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Händler

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Handel ist der Austausch von Waren mit einem wirtschaftlichen Hintergrund, Händler sind die maßgeblichen Akteure. Dabei kann es sich um materielle Güter (Waren) handeln oder um immaterielle Güter (Dienstleitungen Finanzprodukte Lizenzen usw.), die gegen ein Zahlungsmittel oder gegen andere Waren ausgetauscht (gehandelt) werden.

Das Produktsicherheitsrecht betrifft ausschließlich den Handel mit materiellen Gütern. Das ProdSG definiert „jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt“ als Händler, sofern sie nicht Hersteller oder Einführer ist. Somit kann z. B. auch der Vermieter eines Produkts zum Händler i. S. d. ProdSG werden.

Nicht nur dem Hersteller und Importeur, auch dem Händler kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Laut § 6 (5) ProdSG muss der Händler dazu beitragen, „dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden“. Weiß ein Händler oder müsste er aufgrund seiner Erfahrung wissen, dass ein Produkt oder dessen Kennzeichnung nicht den zutreffenden Rechtsanforderungen entspricht, darf er dieses Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen.

Außerdem gilt für ihn eine Meldepflicht gegenüber den Marktüberwachungsbehörden, sobald er davon erfährt, dass bei einem von ihm auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukt ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit besteht. Betrifft dies das Produkt eines anderen Anbieters, kann er über Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen Händler und Hersteller des unsicheren Produkts vorgehen.

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Die Inhalte dieses Glossars haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

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