Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 regelt den Umgang mit persistenten
organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POPs) in der
Europäischen Union. Diese Stoffe bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam
ab, reichern sich in Organismen an und sind häufig toxisch. Die Verordnung
verbietet oder beschränkt das Inverkehrbringen, die Verwendung und das
Recycling POP-haltiger Materialien. Dazu zählen unter anderem bestimmte
Flammschutzmittel (z. B. DecaBDE), Industriechemikalien oder Pestizide.
Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine
verbotenen POPs enthalten und im Zweifel Nachweise durch Prüfberichte
erbringen. Die Verordnung ergänzt REACH und ist für die
Produktverantwortung in der Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung.


Bei den Mühren 1
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