Studie zum neuen Lieferkettengesetz (LkSG) – 70% der Unternehmen noch weitgehend ahnungslos

Inhaltsverzeichnis

Das Lieferkettengesetz soll für den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette sorgen. Gerade größere Unternehmen haben bereits Verantwortliche oder ganze Abteilungen für eine sogenannte Corporate Social Responsibility (CSR) aufgebaut, für viele Unternehmen sind die vielfältigen Anforderungen des Lieferkettengesetzes aber eine große Herausforderung. Doch wie gut sind die Unternehmen im Allgemeinen auf das Lieferkettengesetz vorbereitet und was gedenken sie zu tun?

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz – tritt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter/-innen zum 1.1.2023 in Kraft. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter/-innen gilt es ab dem 1.1.2024. Für die einen sind es also nur noch knapp 2 Monate, die anderen haben noch etwas mehr als ein Jahr Zeit.

Die SDZeCOM, einer der Pioniere von Lösungen für effizientes (Produkt)Datenmanagement, hat im August 2022 eine sehr interessante Studie zum Wissen und den Vorbereitungen für dieses Gesetz durchgeführt. Insgesamt haben über 80 Unternehmen aus Handel und Industrie aus der DACH-Region teilgenommen.

Worum geht es beim Lieferkettengesetz?

Der Kern des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für umfassende Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der globalen Lieferkette. Hierzu müssen Unternehmen nicht nur über ein Risikomanagement verfügen, sondern auch regelmäßige Risikoanalyen für Ihre direkten Lieferanten durchführen.

Schwerpunkte des Gesetzes sind u.a. der Abbau von Zwangs- oder Kinderarbeit, das Verbot der Diskriminierung, die Vermeidung von Quecksilber oder die Kontrolle gefährlicher Abfälle

Die SDZeCOM hat die Ergebnisse der Umfrage ausgewertet und kommt zu sehr aufschlussreichen Ergebnissen.

Wie gut kennen Sie persönlich die Anforderungen des Lieferkettengesetzes?

Abb. 1: Kenntnis des neuen Lieferkettengesetzes

Abb. 1: Kenntnis des neuen Lieferkettengesetzes
Quelle: https://www.sdzecom.de/wp-content/uploads/2022/09/MarktBlick_Lieferkettengesetz.pdf

Wirft man einen Blick auf die Grafik wird deutlich, dass

  • 72% der befragten Unternehmen angaben, eher weniger bis gar keine Kenntnisse über die neuen Anforderungen zu haben.
  • 14% der befragten haben mittelmäßige Kenntnisse über das Gesetz.
  • Lediglich 11% kennen sich gut aus.
  • Ausschließlich 3% der befragten Unternehmen kennen sich sehr gut mit dem neuen Lieferkettengesetz aus.

Wie relevant ist das Lieferkettengesetz für Ihr Unternehmen?

Abb. 2: Relevanz des neuen Lieferkettengesetzes

Abb. 2: Relevanz des neuen Lieferkettengesetzes
Quelle: https://www.sdzecom.de/wp-content/uploads/2022/09/MarktBlick_Lieferkettengesetz.pdf

Obwohl die meisten Unternehmen also noch recht ahnungslos sind, hat das neue Lieferkettengesetz für die befragten Unternehmen erhebliche Relevanz. Die Ergebnisse zeigen:

  • 57% der Befragten geben an, dass das neue Lieferkettengesetz relevant bis sehr relevant für ihr Unternehmen sei.
  • 25% meinen, dass das neue Gesetz teilweise relevant für ihr Unternehmen sei.
  • 10% geben an für sie sei das neue Gesetz eher weniger relevant.
  • Für 8% ist das Gesetz überhaupt nicht relevant

Welche Abteilung in Ihrem Unternehmen ist hauptverantwortlich für die Umsetzung/Einhaltung des neuen Lieferkettengesetzes?

Abb. 3: Federführende Abteilungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Abb. 3: Federführende Abteilungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Quelle: https://www.sdzecom.de/wp-content/uploads/2022/09/MarktBlick_Lieferkettengesetz.pdf

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen deutlich, dass der Einkauf in den befragten Unternehmen die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des neuen Gesetzes trägt. Erst danach folgen Qualitätssicherung und Produktmanagement.

Einkauf als hauptverantwortliche Abteilung für die Umsetzung und Einhaltung

  • 83,7% sehen den Einkauf als relevant oder sehr relevant für die Einhaltung und Umsetzung des Lieferkettengesetzes an
  • Für 60% der Befragten ist das Produktmanagement die zweitwichtigste Abteilung, gefolgt von der Qualitätssicherung (46% relevant oder sehr relevant)
  • Marketing (53,4%), IT (48,8%) und der Verkauf (39,5%) sind nach Meinung der Befragten nicht relevant für Umsetzung bzw. Einhaltung des Lieferkettengesetzes

Wie bereitet sich Ihr Unternehmen auf die Einführung des neuen Lieferkettengesetzes vor?

