Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist ein zentrales Kriterium der
neuen EU-Verpackungsverordnung. Verpackungen müssen ab 2030
mindestens einem festgelegten Recycling-Grade (A bis C) entsprechen.
Verpackungen mit besonders schlechter Recyclingfähigkeit (z. B.
Verbundmaterialien) dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage harmonisierter EU-Kriterien und wird
regelmäßig überprüft. Hersteller und Importeure müssen bereits ab 2025
Informationen zur Recyclingfähigkeit digital zur Verfügung stellen. Ziel ist es,
Verpackungen von Anfang an so zu gestalten, dass sie vollständig
wiederverwertbar sind – ein Kernprinzip der Kreislaufwirtschaft.


Bei den Mühren 1
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