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Über 80% der E-Scooter weisen schwere Mängel auf. Hamburger Behörde warnt vor Sicherheitsrisiken

Inhaltsverzeichnis

E-Scooter sind seit dem 15. Juni in Deutschland zugelassen und erfreuen sich steigender Beliebtheit. Sie werden von der Regierung als umweltverträgliche Alternative zum Auto im Stadtverkehr gesehen, sowie von Touristen für das Sightseeing genutzt. 

E-Scooter sind – im Vergleich zu E-Rollern – elektrische Tretroller mit Lenkstange, die zunächst durch Muskelkraft in Gang gebracht werden und dann die Energie des Akkus zur Weiterfahrt nutzen. 

Die Anforderungen an E-Scooter werden selten erfüllt

Doch sowohl beim Kauf eines eigenen E-Scooters als auch beim Mieten eines dieser Gefährte gilt: Vorsicht! Nur 315 von 1772 elektrischen Tretrollern erfüllen die Anforderungen, die EU- und deutschlandweit an diese gestellt werden. 

Diese Zahl ermittelte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, die stichprobenartig Einfuhrkontrollen im Hamburger Hafen durchgeführt hat. 

In einer Pressemitteilung erklärt die Behörde: 

„Um die Freigabe zum freien Verkehr zu erhalten, müssen Herstellerinnen und Hersteller, die E-Scooter für den deutschen Markt anbieten wollen, neben ihren Herstellerangaben insbesondere auch die CE-Kennzeichnung anbringen und eine sogenannte EG-Konformitätserklärung der Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beifügen.

In der EG-Konformitätserklärung müssen Herstellerinnen und Hersteller zudem mit Unterschrift bestätigen, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinie vollständig eingehalten werden und eine in der EU ansässige Person benennen, die die technische Dokumentation zum E-Scooter aufbewahrt und damit den Nachweis der Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie antreten kann.“

Sicherheit erhöhen und CE-Kennzeichnung beachten

Diese Anforderungen wurden bei 80% der geprüften E-Scooter nicht eingehalten.

Aus diesem Grund empfiehlt die Behörde den Nutzern, sich ausgiebig über die verschiedenen Modelle zu informieren. Dazu gehört, auf die CE-Kennzeichnung der Tretroller zu achten, sowie zu beachten, ob EG-Konformitätserklärung und eine deutsche Bedienungsanleitung vorliegen. 

Diese Empfehlung gilt natürlich sowohl für den Kauf eines E-Scooters, als auch für die Anmietung.

Nicht-Erfüllen der Anforderungen – keine Seltenheit

Die Pressemeldung der Behörde bezieht sich auf einen aktuellen Fall. Doch der Umstand, dass Produkte, die aus dem Ausland nach Deutschland bzw. die EU importiert werden, nicht die erforderlichen Anforderungen erfüllen, ist keinesfalls neu. Die Menge der Anforderungen ist vielfältig, Unternehmen müssen etliche Dokumente bereithalten und auch für serienmäßig hergestellte Produkte stets gewährleisten können, dass die Produkte den aktuellen Vorschriften und Normen entsprechen. 

Viele Unternehmen wissen jedoch gar nicht, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, wenn sie als In-Verkehr-Bringer im europäischen Raum agieren. Oft fehlen auch die Ressourcen für interne und externe Produkt Compliance-Aktivitäten. 

Informieren Sie sich auf unserer Webseite über die vielfältigen Angebote und Services, mit denen wir Sie und Ihr Unternehmen im Bereich der Produkt Compliance unterstützen können. 

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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