• English
  • Deutsch

GS-Zeichen – Geprüfte Sicherheit

« Zurück zur Glossar Übersicht

Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das in Deutschland für Nonfood-Konsumgüter verwendet wird. Es wird von unabhängigen Prüfinstituten vergeben und zeigt Verbrauchern, dass das entsprechende Produkt bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt und entsprechend geprüft wurde. Das GS-Zeichen basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der deutschen Produktsicherheitsverordnung (ProdSV). 

Die Vergabe des GS-Zeichens darf nur durch Prüfinstitute erfolgen, welche von der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) dafür zugelassen wurden. Die ZLS prüft zusätzlich die Möglichkeit, ein GS für Produktgruppen zu vergeben.

Nicht alle Produkte sind GS-fähig, da sich selbst durch die Überprüfung keine Sicherheit gewährleisten lässt. In der Liste der nicht GS-Zeichen fähigen Produkte finden sich z.B. Schnuller, Rauchwarnmelder, Fahrradschlösser oder Skischuhe.

Zudem können Trivialprodukte nicht mit einem GS versehen werden, da die Normprüfungen keinen Mehrwert zu den bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen bringen. Ein Beispiel hierfür ist ein Bleistift oder ein Einkaufskorb.

Die Bedeutung des GS-Zeichens bei Nonfood-Konsumgütern liegt in der Sicherheit und dem Vertrauen, das es den Verbrauchern vermittelt. Produkte, die das GS-Zeichen tragen, haben Prüfungen und Tests durchlaufen, deren Anforderungen über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Es ist wichtig anzumerken, dass das GS-Zeichen für die Sicherheit des Produkts steht, aber nicht unbedingt für dessen Qualität oder Leistung.

Die Prüfungen, die Produkte durchlaufen müssen, um das GS-Zeichen zu erhalten, hängen von der Art des Produkts ab. Im Allgemeinen umfassen die Prüfungen:

  1. Sicherheitsprüfungen: Das Produkt wird auf mögliche Gefahren oder Risiken überprüft, die für den Verbraucher bestehen könnten. Dies könnte die Überprüfung von elektrischen Komponenten, mechanischen Teilen oder chemischen Stoffen beinhalten.
  2. Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen: Es wird überprüft, ob das Produkt korrekt konstruiert wurde und den Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit entspricht.
  3. Qualitätskontrolle: Das Produktionsverfahren wird überprüft, um sicherzustellen, dass das Produkt konsistent und zuverlässig hergestellt wird.
  4. Dokumentenprüfung: Alle relevanten Unterlagen, Bedienungsanleitungen und Kennzeichnungen werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ausreichende Informationen für den sicheren Gebrauch des Produkts bereitstellen. 

Die Vergabe des GS-Zeichens ist zeitlich begrenzt, und die Produkte müssen regelmäßig auf ihre Konformität mit den Sicherheitsstandards überprüft werden. Die Verwendung des GS-Zeichens auf Produkten unterliegt strengen Kontrollen und wird von den zuständigen Behörden in Deutschland überwacht, um sicherzustellen, dass das Zeichen nur auf Produkten erscheint, die tatsächlich die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.


Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt, von unseren Experten aber vor Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

« Zurück zur Glossar Übersicht
GS-Zeichen – Geprüfte Sicherheit
Disclaimer
Die Inhalte dieses Glossars haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inhalte ersetzen insbesondere keine Rechtsberatung

Unsere Referenzen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner Skip to content