Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), offiziell Verordnung (EU)
2024/1781, ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie legt erstmals
europaweit verbindliche Vorgaben für Gestaltung, Recyclingfähigkeit,
Materialeinsatz und Informationspflichten bei Verpackungen fest. Ab 2030
dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die als
vollständig recycelbar gelten. Abhängig vom Verpackungstyp gelten zudem
Mindestquoten für rezyklierte Kunststoffe. Auch neue
Kennzeichnungspflichten und Digital Product Pässe für bestimmte
Verpackungen werden eingeführt. Die Verordnung betrifft Hersteller,
Importeure, Online-Händler und Fulfillment-Dienstleister gleichermaßen. Ziel
ist die drastische Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung der
Kreislaufwirtschaft und die Harmonisierung der Regeln im EU-Binnenmarkt.