Die Sorgfaltspflichterklärung ist ein zentrales Element der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR). Unternehmen, die relevante Produkte auf
den EU-Markt bringen, müssen vorab eine Erklärung abgeben, dass ihre
Produkte entwaldungsfrei sind und allen geltenden Gesetzen im
Produktionsland entsprechen. Diese Erklärung muss über ein EU-IT-System
digital eingereicht werden und enthält u.a. Handelsnamen, Mengen,
Lieferketteninformationen sowie geographische Koordinaten der Herkunft.
Nur Produkte mit korrekt eingereichter und vollständiger
Sorgfaltspflichterklärung dürfen in der EU vermarktet oder exportiert werden.
Unternehmen müssen die Richtigkeit ihrer Angaben selbst prüfen und
dokumentieren. Verstöße gegen diese Pflicht führen zu Einfuhrverboten und
möglichen Sanktionen. Die Erklärung unterstützt
Marktüberwachungsbehörden bei der Kontrolle und Rückverfolgung
entwaldungsrelevanter Warenströme.