Der US‑Transparenzaktivist Carl Malamud verlangte Einsicht in vier harmonisierte europäische
Normen zur Spielzeugsicherheit, die in der Richtlinie 2009/48/EG genannt sind. Die Kommission
verweigerte den Zugang mit Hinweis auf Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse von
CEN/CENELEC. Die Kläger argumentierten, dass diese Normen faktisch Teil des EU‑Rechts
seien und öffentlich zugänglich sein müssten.
Der EuGH gab der Klage statt: harmonisierte Normen sind Bestandteil des EU‑Rechtsrahmens,
weil ihre Einhaltung Konformität mit gesetzlichen Anforderungen belegt. Ein überwiegendes
öffentliches Interesse an Transparenz rechtfertigt daher die Offenlegung. Urheberrechte bleiben
zwar bestehen, müssen aber hinter dem Informationsinteresse zurückstehen.
Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit und Transparenz in der Produkt Compliance. Hersteller,
Händler und Marktüberwachungsbehörden erhalten künftig u.U. leichteren Zugang zu
verbindlichen Normen, was insbesondere für Spielzeug‑ und Konsumgüterbranchen erhebliche
Bedeutung hat.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:62021CJ0588