Juli 2021 tritt die neue Marktüberwachungsverordnung in Kraft. Diese betrifft die gesamte E-Commerce-Szene und sorgt für viele neue Anforderungen bei Produkten und Prozessen.
Ziel dieser neuen Verordnung ist es, Verbraucher besser vor nicht konformen Produkten zu schützen.

Details der neuen Marktüberwachung sind noch unklar

Allerdings sind viele Details der neuen Verordnung noch unklar und müssen weiter spezifiziert werden, damit sich Wirtschaftsakteure – vor allem Verkäufer und Online-Marktplätze – an dieser orientieren und die neuen Regeln einhalten können.

Zudem gibt es technologische Entwicklungen, die gesetzgeberisch geregelt werden müssen. Dazu gehören vor allem die Themen Künstliche Intelligenz (KI), Internet of Things (IoT) und Robotik.

Das Europäische Parlament hat neue Anforderungen formuliert

Die Gesetzgebungsgewalt in der EU teilen sich drei Institutionen: Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.
Die Europäische Kommission vertritt die Interessen der EU und schlägt Rechtsvorschriften vor. Der Rat der Europäischen Union besteht aus Vertretern der Mitgliedsländer, verabschiedet die Vorschläge der Europäischen Kommission und setzt diese in den Mitgliedsländern um. Das Europäische Parlament vertritt die Bürger*innen der EU und wird direkt von ihnen gewählt. Auch das Europäische Parlament wirkt bei der Verabschiedung neuer Vorschriften der Kommission mit.

Da das Europäische Parlament letztendlich auch alle Verbraucher vertritt, entwirft es regelmäßig Vorschläge zu Gesetzen, die Verbraucherinteressen betreffen.

Am 3.11.2020 hat das Europäische Parlament neue Anforderungen formuliert, um die Marktüberwachung zu stärken und die Bürger besser zu schützen

Warum sind dem Europäischen Parlament diese Vorschläge wichtig?

Die Kaufgewohnheiten der europäischen Verbraucher haben sich in letzter Zeit stark verändert. Internet-Käufe nehmen, auch durch die Corona-Pandemie, dramatisch zu und hierdurch auch der direkte Kauf von Produkten aus Ländern außerhalb der EU. Bislang sind die geltenden Regeln aber nach wie vor stark auf Käufe innerhalb des Binnenmarkts konzentriert.
Das Parlament will u.a. verhindern, dass Verbraucher Produkte erwerben, die unsicher sind und den europäischen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Die Sicherheit von Offline- und Online-Käufen soll gleichermaßen sichergestellt werden. Dadurch soll auch die hohe Anzahl an RAPEX-Meldungen verringert werden sowie die hohe Anzahl an gefälschter und teils gefährlicher Ware.
Doch auch die Sicherheit von Verbrauchern in Bezug auf „neue Produkte“ aus den IoT- und KI-Bereichen soll gewahrt werden, ohne gleichzeitig Innovationen zu stoppen.

Der Zusammenhang zwischen der Marktüberwachungsverordnung und den Vorschlägen des Europäischen Parlaments

Die neue Marktüberwachungsverordnung soll für eine engere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden auf länderübergreifender Ebene sorgen. Allerdings bezieht sich diese nur auf Produkte, welche den Harmonisierungsvorschriften der Union unterliegen. Nicht harmonisierte Produkte bleiben von der Verordnung bislang unberührt.
Um dies zu verdeutlichen, hat das Europäische Parlament ein verständliches Beispiel angebracht:

Ein Puppenbett unterliegt harmonisierten Regelungen, da es unter die Kategorie Spielzeug fällt. Ein Kinderbett allerdings gilt als Möbelstück und unterliegt somit nicht harmonisierten Regelungen.

Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die Sicherheit von – in diesem Fall Kindern – je nach Produkt unterschiedlich stark gewährleistet ist.

Zudem werden Produkte mit neuen Technologien durch die neue Marktüberwachungsverordnung kaum berührt. Hier sind insbesondere Produkte aus den Bereichen KI, IoT und Robotik zu nennen.