Abb. 4: Status der Vorbereitungen zum Lieferkettengesetz in Unternehmen

Abb. 4: Status der Vorbereitungen zum Lieferkettengesetz in Unternehmen
Quelle: https://www.sdzecom.de/wp-content/uploads/2022/09/MarktBlick_Lieferkettengesetz.pdf

Analysiert man die Ergebnisse, bei denen Mehrfachnennungen erlaubt waren, wird erkennbar, dass

  • über 30% der befragten Unternehmen noch keine Schritte für die Einführung des neuen Gesetzes eingeleitet hat
  • 6 % noch in der Planung sind, eine neue Stelle zu schaffen
  • fast 20% eine Risikoanalyse noch erarbeiten und die Lieferanten überprüfen müssen
  • einige Unternehmen angeben, ihre Lieferanten bereits auditiert, Prozesse und IT-Infrastruktur aufgebaut und einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt zu haben

Mit welchem System werden bzw. möchten Sie hauptsächlich die Anforderungen des neuen Gesetzes abdecken?

Abb. 5: IT-Systeme zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Abb. 5: IT-Systeme zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Quelle: https://www.sdzecom.de/wp-content/uploads/2022/09/MarktBlick_Lieferkettengesetz.pdf

Die bevorzugte IT-Lösung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist für die meisten Unternehmen die (vorhandene?) ERP-Lösung oder eine völlig neuartige Lösung.

  • 38% der Befragten tendieren dazu, ein ERP-System zur Umsetzung des Gesetzes zu verwenden.
  • 17,2% favorisieren ein PIM-/MDM-System, 10,3% ein Supply-Chain-Management-System
  • 34,5% planen ein anderes System zur Umsetzung des neuen Gesetzes zu verwenden

Wie bewerten wir als trinasco GmbH diese Ergebnisse und den Umgang der Unternehmen mit dem Lieferkettengesetz?

Die Studie ist unseres Wissens die einzige ihrer Art und mit über 80 Teilnehmern von erheblicher Relevanz. Fast ¾ der befragten Personen (72%) gaben an, dass sie wenig bis keinerlei Kenntnisse über das neue Lieferkettengesetz haben. Gleichzeitig sehen sie aber zu fast 60% eine hohe Relevanz in diesem Gesetz.

Die mangelnde Kenntnis könnte darin begründet liegen, dass die Ansprechpartner der SDZeCOM maßgeblich aus dem Marketing-Bereich kommen, da diese in erster Linie für das (Produkt-) Datenmanagement verantwortlich sind. Eine Befragung der Einkaufs- oder Qualitätsmanagement-Verantwortlichen hätte u.U. etwas andere Ergebnisse geliefert.

Dass über 30 % der Unternehmen das Projekt überhaupt noch nicht gestartet und /oder noch keine verantwortlichen Personen definiert haben, könnte teilweise darin begründet liegen, dass die Unternehmen noch nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Allerdings sollten auch kleinere Unternehmen sich dringend mit diesem Gesetz beschäftigen und entsprechende Vorbereitungen treffen, da spätestens ab 2025 durch die EU initiierte Vorschriften auch für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gelten dürften.

IT-Abteilung als unverzichtbarer Partner

Überraschend an den Ergebnissen ist, dass für fast 70 % der Befragten die IT keine oder eine geringe Relevanz hat. Das Lieferkettengesetz fordert neben einem Risikomanagement, regelmäßigen Risikoanalysen, auf einzelne Lieferanten ausgelegte Abhilfemaßnahmen und jährliche Reportings an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wie diese Aufgaben ohne eine entsprechende IT-Unterstützung umgesetzt werden sollen, ist überaus fraglich.

Auch das Ergebnis, dass neben ERP-Systemen für über 34% der Befragten neue Systeme zum Einsatz kommen sollen, überrascht. Supply Chain Management Systeme sind für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes nahezu prädestiniert, werden von den Befragten aber nur zu 10% als mögliche Lösung benannt. Wir gehen aktuell davon aus, dass es hier an Wissen der Befragten mangelt und es diesbezüglich auch noch Aufklärungspotential durch die entsprechenden IT-Lösungsanbieter besteht.

Dringend erforderlich: Unternehmensanalyse und erste strategische Maßnahmen

Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird für alle Unternehmen ein komplexes und zeitintensives Projekt, da viele Details im Gesetz recht vage formuliert noch nicht konkretisiert sind. Zudem ist für jedes Unternehmen ein individueller Lösungsansatz erforderlich, der auch im Zeitablauf immer wieder auf neue Anforderungen oder Situationen angepasst werden muss.

Für Unternehmen ist es essentiell notwendig, sich frühzeitig mit den anstehenden Herausforderungen auseinanderzusetzen und nach praktikablen und unternehmensspezifischen Lösungen zu suchen. Daher ist es auch für kleinere Unternehmen ratsam, sich so schnell wie möglich mit den gesetzlichen Anforderungen zu beschäftigen, die eigene Situation zu analysieren, entsprechende Maßnahmen zu planen und diese im eigenen Unternehmen Schritt für Schritt umzusetzen.

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Dr. Hartmut Voss
Dr. Hartmut Voss ist Gründer und Geschäftsführer der trinasco GmbH und Experte für Produkt Compliance Management. Er hat bei führenden internationalen Unternehmen wie Pepsi-Cola, Sony und Nokia gearbeitet und erfolgreich diverse Marketing-, Vertriebs- und General Management-Funktionen übernommen. Unter anderem leitete er eine europäische Business Unit, die Produkte mit asiatischen Lieferanten entwickelte, produzierte und in Europa vermarktete.

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