Das Europäische Parlament bemängelt zudem, dass Ressourcen zur Durchsetzung der neuen Verordnung nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Dies bezieht sich vor allem auf Personal und finanzielle Mittel bei Marktaufsichtsbehörden und dem Zoll. Um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten, sind Mindeststichproben nötig, welche mit den bestehenden Ressourcen nicht durchführbar sind.

Ein weiterer Kritikpunkt für das Europäische Parlament ist, dass Online-Marktplätze zu wenig in die Verantwortung gezogen werden. Auf diesen werden oft unsichere Produkte gehandelt, die teils aus dem EU-Ausland direkt in das EU-Inland transportiert werden, ohne Sicherheitsprüfungen zu durchlaufen. Diese Marktplätze sollen in stärkerem Maße mitarbeiten und vorausschauend unsichere Produkte ermitteln.
Dadurch soll zudem ein Gleichgewicht zum stationären Handel geschafft werden und ein fairer Wettbewerb im Binnenmarkt geschaffen werden.

Die Ziele des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament begründet die Forderungen mit folgenden übergeordneten Zielen:

  • Sicherheit sämtlicher Produkte
  • Einhaltung der Vorschriften über die Produktsicherheit
  • Wirksame Marktüberwachung
  • Sichere Produkte auf Online-Marktplätzen
  • Rückverfolgbarkeit
  • Konsequentere Rückrufe

Die konkreten Forderungen des Europäischen Parlaments zur Weiterentwicklung der Europäischen Marktüberwachungsverordnung

Insgesamt hat das Europäische Parlament 39 Forderungen an den Europäischen Rat und die Europäische Kommission gestellt.
Im Folgenden stellen wir 10 dieser Forderungen vor:
Forderung 3:
Produktsicherheitsvorschriften sollen an neue Marktrealitäten und die digitale Transformation angepasst werden.

Forderung 6:
Produkte mit künstlicher Intelligenz sollen sicher und vertrauenswürdig sein. Dafür müssen Systemanforderungen an KI gestellt werden, um auch ethische Normen sicherzustellen.

Forderung 9:
Die Lücken im bestehenden Rechtsrahmen sind negativ für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMUs. Diese Wettbewerbsfähigkeit soll durch klarere Regeln gestärkt werden.

Forderung 11:
Das autonome Selbstlernverhalten künstlicher Intelligenz soll reglementiert werden, um die Produktsicherheit auch in Zukunft zu erhalten. Zudem sollen Verbraucher das Recht auf persönliche Kommunikation behalten.

Forderung 14:
Produktsicherheit wird zurzeit durch fehlende oder schwache Cybersicherheit beeinträchtigt. In diesem Sinne ist es wichtig, dass Geräte immer auf dem neuesten Stand sind.

Forderung 16:
Sowohl Marktüberwachungsbehörden als auch der Zoll sollen mit genügend finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, um Produkte ausreichend prüfen zu können.

Forderung 19:
Mindeststichproben sollen verpflichtend werden.

Forderung 21:
Produkte aus Drittländern sollen stärker als bisher kontrolliert werden.

Forderung 27:
Online-Marktplätze sollen schneller auf RAPEX-Meldungen reagieren und vorausschauend mit den Behörden zusammenarbeiten, um potentiell und aktiv unsichere Produkte schnellstmöglich von den Plattformen zu verbannen.

Forderung 33:
Die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette muss effizienter und wirksamer werden, vor allem bei nicht harmonisierten Produkten.

Forderung 35:
Verbraucher sollen davor geschützt werden, Produkte trotz eines Rückrufs weiter zu verwenden. Dafür muss die Anzahl der nach einem Produktrückruf erreichten Verbraucher erhöht werden. Dies soll durch Leitlinien und Checklisten mit klaren Informationen für die Verkäufer unterstützt werden.

Auswirkungen der Forderungen

Die Forderungen des Europäischen Parlaments haben keine Gesetzeswirkung. Allerdings ist damit zu rechnen, dass diese Forderungen in den weiteren europäischen Gremien diskutiert werden. Ein Großteil der Forderungen wird dann wahrscheinlich in den bestehenden Gesetzen und Verordnungen verankert werden.

Wenn Sie wissen wollen, 

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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